In Berlin kritisiert der Bundesrechnungshof im Mai 2026 erneut die Deutsche Rentenversicherung Bund wegen hoher Ausgaben für externe Beratung. Auslöser ist ein aktueller Prüfbericht, der nach früheren Beanstandungen aus dem Jahr 2024 die angekündigten Gegenmaßnahmen bewertet. Besonders brisant sind die Beraterkosten, weil die DRV Bund Beitrags- und Steuermittel verwaltet. Die Prüfer sehen weiter fehlende Nachweise für den Bedarf, schwache Kontrollen und unklare Ergebnisse. Betroffen sind Beitragszahler, Rentner und der Bundeshaushalt. Die Hauptfolge: Millionenbeträge flossen in Projekte, deren Nutzen für die Rentenversicherung nicht ausreichend belegt erscheint. (bild: 18.05.26).
Neue Kontrollen greifen noch nicht
Die DRV Bund hatte nach früherer Kritik Besserung angekündigt. Neue Kontrollmechanismen seien laut Prüfbericht aber „noch im Aufbau“. Deshalb hätten sie bisher keine nachweisbare Wirkung entfaltet.

Der Rechnungshof kritisiert besonders die geplante Checkliste für neue Beraterverträge. Ohne echte Prüfungen könne sie zur „Alibimaßnahme“ werden. Damit bleibt offen, ob teure externe Beratung wirklich notwendig ist.
Beraterkosten steigen trotz alter Warnungen
Bereits 2024 hatte der Bundesrechnungshof gravierende Mängel festgestellt. Damals fehlten in „fast 100 Prozent“ der geprüften Fälle belastbare Nachweise für Bedarf, Wirtschaftlichkeit und korrekte Vergabe. Dennoch tauchen im neuen Bericht erneut teure Beispiele auf.
Für eine Geschäftsordnung mit Schlagworten wie „Schweinerunden und Surfhören“ fielen 765.000 Euro an. Für Unternehmensentwicklung nennt der Bericht 4,7 Millionen Euro. Zudem kostete eine Digitalstrategie 8,6 Millionen Euro, obwohl Ziele und Ergebnisse nicht dokumentiert waren.
Persönliche Kontakte und hohe Nebenkosten
Auch ein IT-Führungsbüro verursachte hohe Ausgaben. Bis zu 1,7 Millionen Euro flossen dort in externe Beratung. Darunter fielen auch Workshop-Moderationen durch einen persönlich bekannten externen Berater.
Die Prüfer beanstanden zudem geplante Zusatzkosten. Die DRV Bund setzte 150.000 Euro für Reisen an, auch für Auslandsreisen. Außerdem waren 25.000 Euro für Ausstellungen, Messeauftritte und Standgebühren vorgesehen.
Transparenz bei Beraterkosten bleibt entscheidend
Selbst für die Teilnahme von Mitarbeitern an einer Podiumsdiskussion plante die Rentenversicherung 3000 Euro ein. Eine konkrete Begründung fand der Bundesrechnungshof dafür nicht. Gleichzeitig wuchs eine Digital-Stabsstelle von drei auf 57 Beschäftigte.
Trotz dieses Personalaufbaus stiegen die Beratungsausgaben weiter. Der Bundesrechnungshof verlangt deshalb mehr Transparenz bei allen Beraterverträgen und regelmäßige Stichprobenkontrollen. Kritisch sieht er außerdem eine neue Verbuchungspraxis: IT-nahe Beratungskosten erscheinen teils als IT-Ausgaben, wodurch echte Kostensenkungen schwerer überprüfbar werden.
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