Solarförderung – neue PV-Anlagen könnten feste Vergütung verlieren

In Berlin bereitet die Bundesregierung eine weitreichende Änderung der Solarförderung vor, weil Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die staatlichen Zahlungen für neue kleine PV-Anlagen senken will. EEG-Novelle und Netzpaket befinden sich weiter in der Ressortabstimmung, während das Bundeskabinett die Vorhaben nach aktuellem Zeitplan am 27. Mai 2026 behandeln soll. Neue Solaranlagen könnten ab 2027 ihre feste Einspeisevergütung verlieren, zugleich sollen Netzbetreiber mehr Einfluss auf Anschlüsse und Abregelungen erhalten. Betroffen wären vor allem Hausbesitzer mit neuen Anlagen, während bestehende Anlagen nach bisherigem Stand Bestandsschutz behalten (zfk: 21.05.26).


Neue Regeln verändern die Kalkulation für private Solaranlagen

Reiches Ministerium verweist auf deutlich gesunkene Kosten für Solartechnik. Viele kleine Dachanlagen rechnen sich inzwischen stärker über Eigenverbrauch, Speicher und eigene Stromnutzung. Deshalb will die Bundesregierung die Solarförderung für neue Anlagen stärker an Marktpreisen ausrichten.

Solarförderung vor dem Aus - Neue Solaranlagen könnten ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten
Solarförderung vor dem Aus – Neue Solaranlagen könnten ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten

Für neue Anlagen unter 25 Kilowatt könnte die feste Einspeisevergütung entfallen. Betreiber müssten überschüssigen Strom dann häufiger direkt vermarkten. Zugleich steigt die Unsicherheit, weil private Haushalte kaum Erfahrung mit solchen Marktmodellen haben.

Solarförderung bleibt vorerst bestehen, doch der Zeitplan wird enger

Aktuell gelten die bisherigen Vergütungssätze weiter. Seit dem 1. Februar 2026 erhalten neue Anlagen bis 10 Kilowatt bei Teileinspeisung 7,78 Cent je Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung liegt der Satz dagegen bei 12,34 Cent je Kilowattstunde.

Diese Vergütung sinkt nach geltender Systematik regelmäßig. Trotzdem liefert sie Betreibern bisher eine feste Grundlage für ihre Investitionsrechnung. Genau diese Sicherheit könnte jedoch für neue kleine Anlagen ab 2027 wegfallen.

Netzbetreiber sollen mehr Steuerungsmacht bekommen

Parallel zur EEG-Reform plant die Bundesregierung neue Regeln für das Stromnetz. Netzbetreiber sollen stärker entscheiden können, welche Anlagen in Engpassgebieten Anschluss erhalten. Dadurch rückt die Belastbarkeit der Verteilnetze stärker in den Mittelpunkt.

Auch bei Abregelungen drohen Änderungen. Betreiber könnten künftig weniger Entschädigung erhalten, wenn Netzbetreiber Anlagen wegen Engpässen drosseln. Außerdem könnten neue Kostenmodelle den Anschluss von Erzeugungsanlagen verteuern.


Kritik aus Politik und Solarbranche nimmt zu

SPD, Grüne und Solarwirtschaft warnen vor einem Rückgang beim privaten Solarausbau. Sie sehen kleine Dachanlagen als wichtigen Baustein der Energiewende. Zugleich kritisieren Verbände, dass Direktvermarktung viele private Betreiber überfordert.

Die Bundesregierung hält jedoch am Ziel fest, bis 2030 rund 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Dieses Ziel verlangt zusätzliche Solarleistung, während Netzengpässe bereits heute viele Regionen belasten. Deshalb entscheidet die Reform nicht nur über Förderkosten, sondern auch über das Tempo beim dezentralen Ausbau.

Entscheidung steht noch aus, doch Hausbesitzer müssen früher planen

Ein endgültiger Beschluss liegt noch nicht vor. Die Länder- und Verbändeanhörung hat nach aktuellem Stand ebenfalls noch nicht begonnen. Dennoch markiert der Kabinettstermin am 27. Mai den nächsten wichtigen Schritt.

Für Hausbesitzer zählt deshalb der Zeitpunkt der Inbetriebnahme stärker als bisher. Wer 2026 eine Anlage plant, fällt nach aktuellem Recht weiter unter die bestehenden Vergütungssätze. Wer später investiert, muss jedoch mit Marktpreisrisiken, Direktvermarktung und strengeren Netzvorgaben rechnen.

Lesen Sie auch:

Nach oben scrollen