Bauwirtschaft enttäuscht – Geywitz‘ Reformen treiben Baukosten noch weiter in die Höhe

Die Novelle des Baugesetzbuches, von Bauministerin Klara Geywitz als wegweisend angekündigt, löst in der Bau- und Immobilienbranche tiefe Enttäuschung aus. Die Baubranche hat umfassende Reformen erwartet, die den stockenden Wohnungsbau in Deutschland wiederbeleben könnten. Doch statt eines erhofften Befreiungsschlags liegt nun ein Entwurf vor, der weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und die Probleme der Branche kaum adressiert (handelsblatt: 29.08.24).


Bauwirtschaft in Aufruhr: Gesetzentwurf entpuppt sich als fauler Kompromiss ohne echte Verbesserung

Der Entwurf, den das Kabinett am 4. September 2024 verabschieden soll, wird von Experten nahezu einhellig als absolut unzureichend bewertet. Die Bauwirtschaft, die unter steigenden Kosten, Materialknappheit und hohen Zinsen leidet, hatte auf eine radikale Vereinfachung der Bauvorschriften gehofft. Doch was aus dem Ministerium von Klara Geywitz vorliegt, ist ein fauler Kompromiss, der weder die dringend benötigte Beschleunigung des Bauprozesses noch eine spürbare Entlastung für Bauherren bringt. „Der Entwurf bleibt weit hinter dem Machbaren und Notwendigen zurück“, kritisiert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Diese scharfe Kritik unterstreicht, wie sehr die Branche auf echte Lösungen angewiesen ist.

Tiefe Enttäuschung in der Baubranche über den Entwurf der Baugesetzbuch-Novelle von Klara Geywitz. Dringend benötigte Reformen bleiben aus
Tiefe Enttäuschung in der Baubranche über den Entwurf der Baugesetzbuch-Novelle von Klara Geywitz. Dringend benötigte Reformen bleiben aus

Besonders bitter stößt der Branche das Fehlen des angekündigten Paragrafen 246e auf. Dieser sollte es ermöglichen, bei Bauprojekten in Gemeinden auf langwierige Bebauungsplanverfahren zu verzichten. Ein solcher „Bauturbo“ hätte den Wohnungsbau in Deutschland erheblich vorantreiben können. Doch diese Regelung sucht man im Entwurf vergeblich. Die Bauwirtschaft, die bereits seit Jahren mit verschleppten Genehmigungsprozessen kämpft, sieht sich hier im Stich gelassen. „In diesen ernsten Zeiten ist Schema F ein No-Go“, betont ZIA-Präsidentin Iris Schöberl und bringt damit die Frustration der gesamten Branche auf den Punkt.

Geywitz‘ Novelle des Baugesetzbuches bleibt weit hinter den Erwartungen zurück und treibt Baukosten noch weiter in die Höhe

Auch die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung des Bauprozesses sind ein weiteres Beispiel für die Mutlosigkeit dieses Entwurfs. Zwar sollen Flächennutzungs- und Bebauungspläne künftig digital veröffentlicht werden, doch das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die längst überfällige Einführung einer digitalen Bauakte, die den gesamten Genehmigungsprozess transparent und effizient gestalten könnte, bleibt aus. Der ZIA spricht von „kosmetischen Korrekturen“, die an der Realität vorbeigehen. In einer Zeit, in der Digitalisierung als Schlüssel zur Effizienz gilt, verfehlt die Novelle das Ziel, den Bauprozess grundlegend zu reformieren.

Zusätzlich belastend sind die neuen Klimaauflagen, die in den Entwurf eingeflossen sind. Zwar ist die Notwendigkeit eines nachhaltigen Bauens unbestritten, doch die Art und Weise, wie diese Auflagen in das Gesetz integriert wurden, stößt auf heftige Kritik. Bauherren müssen in Zukunft nachweisen, dass sie Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen oder Baumpflanzungen umgesetzt haben. Diese Maßnahmen werden jedoch zwangsläufig zu höheren Baukosten führen, was sich letztlich auf die Mieten niederschlagen wird. Anstatt den Wohnungsbau zu fördern, drohen diese Auflagen ihn weiter zu verteuern und den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich zu belasten. „Diese zusätzlichen Maßnahmen konterkarieren das Ziel, den Wohnungsbau zu stärken“, so die Einschätzung von IW-Ökonom Michael Voigtländer.


Wohnungsbaukrise ungelöst: Halbherzige Reform lässt Branche verzweifeln

Die wenigen positiven Ansätze, wie die Erleichterungen bei der Nachverdichtung und Aufstockung von Gebäuden, reichen bei weitem nicht aus, um die tiefen strukturellen Probleme des Wohnungsbaus in Deutschland zu lösen. Diese Regelungen gelten nur in ausgewählten Kommunen und stellen somit bestenfalls einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Anstatt den Wohnungsbau flächendeckend zu fördern, setzt die Novelle auf halbherzige Lösungen, die in ihrer Wirkung begrenzt bleiben.

Die Enttäuschung der Branche ist deshalb nicht nur nachvollziehbar, sondern unausweichlich. Die Novelle des Baugesetzbuches hätte eine mutige Reform sein können, die den Wohnungsbau in Deutschland entscheidend voranbringt. Stattdessen liegt ein Entwurf vor, der weder die dringend notwendigen Erleichterungen für Bauherren schafft, noch den Herausforderungen der Gegenwart gerecht wird. Die Chance, endlich ein klares Signal für den Wohnungsbau zu setzen, wurde verpasst. Die Branche steht nun mit leeren Händen da, während die Probleme weiter ungelöst bleiben.

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