Berlin will unter dem Stichwort Bürokratieabbau in die Agrarförderung eingreifen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, zwei neue Öko-Regelungen in der laufenden GAP-Förderperiode nicht mehr einzuführen. Betroffen sind die Weideprämie für Milchkühe und die Förderung von Biotopverbünden. Das Ministerium begründet den Schritt mit weniger Verwaltungsaufwand im letzten Jahr der EU-Förderperiode. Für viele Milchviehbetriebe entfällt deshalb eine seit 2024 erwartete Unterstützung von 70 Euro je Großvieheinheit.
Weideprämie scheitert an der Begründung Bürokratieabbau
Die Weideprämie sollte Betriebe fördern, die Milchkühe regelmäßig auf Grünland halten. Diese Haltungsform verlangt jedoch mehr Organisation als reine Stallhaltung. Landwirte brauchen geeignete Flächen, sichere Zäune, Tränkestellen, Wege und tägliche Kontrolle. Deshalb galt die Förderung als Ausgleich für Leistungen, die der Milchpreis kaum honoriert.

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Der Bundestag hatte die zusätzlichen Öko-Regelungen bereits 2024 im GAP-Direktzahlungen-Gesetz verankert. Die Einführung rückte jedoch mehrfach nach hinten. Nach dem Regierungswechsel stand zuletzt eine Umsetzung im Jahr 2027 im Raum. Nun soll die Förderung für die Landwirtschaft in dieser Förderperiode vollständig entfallen.
Freiwillige Förderung passt kaum zum Bürokratieargument
Das Ministerium ordnet die Streichung in ein breiteres Entlastungspaket für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft ein. Dazu zählen längere Fortbildungsintervalle bei der Pflanzenschutz-Sachkunde. Außerdem sollen Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie in der Tierärzteordnung wegfallen. Diese Änderungen können Betriebe tatsächlich von Dokumentationspflichten entlasten.
Bei der Weideprämie greift die Begründung jedoch deutlich kürzer. Öko-Regelungen sind freiwillige Förderinstrumente. Wer keinen Antrag stellt, erhält keine Prämie und löst keinen zusätzlichen Prüfaufwand im eigenen Betrieb aus. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisiert deshalb den Ansatz. Kirsten Wosnitza erklärte: „Bei den zusätzlichen Öko-Regelungen handelt es sich um freiwillige Förderangebote, die auf keinem einzigen Betrieb, der diese nicht beantragt, einen Mehraufwand bedeuten.“
Milchregionen verlieren eine erwartete Einnahme
Besonders relevant wäre die Prämie für Regionen mit hohem Grünlandanteil gewesen. Dazu zählen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und weitere Milchstandorte im Nordwesten. Dort besitzt Weidehaltung größere praktische Bedeutung als in vielen anderen Agrarräumen. Deshalb drängten mehrere Länder seit Jahren auf eine bundesweite Förderung.
Aus anderen Ländern kam jedoch Widerstand. Vor allem im Süden spielten bestehende Programme und die Sorge vor Doppelförderungen eine Rolle. Der Streit zeigt ein strukturelles Problem der Agrarförderung. Eine bundeseinheitliche Regel muss regionale Programme, Betriebsgrößen und sehr unterschiedliche Grünlandanteile miteinander vereinbaren.
EU-Ziele bleiben, Betriebe verlieren Planungssicherheit
Öko-Regelungen gehören zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU für die Jahre 2023 bis 2027. Sie sollen Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen honorieren. Für Landwirte bleiben diese Programme freiwillig. Die EU verlangt jedoch, dass ein wesentlicher Teil der Direktzahlungen in solche Maßnahmen fließt.
Mit der Streichung verlagert Deutschland den Konflikt in die nächste Förderperiode. Für Weidebetriebe entsteht jedoch schon jetzt ein konkretes Planungsproblem. Viele Höfe hatten seit 2024 mit der Prämie gerechnet. Außerdem sendet der Bund ein widersprüchliches Signal an Betriebe, die Grünland erhalten und Weidehaltung fortführen wollen.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Top Agrar (08.06.2026) – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (05.06.2026) – Bio Press (05.06.2026)
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