In Berlin haben Bundestag und Bundesrat am 9. und 10. Juli 2026 elf Gigawatt neue steuerbare Stromleistung als Reserve beschlossen. Grundlage ist das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz, kurz StromVKG. Die Milliardenumlage für Gaskraftwerke soll ab 2031 die Zahlungen an erfolgreiche Betreiber finanzieren. Hinzu kommen Brennstoff- und Betriebskosten, sobald die Anlagen tatsächlich Strom erzeugen. Auslöser sind der Kohleausstieg und mögliche Versorgungslücken während einer längeren Dunkelflaute. Ohne neue Anlagen fehlt nach Behördenberechnungen bis 2035 erhebliche gesicherte Leistung. Die EU-Kommission muss die Förderung jedoch noch genehmigen. Deshalb drohen Stromkunden langfristige Zusatzkosten, deren genaue Höhe erst die Auktionen festlegen.
Neue Kraftwerke sollen Dunkelflauten absichern
Neun Gigawatt sollen zunächst als sogenannte Langzeitkapazitäten entstehen. Dafür sind Auktionen am 8. September und 29. Dezember 2026 vorgesehen. Jede Anlage muss zehn Stunden lang 80 Prozent ihrer installierten Leistung liefern können. Außerdem müssen Betreiber die zugesagte Kapazität anschließend 15 Jahre bereithalten.

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Im Mai 2027 folgt eine weitere Ausschreibung über zwei Gigawatt. Dort können deshalb auch Batteriespeicher und andere Technologien teilnehmen. Mindestens ein Drittel der neuen Leistung soll im netztechnischen Norden entstehen. Die übrige Kapazität konzentriert sich vor allem auf den Süden. Zuschläge darf die Bundesnetzagentur jedoch erst nach der Genehmigung aus Brüssel erteilen.
Milliardenumlage für Gaskraftwerke erreicht theoretisch 2,68 Milliarden Euro
Die mögliche Milliardenumlage für Gaskraftwerke hängt von den erfolgreichen Geboten ab. Der gesetzliche Höchstwert beträgt 244.000 Euro je Megawatt und Jahr. Bei neun Gigawatt ergeben sich deshalb rechnerisch höchstens 2,196 Milliarden Euro jährlich. Für alle elf Gigawatt steigt die theoretische Obergrenze auf 2,684 Milliarden Euro. Tatsächlich können die erfolgreichen Gebote jedoch deutlich darunter liegen.
Die Zahlungen vergüten vor allem die verbindliche Bereitstellung der Leistung. Deshalb erhalten Betreiber Geld, auch wenn ihre Anlagen nur selten Strom erzeugen. Brennstoffkosten und Betriebskosten entstehen zusätzlich, sobald die Kraftwerke tatsächlich einspringen. Die Milliardenumlage für Gaskraftwerke senkt den Börsenstrompreis daher nicht automatisch. Sie bezahlt zunächst die Absicherung gegen längere Stromlücken.
Bis 2035 könnte der Bedarf weiter steigen
Der Bedarf an steuerbarer Leistung könnte nach 2031 weiter wachsen. Die Bundesnetzagentur nennt bis 2035 einen Bruttozubau von 22,4 Gigawatt im Zielszenario. Bei verzögerter Energiewende steigt der Wert jedoch auf bis zu 35,5 Gigawatt. Diese Zahl umfasst keine Stilllegungen und erlaubt deshalb keine lineare Kostenprognose. Weitere Kraftwerksauktionen könnten die jährlichen Belastungen dennoch erhöhen.
Die Politik setzt außerdem auf wasserstofffähige Gaskraftwerke. Fraunhofer berechnet für netzgebundene Wasserstoffkraftwerke 2035 Bezugskosten von 8,77 bis 15,16 Euro je Kilogramm. Das entspricht 265 bis 460 Euro je Megawattstunde Brennstoffenergie. Rund die Hälfte entfällt dabei auf Transport und Speicherung. Damit bleiben neben der Kapazitätsvergütung auch die späteren Brennstoffkosten unsicher.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Der Sandwirt (15.07.26) – BDEW (13.07.26) – Die Bundesregierung (21.07.26) – Deutscher Bundestag (09.07.26) – Die Zeit (09.07.26)
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