ein Kommentar unseres Autors Klaus Bastian
Berlin erlebte am 25. Juli 2026 gegen 22 Uhr den CSD-Anschlag im Umfeld des Christopher Street Days. Abdul B. soll im Tiergarten einen gemieteten Transporter in eine Menschenmenge gesteuert haben. Anschließend soll er Passanten mit einer Hieb- oder Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau starb, außerdem wurden 29 Menschen teils schwer verletzt. Der 21-Jährige hatte Gewaltstraftaten begangen und wollte sich dem sogenannten Islamischen Staat anschließen. Dennoch ließ ihn der Richter am Amtsgericht Tiergarten nach einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Vorbewährung frei. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe und weitere Haft verlangt. Am 26. Juli starb Abdul B. bei einem Polizeieinsatz, nachdem er Spezialkräfte laut Behörden mit einer Stichwaffe angegriffen hatte.
Merz macht den CSD-Anschlag zur Moralpredigt
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte beim Gedenkgottesdienst: „Intoleranz, Ausgrenzung, Diskriminierung, dumme Redensarten, schlechte Witze sind bereits Teil einer solchen Gewalt.“ Diese Passage ist ein Affront gegenüber den Opfern, Verletzten und Hinterbliebenen. Sie ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Nur wenige Stunden zuvor hatte ein mutmaßlicher Islamist einen Menschen getötet und 29 weitere verletzt. Dennoch rückte Merz geschmacklose Worte in dieselbe gedankliche Linie wie einen tödlichen Anschlag. Offensichtlich fehlte dem Kanzler sowohl politisch als auch menschlich jedes Gespür für die Situation.

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Kein schlechter Witz hob den Haftbefehl gegen Abdul B. auf. Keine dumme Redensart verschaffte ihm die Freiheit. Diese Entscheidung trafen staatliche Institutionen trotz seiner Gewaltgeschichte und fortgeschrittenen Radikalisierung. Das Gericht hielt weitere Straftaten sogar ausdrücklich für möglich. Dennoch setzte es auf Erziehung, Vorbewährung und ein geplantes Deradikalisierungsprogramm. Der CSD-Anschlag zeigt deshalb kein abstraktes gesellschaftliches Klima, sondern eine konkrete staatliche Fehlentscheidung. Merz hätte darüber sprechen müssen, statt die Verantwortung rhetorisch auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen.
Nach jedem Anschlag folgen dieselben politischen Formeln
Nach dem Breitscheidplatz-Attentat dokumentierte ein Untersuchungsausschuss Fehleinschätzungen, Versäumnisse und zersplitterte Zuständigkeiten. In Mannheim versprach Olaf Scholz nach dem Anschlag die volle Härte des Gesetzes und nach Solingen folgte ein Sicherheitspaket mit neuen Messerverboten. Nach Magdeburg versprach die Regierung erneut Aufklärung und Härte. Nach Aschaffenburg erklärte Merz das Maß für voll und präsentierte fünf Forderungen. Dennoch beginnt nach dem CSD-Anschlag wieder dasselbe Ritual. Politiker zeigen Betroffenheit, versprechen Aufarbeitung und kündigen Prüfungen an. Persönliche Verantwortung bleibt jedoch regelmäßig aus.
Die Messerverbote nach Solingen zeigen diesen politischen Aktionismus besonders deutlich. Solche Regeln können Kontrollen erleichtern und einzelne Waffen aus dem Verkehr ziehen. Gegen einen entschlossenen Terroristen bleiben sie jedoch nahezu bedeutungslos. Wer Mord plant, ignoriert auch ein zusätzliches Verbot am Bahnhof oder auf einem Volksfest. Gefährlich sind nicht die Messer, sondern diejenigen, die damit auf Menschen einstechen. Messerverbote behandeln deshalb lediglich das Werkzeug, nicht den Täter und die bereits bekannte Gefahr. Im Berliner Fall hatte der Staat den mutmaßlichen späteren Attentäter bereits festgenommen, angeklagt und verurteilt. Trotzdem ließ ihn die Justiz wieder frei.
Richter entscheiden, doch die Öffentlichkeit trägt die Folgen
Richter genießen zu Recht verfassungsrechtlich geschützte Unabhängigkeit. Deshalb darf die Politik Urteile weder anweisen noch Richter für unerwünschte Entscheidungen bestrafen. Rechtsmittel können Entscheidungen korrigieren, aber häufig erst nach Monaten. Auch Rechtsbeugung setzt weit mehr als eine zweifelhafte Prognose oder ein mildes Urteil voraus. Dadurch entsteht jedoch eine Verantwortungslücke. Die Richter entscheiden über die Freiheit eines Gefährders, während unbeteiligte Menschen das Scheitern der Prognose tragen. Institutionell bleibt eine solche Entscheidung meist ohne persönliche Folgen.
Die Politik könnte diese Lücke verkleinern, ohne die richterliche Unabhängigkeit abzuschaffen. Sie könnte Vorbewährung bei schweren Terrorstraftaten und fehlender günstiger Prognose gesetzlich ausschließen. Außerdem könnte sie Freilassungen gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft sofort von einem höheren Gericht prüfen lassen. Für verurteilte Gefährder wären verbindliche Gutachten, Fallkonferenzen und engmaschige Kontrollen möglich. Doch dafür müsste die Politik mehr liefern als Betroffenheitsreden und neue Verbotszonen. Schlechte Witze sind nicht das zentrale Sicherheitsproblem. Das Problem ist ein Staat, der bekannte Gefahren erkennt, Täter freilässt und nach den Toten wieder dieselben Floskeln spricht.
Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: Legal Tribune Online (27.07.26) – Tagesschau (27.07.26) – ZDFHeute (27.07.26) – Die Bundesregierung (26.07.26) – Polizei Berlin (26.07.26)
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