Das neue Heizungsgesetz der Ampelkoalition steht inhaltlich fest. Ab 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden. Eine Austauschpflicht für funktionsfähige Heizungen in Einfamilienhäusern nach 30 Jahren, wie zunächst vorgesehen, besteht jedoch nicht mehr. Allerdings dürfen nach den neuen Heizungsregeln funktionierende alte Öl- und Gasheizungen nur noch bis zum Jahr 2045 betrieben werden (FAZ: 31.03.23).
Bundesregierung beschließt neue Heizungsregeln – Ausnahmen und Übergangsfristen geplant
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es wird jedoch im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) Ausnahmen geben, zum Beispiel für Personen, die über 80 Jahre alt sind oder wenn die Umstellung baulich nicht durchführbar ist. Es sind auch Übergangsfristen und Regeln für ausgefallene Heizungen geplant.
Neben der von den Grünen bevorzugten Wärmepumpe und Fernwärme sollen auch andere technische Lösungen erlaubt sein. Die Verbrennung von grünem Wasserstoff aus Ökostrom sowie die blaue Variante aus Erdgas mit eingelagertem CO₂ sind zugelassen. Diese Alternativen stehen aber in absehbarer Zeit weder zur Verfügung, noch wären sie für den Endverbraucher bezahlbar.
Kompromisse bei Gebäudeenergiegesetz: Wie wird die Wärmewende bezahlbar?
Das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) gab bekannt, dass es bei den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Kompromisse gab. Der ursprüngliche Entwurf von Habeck wurde abgeschwächt, da FDP und SPD im Koalitionsausschuss darauf bestanden hatten, dass die Wärmewende technologieoffen und für die Bürger bezahlbar sein müsse. Es ist jedoch noch unklar, wie genau die Förderung aussehen wird. Dies wird in Zusammenarbeit zwischen Habecks Ministerium, dem Finanzministerium von Christian Lindner (FDP) und dem von der SPD geführten Kanzleramt entschieden.
Eine sozial gestaffelte Unterstützung aus dem Klima- und Transformationsfonds ist geplant. Nach der Überarbeitung wird der Entwurf nun den Ländern und Verbänden zur Anhörung vorgelegt und wird voraussichtlich am 19. oder 24. April dem Kabinett vorgelegt. Nach der Vorlage folgen die Beratungen im Bundestag und die Verabschiedung.
Neue Regelungen für Heizungen: Ausnahmen für Senioren und Bestandsschutz für fossile Anlagen
Laut der Vorlage sind Personen über 80 Jahre von den Regelungen ausgenommen und können auch 2024 und später noch neue Gas- oder Ölheizungen installieren lassen. Wenn das Haus jedoch verkauft oder vererbt wird, müssen jüngere Neueigentümer innerhalb von zwei Jahren das Ziel von 65 Prozent erreichen. Eine weitere Ausnahme betrifft den Fall, dass eine alte Heizung, die nach 2024 noch in Betrieb ist, ausfällt. In diesem Fall muss sie nicht sofort durch eine umweltfreundliche Alternative ersetzt werden, sondern kann repariert und noch drei Jahre lang genutzt werden. Wenn sie in dieser Zeit wieder ausfällt, verlängert sich die Frist.
Ab dem Jahr 2023 dürfen neu installierte Öl- oder Gasanlagen nur noch für maximal 22 Jahre betrieben werden. Auch Bestandsnutzer müssen sich auf einen Zwangsaustausch einstellen, da bis 2045 alle fossilen Heizungen aus den Kellern verschwunden sein müssen, um Deutschlands Ziel der CO₂-Neutralität zu erreichen. Habecks Vorschlag, dass die allgemeine Austauschpflicht von Heizungen nach 30 Jahren auch für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten sollte, wurde jedoch nicht umgesetzt. Aufgrund dessen dürfen auch vor 2015 angeschlossene Kessel bis maximal 2045 weiter betrieben werden.
Ab 2024: Nur noch wasserstoffbereite Gasheizungen erlaubt
Ab dem Jahr 2024 ist der Einbau von Gasheizungen nur noch erlaubt, wenn sie „wasserstoffbereit“ sind. Theoretisch reicht es aus, wenn sie zu zwei Dritteln mit Wasserstoff betrieben werden können, aber technisch müssen sie zu 100 Prozent dafür geeignet sein. Derzeit gibt es jedoch nur wenige Modelle, die eine solch hohe Mischung vertragen können. Darüber hinaus erfordert diese „Erfüllungsoption“ ein Wasserstoffnetz, das dem Wärmenetz ähnelt. Die Netzbetreiber müssen dafür gebietsweise Transformations- und Investitionspläne vorlegen, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen.
Neue Heizungsregeln: Schuldenrisiko für Rentner?
Mit den neuen Heizungsregeln hat sich Robert Habeck weitgehend in der Ampelkoalition durchgesetzt. Statt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen kommt die Einbaupflicht für Heizungsanlagen, die mit mindesten 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, jetzt ein Jahr früher. Offensichtlich will die Regierung damit verhindern, dass noch viele Hausbesitzer ihre alten Öl- und Gasheizungen durch deutlich billigere neue Anlagen mit der gleichen Technik erneuern. In Anbetracht der Auslastung der Fachbetriebe dürfte dies jetzt kaum mehr möglich sein.
Dass Menschen über 80 Jahre von der Pflicht nicht betroffen sind, ist nichts anderes als eine Farce. In Anbetracht einer durchschnittlichen Rente für Männer in Höhe von 1.276 € und 776 € für Frauen dürften auch jüngere Rentner kaum in der Lage sein, die hohen Kosten zu stemmen. Das Wohneigentum als Altersvorsorge wird damit zum Verschuldungsrisiko (Blackout-News: 02.04.23).