Strom wird noch teurer – neue Umlage für Gaskraftwerke geplant

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, dem 13. Mai 2026, den Bau neuer Gaskraftwerke und weiterer Kraftwerkskapazitäten für mehr Versorgungssicherheit beschlossen, weil Wind- und Solarstrom keine jederzeit verfügbare Leistung garantieren. Das Bundeskabinett brachte dafür den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes auf den Weg. Auslöser sind der Kohleausstieg bis 2038, der schwankende Ertrag aus erneuerbaren Energien, sowie das Risiko von Dunkelflauten. Deshalb sollen ab Sommer 2026 zunächst elf Gigawatt neue Leistung ausgeschrieben werden. Stromkunden müssen deshalb ab 2031 mit einer neuen Umlage rechnen, während hohe Energiepreise Industrie, Mittelstand und private Haushalte seit Jahren schwer belasten.


Gaskraftwerke sollen Versorgungssicherheit garantieren

Die Bundesregierung setzt beim Umbau des Stromsystems vor allem auf neue Gaskraftwerke. Sie sollen einspringen, wenn Windräder und Solaranlagen zu wenig Strom liefern. Die Pläne bestätigen damit auch, dass wetterabhängige Erzeugung allein keine gesicherte Leistung ersetzt.

Neue Umlage für Gaskraftwerke - die Regierung verteuert Strom weiter, obwohl hohe Energiepreise Wirtschaft und Bürger längst belasten
Neue Umlage für Gaskraftwerke – die Regierung verteuert Strom weiter, obwohl hohe Energiepreise Wirtschaft und Bürger längst belasten

Der Bedarf entsteht nicht zufällig. Deutschland steigt aus der Kohleverstromung aus und hat die Kernkraft bereits beendet. Deshalb braucht das Land zusätzliche Anlagen, die unabhängig vom Wetter kurzfristig Strom zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erzeugen können.

Bauprogramm begünstigt moderne Gaskraftwerke

Die ersten Ausschreibungen zielen vor allem auf Langzeitkapazitäten. Neun Gigawatt müssen deshalb über längere Zeit Strom bereitstellen können. Diese Vorgabe passt besonders zu modernen Gaskraftwerken.

In der Summe geht es um rund zehn Gigawatt neuer nominaler Kraftwerksleistung. Außerdem sollen weitere zwei Gigawatt ohne Langzeitkriterium folgen. Betreiber erhalten damit Planungssicherheit für neue Anlagen.

Umlage finanziert den Neubau

Die Finanzierung läuft über eine Umlage, die ab 2031 auf Stromkunden zukommt. Denn neue Gaskraftwerke sollen verfügbar sein, auch wenn sie nur selten Strom erzeugen. Betreiber bekommen deshalb Geld für die bloße Bereitstellung der Kraftwerksleistung um kurzfristig die Versorgungssicherheit herzustellen.

Die genaue Höhe nennt die Bundesregierung noch nicht. Die Kosten hängen letztendlich von den späteren Ausschreibungsergebnissen ab. Für Haushalte, Handwerk und Industrie entsteht damit ein weiterer Preisbaustein auf der Stromrechnung.

Gaskraftwerke verteuern ein ohnehin teures Stromsystem

Der geplante Bau verschärft ein bekanntes Problem. Strompreise zählen bereits zu den größten Standortnachteilen Deutschlands. Neue Umlagen erhöhen deshalb genau jene Kosten, die viele Unternehmen in der Krise kaum noch tragen können.

Politisch wiegt das schwer. Denn die Regierung hatte Entlastungen bei den Energiepreisen in Aussicht gestellt. Mit der Finanzierung neuer Gaskraftwerke plant sie jedoch bereits den nächsten Aufschlag.


Wasserstoffpflicht soll fossile Abhängigkeit begrenzen

Neue Gaskraftwerke müssen später auf Wasserstoff umstellbar sein. Außerdem sollen sie nach 2045 treibhausgasneutral laufen. Diese Vorgaben ändern jedoch nichts an den Kosten der nächsten Jahre. Zugleich dürfte Strom aus Wasserstoff besonders teuer werden. Denn zunächst muss aus Strom Wasserstoff hergestellt werden. Danach muss der Wasserstoff gespeichert, transportiert und im Kraftwerk wieder in Strom umgewandelt werden. Bei jedem Schritt geht Energie verloren. Am Ende bleiben nach Studienlage oft nur rund 20 bis 33 Prozent der ursprünglich eingesetzten Energie wieder als Strom übrig. Deshalb eignet sich Wasserstoff nur sehr eingeschränkt zur Stromerzeugung. Sinnvoller ist sein Einsatz dort, wo er fossile Rohstoffe direkt ersetzen kann, etwa in der Industrie, der Chemie oder bei Hochtemperaturprozessen.

Ein regionaler Bonus soll zugleich Kraftwerksneubauten näher an große Verbrauchszentren lenken. Besonders Süd- und Westdeutschland gelten als kritisch. Dort fehlen gesicherte Kraftwerke, während viel Windstrom im Norden entsteht.

Kritik trifft Kosten, Speicher und Standortpolitik

Speicherbetreiber sehen sich durch das Langzeitkriterium benachteiligt. Batteriespeicher können jedoch keinen Strom erzeugen, sondern nur zuvor eingespeicherten Überschussstrom wieder abgeben. Bei einer längeren Dunkelflaute reicht das nur begrenzt, weil dann fehlender Strom erzeugt werden muss. Deshalb profitieren Gaskraftwerke in der ersten Ausschreibungsphase besonders stark. Sie können über längere Zeit zusätzliche Leistung bereitstellen, solange Brennstoff verfügbar ist.

Umweltverbände kritisieren außerdem den langen Förderhorizont für fossile Infrastruktur. Für Verbraucher zählt jedoch vor allem die Kostenfolge. Der Bau neuer Gaskraftwerke erhöht die Stromrechnung, bevor die versprochenen Entlastungen sichtbar werden.

Verbraucher zahlen für zusätzliche Kraftwerksreserve

Der Bundestag soll das Gesetz zügig beraten. Zugleich braucht das Modell noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Ohne diese Zustimmung kann die Förderung der neuen Gaskraftwerke nicht starten.

Für das Stromsystem markiert der Beschluss dennoch eine teure Richtungsentscheidung. Deutschland baut erneuerbare Energien aus, muss jedoch parallel neue Gaskraftwerke errichten. Für Verbraucher bleibt entscheidend: Zur ohnehin teuren Energiewende kommt eine weitere Umlage hinzu. (KOB)

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