ein Kommentar unseres Autors Klaus Bastian:
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nimmt der Umgang mit einem möglichen AfD-Sieg eine bedenkliche Richtung. Ein anonymer Aufruf aus dem Antifa-Milieu kündigt an, bei einem Wahlsieg den Magdeburger Landtag zu „stürmen“. GdP-Vize Sven Hüber diskutiert Widerstandsszenarien für Polizisten unter einer AfD-Regierung. Zugleich erwägen Innenpolitiker, einer möglichen AfD-Landesregierung sensible Informationen vorzuenthalten und Ministerrunden ohne deren Vertreter abzuhalten. Dieter Hallervorden bezeichnet die Nichtwahl der AfD zudem als „Schädlingsbekämpfung“. In diesem Kommentar geht es ausdrücklich nicht darum, für die AfD Partei zu ergreifen. Man kann die AfD ablehnen, bekämpfen und für politisch gefährlich halten. Dieser Text verteidigt die Demokratie und das Prinzip, dass rechtmäßige Wahlen auch dann gelten müssen, wenn einem ihr Ergebnis nicht gefällt.
Demokratie endet nicht beim unerwünschten Wahlsieg
Eine Wahl hat nur dann einen Sinn, wenn ihr Ergebnis anschließend gilt. Deshalb darf jeder die AfD politisch bekämpfen, gegen sie demonstrieren und ihre Programme scharf kritisieren. Wer sie für verfassungsfeindlich hält, kann zudem die dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren verlangen. Doch eine zugelassene Partei bleibt Teil des demokratischen Wettbewerbs, solange kein zuständiges Gericht etwas anderes entscheidet. Millionen Stimmen verlieren nicht ihren Wert, weil Politiker, Funktionäre oder Prominente das Ergebnis für „falsch“ halten.

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Der anonyme Indymedia-Aufruf zeigt, wohin das Gegenteil führen kann. Dort heißt es bei einem AfD-Sieg: „Wir werden mit einer großen Schar von Antifas aus ganz Deutschland den Magdeburger Landtag stürmen“. Damit richtet sich die angekündigte Aktion unmittelbar gegen die Konsequenz einer Wahl. Deshalb ist das keine Verteidigung demokratischer Verhältnisse. Wer ein Parlament stürmen will, weil die Bürger aus seiner Sicht falsch gewählt haben, stellt Gewalt über den Wählerwillen.
„Schädlingsbekämpfung“ erinnert an Deutschlands düsterste Zeiten
Auch Hallervordens Wortwahl zeigt, wie weit die politische Sprache inzwischen reicht. „Leute, ich bin ja sehr erfolgreich in der Schädlingsbekämpfung“, sagt er in einem aktuellen TikTok-Video. Danach erklärt er, dass er dafür einfach nicht AfD wähle. Damit rückt er die Partei und mittelbar ihre Wähler verbal in die Nähe von Ungeziefer. Gerade in Deutschland erinnert eine solche Sprache an die düstersten Zeiten unserer Geschichte, als Gegner sprachlich entmenschlicht und aus der Gemeinschaft ausgegrenzt wurden. Die NS-Propaganda arbeitete gezielt mit aggressiver Sprache und der Ausgrenzung vermeintlicher Feinde.
Besonders ernst wird die Entwicklung jedoch dort, wo staatliche Macht ins Spiel kommt. GdP-Vize Hüber schreibt, Beamte müssten unter Umständen Widerstand leisten, falls eine AfD-Regierung gegen das Grundgesetz verstoße. Außerdem spricht er über den Einsatz von Bereitschaftspolizei und Bundespolizei zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung. GdP-Chef Jochen Kopelke verteidigte Hüber anschließend als geschätzten Kollegen und Beamtenrechtsexperten. Die GdP Nordrhein-Westfalen widersprach dagegen ausdrücklich und bezeichnete Teile der Thesen als juristisch falsch.
Sonderregeln gegen Wahlsieger führen auf einen gefährlichen Weg
Noch weiter reichen aktuelle Überlegungen für eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Innenpolitiker diskutieren sogenannte „Chinese Walls“ für sensible Verfassungsschutzdaten. Außerdem stehen getrennte Ministerrunden ohne einen möglichen AfD-Innenminister im Raum. Befürworter begründen dies mit Sicherheitsinteressen und dem Schutz vertraulicher Informationen. Verfassungsrechtler sehen jedoch rechtliche Probleme bei mehreren dieser Konstruktionen.
Genau hier verläuft die entscheidende Grenze. Konkrete Rechtsverstöße einer Regierung muss der Staat stoppen, während konkrete Sicherheitsrisiken gesetzliche Schutzmaßnahmen rechtfertigen können. Doch Einschränkungen allein wegen des Ergebnisses einer rechtmäßigen Wahl hebeln den Wählerwillen und damit die Demokratie aus. Wer gewählte Regierungsvertreter vorsorglich anders behandelt, weil ihre Partei unerwünscht ist, stellt die Gleichheit demokratischer Regeln infrage. Heute betrifft dieser Mechanismus die AfD, während morgen eine völlig andere politische Mehrheit betroffen sein könnte.
Man kann deshalb gleichzeitig entschieden gegen die AfD und entschieden für die Anerkennung ihres Wahlergebnisses eintreten. Darin liegt kein Widerspruch, sondern das Wesen einer funktionierenden Demokratie. Der politische Gegner muss nicht gefallen, aber sein rechtmäßig errungener Wahlsieg muss gelten. Danach kontrollieren Opposition, Gerichte, Parlamente und Öffentlichkeit seine Politik. Wer stattdessen bereits vor der Wahl über Gewalt, Sonderregeln und institutionelle Ausgrenzung nachdenkt, beschreitet einen gefährlichen Weg.
Die eigentliche demokratische Bewährungsprobe beginnt deshalb nicht beim Sieg der eigenen Partei. Sie beginnt in dem Moment, in dem die Bürger anders entscheiden als man selbst. Wer dann das Wahlergebnis akzeptiert, verteidigt nicht die AfD, sondern die Demokratie. Wer hingegen Wahlen nur gelten lässt, solange das gewünschte Ergebnis herauskommt, macht aus dem Wahlrecht eine Veranstaltung unter Vorbehalt. Dann entscheiden am Ende nicht mehr die Wähler, sondern diejenigen, die bestimmen wollen, welches Ergebnis akzeptabel ist.
Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: Focus (18.08.26) – Welt (17.08.26) – Gewerkschaft der Polizei (14.08.26) – Deutschlandfunk (13.08.26) – Welt (27.06.26)
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