EU-Entwaldungsverordnung belastet indigene Forstwirtschaft in den USA

Die EU-Entwaldungsverordnung erreicht inzwischen auch indigene Forstbetriebe in den USA, obwohl diese ihr Holz häufig gar nicht nach Europa verkaufen. Amerikanische Sägewerke, Papierhersteller und andere Abnehmer verlangen zunehmend Herkunftsinformationen, damit sie ihre Produkte später in der EU verkaufen können. Gefordert werden dabei unter anderem genaue geografische Angaben zu den Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wurde. Vertreter indigener Nationen warnen deshalb vor dem Verlust von Käufern und vor der Weitergabe sensibler Ortsinformationen. Betroffen sind Forstbetriebe, deren Einnahmen zugleich Arbeitsplätze und öffentliche Leistungen ihrer Gemeinschaften finanzieren.

Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt genaue Waldkoordinaten. Indigene Gemeinschaften in den USA fürchten Absatzverluste
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EU-Entwaldungsverordnung wirkt weit über Europas Grenzen hinaus

Die Kritik kommt insbesondere vom Intertribal Timber Council, kurz ITC. Präsident Cody Desautel gehört zu den Confederated Tribes of the Colville Reservation im Bundesstaat Washington. Vizepräsident Phil Rigdon verantwortet natürliche Ressourcen bei der Yakama Nation. Beide vertreten damit konkrete indigene Forstverwaltungen und haben ihre Bedenken 2026 in Brüssel vorgetragen.

Die Vereinigten Staaten zählen inzwischen 575 bundesrechtlich anerkannte indigene Nationen. Allerdings behauptet das ITC nicht, dass alle gleichermaßen von der EUDR betroffen sind. Entscheidend sind jene Gemeinschaften, die kommerzielle Forstwirtschaft betreiben und Holz in größere amerikanische Lieferketten verkaufen. Insgesamt umfassen indigene Forstflächen nach Angaben des US-Innenministeriums rund 19,2 Millionen Acres. Das entspricht etwa 7,8 Millionen Hektar.


Holzkäufer reichen EU-Anforderungen an ihre Lieferanten weiter

Der wirtschaftliche Effekt entsteht bereits beim ersten Verkauf des Holzes. Viele indigene Forstbetriebe verkaufen Baumstämme an amerikanische Sägewerke und nicht an europäische Unternehmen. Diese Verarbeiter produzieren daraus jedoch Schnittholz, Holzplatten, Zellstoff oder Papier für verschiedene Märkte. Wollen sie sich den späteren Verkauf in der EU offenhalten, benötigen sie schon beim Einkauf die erforderlichen Herkunftsdaten. Deshalb reichen Unternehmen die EUDR-Anforderungen nach Angaben des ITC inzwischen an ihre Holzlieferanten weiter.

Genau darin sehen die Vertreter der indigenen Forstwirtschaft die größte wirtschaftliche Gefahr. Ein Käufer kann Holz von Lieferanten bevorzugen, die alle verlangten Geodaten ohne zusätzlichen Aufwand bereitstellen. Große vertikal integrierte Forstunternehmen verfügen dafür häufig über eigene GIS- und Compliance-Systeme. Kleinere indigene Forstverwaltungen haben solche Kapazitäten dagegen nicht zwangsläufig. Das ITC warnt deshalb vor einer wirtschaftlichen Ausgrenzung aus bestehenden Lieferketten. Eine belastbare Schätzung möglicher Umsatzverluste liegt bisher allerdings nicht vor.


Genaue Koordinaten können sensible Waldgebiete offenlegen

Neben den Kosten geht es deshalb um deutlich konkretere Daten als der Begriff „Stammesdaten“ vermuten lässt. Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt für betroffene Rohstoffe eine geografische Rückverfolgbarkeit der Produktionsflächen. Bei Holz bedeutet dies Informationen über die Flächen, auf denen die betreffenden Bäume gewachsen sind. Das ITC warnt, solche Angaben könnten Rückschlüsse auf kulturell bedeutsame Gebiete ermöglichen. Dazu zählen traditionelle Sammelplätze, Flächen für Nahrungsmittelgewinnung sowie heilige oder anderweitig sensible Landschaften.

Für indigene Forstverwaltungen ist diese Information nicht nur ein wirtschaftlicher Datensatz. Waldflächen dienen teilweise gleichzeitig der Holzproduktion, dem Schutz vor Waldbränden und traditionellen Nutzungen. Das ITC fordert deshalb, statt exakter Einschlagskoordinaten auch zusammengefasste oder bereits vorhandene behördliche Daten anzuerkennen. Die EU hält jedoch grundsätzlich an Rückverfolgbarkeit und Geolokalisierung fest. Gleichzeitig gelten die USA als Land mit niedrigem Entwaldungsrisiko, wodurch vereinfachte Sorgfaltspflichten möglich sind. Die grundlegenden Informationspflichten verschwinden dadurch jedoch nicht.

Die wirtschaftlichen Folgen können außerdem über die Forstbetriebe hinausreichen. Nach Angaben des ITC finanzieren Holzerlöse in einigen Gemeinschaften Teile der Verwaltung, Bildung, Polizei und soziale Leistungen. Fallen Käufer weg oder entstehen zusätzliche Compliance-Kosten, trifft dies deshalb nicht nur den Holzverkauf. Die EU-Entwaldungsverordnung kann damit selbst jene indigenen Forstbetriebe erreichen, die keinen einzigen Baumstamm unmittelbar nach Europa liefern. Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die zentralen Vorgaben für große und mittlere Marktteilnehmer.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Rapporteur (14.09.26) – Decorative Hardwoods (01.10.26) – Sciencedirect (02.10.26)

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