Zu bürokratisch – Habeck stellt Abschöpfung der Überschusserlöse bei den Energieversorgern ein

Die Bundesregierung hat die Erhebung von sogenannten Überschusserlösen aus dem Strommarkt gestoppt. Das Instrument, das im Rahmen der Energiepreisbremsen im letzten Jahr eingeführt wurde und bis zum 30. Juni befristet war, hätte dem Staat nur geringe Einnahmen beschert (FAZ: 22.08.23).


Geringe Einnahmen trotz Millionenüberschüssen: Das Ende der Strommarkt-Überschusserlöse

Im Zeitraum von Dezember 2022 bis März 2023 hat das Wirtschaftsministerium gemeldete Überschusserlöse von etwa 417 Millionen Euro erfasst. Die Zahlen für den Zeitraum bis Ende Juni werden erst im November erwartet. Aufgrund der kürzlich gesunkenen Strompreise dürften die zusätzlichen Einnahmen jedoch begrenzt sein. Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte am Montag, dass es keine Pläne für eine Verlängerung gibt. Das Projekt sei derzeit noch sehr bürokratisch und aufwendig. Eine Verlängerung würde für Unternehmen großen Aufwand bedeuten.

Trotz Milliardenüberschüssen: Regierung stellt Abschöpfung der Überschusserlöse bei den Energieversorgern ein
Trotz Milliardenüberschüssen: Regierung stellt Abschöpfung der Überschusserlöse bei den Energieversorgern ein

Ursprünglich hatte die Politik hohe Erwartungen an die Erhebung gestellt. Damals sprach man von „Zufallsgewinnen“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, dass „viele, viele Milliarden“ abgeschöpft und den Verbrauchern zurückgegeben werden könnten. Zusammen mit den Gaspreisen waren auch die Strompreise deutlich gestiegen. Nach der Merit-Order-Regel bestimmte der teuerste Energieträger für die Stromerzeugung den Preis. Ökostromerzeuger profitierten von hohen Börsenpreisen, während ihre Erzeugungskosten deutlich niedriger lagen. Das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse sah deshalb vor, diese „Überschusserlöse“ abzuschöpfen, um staatliche Energiepreishilfen zu finanzieren.

Habecks Sprecherin führte die Nichtumsetzung dieser Maßnahme hauptsächlich auf die schneller als erwartet gesunkenen Energiepreise zurück. Diese Preissenkungen kommen nun auch den Verbrauchern zugute. Aktuell zahlen Privathaushalte laut dem Vergleichsportal Verivox durchschnittlich knapp 30 Cent pro Kilowattstunde Strom. Im letzten Jahr lag der Spitzenpreis bei etwa 70 Cent pro Kilowattstunde. In den letzten Wochen gab es jedoch eine leichte Preiserholung.


Milliarden für Preisregulierung: Wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds die Energiepreisbremsen finanziert

Trotz der aktuellen Entwicklungen bleibt die Absicht des Wirtschaftsministeriums, die Preisregulierung für Gas, Wärme und Strom bis April 2024 beizubehalten, wie von Anfang an vorgesehen. Der Bundestagsbeschluss erstreckt sich jedoch vorerst nur bis Ende 2023. Verhandlungen über die Verlängerung sind im Gange. Es besteht kein Mangel an finanziellen Mitteln für dieses Vorhaben. Die Finanzierung der Energiepreisbremsen erfolgt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der bis zu 200 Milliarden Euro an Kreditberechtigungen nutzen kann. Bis Ende Juni hat das Bundesfinanzministerium für die Gaspreisregulierung, einschließlich der Soforthilfe im Dezember, 18,9 Milliarden Euro aufgewendet, während es für die Strompreisregulierung 11,3 Milliarden Euro waren. Für Beteiligungen, wie die am Gasimporteur Uniper, hat der Bund 20,6 Milliarden Euro aufgebracht. Insgesamt wurden also nur etwa ein Viertel der Mittel benötigt, weshalb Wirtschaftsminister Habeck gerne den von ihm geplanten vergünstigten Industriestrompreis aus diesem Fonds finanzieren würde.

Der Mechanismus zur Gewinnabschöpfung auf dem Strommarkt trat in Kraft, wenn der Marktpreis über einen spezifischen Referenzwert stieg. Nach Hinzufügen eines Sicherheitszuschlags wurden 90 Prozent abgeführt. Das Abschöpfen von Unternehmensgewinnen ist eine gängige Forderung im linken Spektrum. Jüngst äußerte sich die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Yasmin Fahimi, dahingehend, dass die Inflation „profitgetrieben“ sei. „Die Politik muss hier eingreifen, indem sie überhöhte Gewinne abschöpft und gleichzeitig Energiepreise begrenzt, die Produkte unnötig verteuern.“ Auf EU-Ebene existiert ebenfalls ein Abschöpfungsmechanismus für Erdöl, Erdgas und Kohle, welcher bis zum Jahresende gültig ist. Der Bund erwartet daraus zuletzt eine beträchtliche Summe im niedrigen Milliardenbereich.

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