Mit den Atomkraftwerken bildete sich bald ein Monopol von wenigen großen Stromanbietern. Die lokalen Energieversorger waren für den gesamten Prozess, von der Erzeugung des Stroms, die Verteilung über ihr eigenes Netz Verteilungsnetz bis zur Abrechnung des Verbrauchs mit ihren den Kunden zuständig. Dabei hatten sie das lokale Monopol vom Kraftwerksbetrieb über den Netzbetrieb bis hin zur Verbrauchsmessung. Der Verbraucher hatte keine Wahl, er musste seinen Strom vom örtlich zuständigen Energieversorger kaufen, es gab keine Alternative. Erst mit der Liberalisierung des Strommarkts sollte sich dies ändern.
Stromkonzerne haben Monopol im gesamten Bundesgebiet
Die Energieversorgung wurde über das 1935 in Kraft getretene Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, (EnWG), geregelt. Das Gesetz ließ es zu, dass Energieversorgungsunternehmen sich durch Konzessionsverträge mit den Kommunen sich Gebietsmonopole sicherten. Mit diesen Verträgen sicherten sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern stellten auch sicher, dass dort kein Dritter ebenfalls seinen Strom verkaufen konnte. Dies führte zur Monopolbildung im gesamten Bundesgebiet. Das Bundeskartellamt kritisierte diese Praxis bereits in den 1960er-Jahren. Die Praxis hielt aber bis 1998.
EU stößt Liberalisierung des Strommarktes an
Diese Praxis sollte sich durch die von der Europäischen Union angestrebten Liberalisierung des Energiemarktes ändern. Die EU strebte einen europaweiten Energiemarkt zur Steigerung des Wettbewerbs an. Dabei sollten alle Energieanbieter Zugang zum gesamten Versorgungsnetz erhalten. Durch die Trennung von Netz und Vertrieb sollte ein fairer Wettbewerb geschaffen werden.
Liberalisierung tritt 1998 gegen den Widerstand der Konzerne in Kraft
Im Jahr 1998 läutete der damalige Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt die „Liberalisierung“ der Energiewirtschaft ein. Das tat er nicht ganz freiwillig, denn er war gezwungen, die europäischen Beschlüsse umzusetzen. Der Widerstand der Stromkonzerne war allerdings groß, die meisten Manager hielten dies für nicht realisierbar. Ihre Argumente: „Fremden Strom durch die eigenen Netze leiten? Das geht doch nicht! Und wie soll man das dann überhaupt abrechnen? Wer will das auch? Da hat doch keiner drum gebeten!“
Großkunden beschleunigen die Umsetzung
Doch die großen Industriekunden erkannten schnell die Chance, durch die Liberalisierung Kosten einsparen zu können, wenn sie zwischen mehreren Stromlieferanten wählen können. Die Liberalisierung ermöglichte es ihnen, Angebote einzuholen und ihren lokalen Versorger damit unter Druck zu setzen.
Yellow Strom ist erster Stromanbieter ohne eigene Netze und Kraftwerke
Mit dem Wechsel der Großkunden bereiteten sich die großen Energieversorger auf die neue Situation vor. Sie entwickelten Energiemarken für den Vertrieb ihres Stroms an Privathaushalte in anderen Netzen. Der erste Stromanbieter, der weder über eigene Netze noch über Kraftwerke verfügte, war Yellow Strom. Viele weitere sollten in kurzer Zeit folgen.
Durch die Liberalisierung des Strommarkts kann der Verbraucher heute unter vielen Anbietern wählen
Die Liberalisierung des Strommarkts hat dazu geführt, dass Verbraucher ihren Stromlieferanten unter einer Vielzahl von Anbietern heute selbst aussuchen können.
In unserer kurzen Reihe zur Geschichte der Stromerzeugung sind bisher folgende Artikel erschienen:
Wer hat den elektrischen Strom erfunden?
Die Anfänge der Elektrifizierung Deutschlands
Der Stromkrieg um Gleichstrom und Wechselstrom
Die Entstehung der Verbundnetze
Das Wirtschaftswunder bringt die Atomkraftwerke