Die EU-Finanzminister haben am 12. Juni 2026 in Luxemburg eine umfassende Ausweitung des CO2-Grenzausgleichs CBAM beschlossen. Ab 2028 könnten deshalb fast 400 Arten von Stahl- und Aluminiumwaren unter die Regelung fallen. Dazu zählen Kühlschränke, Waschmaschinen, Gartengeräte und weitere metallintensive Produkte aus Drittstaaten. Importeure müssten Zertifikate für die Emissionen der enthaltenen Metalle kaufen. Dadurch können Einfuhrkosten und Verkaufspreise steigen. Das Europäische Parlament muss der endgültigen Regelung jedoch noch zustimmen.
Kühlschränke rücken in den erweiterten EU-Klimazoll
Der C2-Grenzausgleich erfasst seit Anfang 2026 bereits Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Strom. Europäische Hersteller tragen entsprechende Kosten über den EU-Emissionshandel. Ausländische Anbieter erhalten dagegen einen Vorteil, wenn ihr Produktionsland keinen vergleichbaren CO2-Preis verlangt. Deshalb will die EU die Belastung an der Außengrenze angleichen.

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Die EU-Kommission hatte zunächst rund 180 zusätzliche Warengruppen vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten ergänzten jedoch nach internationalen Medienberichten etwa 200 weitere Positionen. Die Ratsliste könnte dadurch Importe im Wert von rund 160 Milliarden Euro pro Jahr erfassen. Diese Summe betrifft allerdings alle gelisteten Waren und nicht allein Kühlschränke oder andere Haushaltsgeräte.
Hoher Metallanteil macht Haushaltsgeräte relevant
Große Haushaltsgeräte enthalten erhebliche Mengen Stahl und Aluminium. Nach Angaben des europäischen Herstellerverbandes APPLiA bestehen sie durchschnittlich zu rund 70 Prozent aus bereits CBAM-relevanten Materialien. Der Verband unterstützt die Erweiterung deshalb grundsätzlich. Außerdem fordert er die Aufnahme von Geschirrspülern, Backöfen, Gefrierschränken und Warmwasserbereitern.
EU-Hersteller müssen die CO2-Kosten ihrer metallischen Vorprodukte bereits einkalkulieren. Fertige Importgeräte konnten diese Belastung bisher jedoch teilweise umgehen. Unternehmen könnten deshalb Verarbeitungsschritte in Länder außerhalb der EU verlagern. Anschließend könnten sie die vollständigen Geräte in den europäischen Binnenmarkt liefern.
China und Indien erwarten höhere Exportkosten
Hersteller aus China, Indien und anderen Exportländern müssten künftig genaue Emissionsdaten vorlegen. Dabei zählt nicht allein das Herkunftsland. Entscheidend sind vielmehr die Emissionen bei der Herstellung des enthaltenen Stahls und Aluminiums. Bereits gezahlte CO2-Abgaben sollen jedoch auf die europäische Belastung angerechnet werden.
Fehlen verlässliche Angaben, kann die EU pauschale Emissionswerte ansetzen. Diese Standardwerte können die Kosten für Importeure erhöhen. Kühlschränke, Waschmaschinen und ähnliche Haushaltsgeräte aus einer kohleintensiven Lieferkette könnten deshalb stärker belastet werden als Geräte mit emissionsärmeren Metallen. Gleichzeitig kritisieren mehrere Exportländer den CBAM als zusätzliches Handelshemmnis.
Konkrete Preisaufschläge bleiben bisher offen
Eine belastbare Berechnung für den späteren Verkaufspreis einzelner Geräte existiert bisher nicht. Die Zusatzkosten hängen vom Metallanteil, den Produktionsverfahren und dem Zertifikatspreis ab. Außerdem entscheidet die Herkunft der Vorprodukte über die Höhe der erfassten Emissionen. Händler können die Mehrkosten weitergeben, müssen dies jedoch nicht vollständig tun.
Die geplante Erweiterung soll am 1. Januar 2028 beginnen. Zuvor müssen sich Rat und Europäisches Parlament auf die endgültige Produktliste verständigen. Einzelne Waren können deshalb noch hinzukommen oder aus dem Entwurf entfallen. Verbraucher müssen mit möglichen Mehrkosten rechnen, während konkrete Preisangaben derzeit spekulativ bleiben.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: APPLiA (18.06.26) – ESG Today (15.06.26) – Focus (12.06.26) – Financial Times (12.06.26) – PwC (12.06.26)
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