Regierung bereitet Gesetze für Gasmangel vor

Die Gasversorgung in Deutschland ist durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland höchst unsicher. Wirtschaftsminister Habeck versucht, mit schnellen Änderungen bestehender Gesetze das Land auf einen eventuellen Gasmangel vorzubereiten. Dabei soll der Gasverbrauch bei einem Gasmangel zunächst weitgehend durch die Preisgestaltung der Energiekonzerne reduziert werden. Dafür sieht die Überarbeitung des Energiesicherungsgesetzes ein entsprechendes Preiserhöhungsrecht für die Gasversorger, vor. Damit ist es den Gasversorgern möglich, die Preisbindung, bei bestehenden Lieferverträgen mit Industrie und Haushalten auszuhebeln. Wirtschaftsvertreter kritisieren diese Gesetzesänderung scharf.


Regierung ändert Gesetzte zur Vorbereitung auf einen akuten Gasmangel

Zu den geänderten Gesetze zum Gasmangel gehört auch das Kraftwerkbereithaltungsgesetz. Die Änderung sieht zusätzlich vor, dass Gaskraftwerke bei einem Versorgungsengpass keinen Strom mehr erzeugen dürfen. Tritt der Krisenfall bei der Gasversorgung ein, ist die Bundesnetzagentur für die Verteilung der Gasmengen verantwortlich. Dazu fehlen der Bundesnetzagentur allerdings die erforderlichen Daten aus der Industrie. Deshalb versucht sie seit einiger Zeit die Großverbraucher in einer Datenbank zu erfassen. Dies ist ein langwieriger Prozess. Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass die Netzagentur kaum in der Lage ist, die Angaben aus der Industrie zu verifizieren. Ein Umfang, der von der Behörde kaum zu leisten ist.

Regierung bereitet Gesetze für Gasmangel vor. Bundesnetzagentur übernimmt im Ernstfall die Verteilung der Gasmengen.
Regierung bereitet Gesetze für Gasmangel vor. Bundesnetzagentur übernimmt im Ernstfall die Verteilung der Gasmengen.

Bundesnetzagentur übernimmt im Ernstfall die Verteilung der Gasmengen

Tritt eine Mangellage bei der Gasversorgung ein, ist der Staat verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, die Energieversorgung zu übernehmen. Damit obliegt dem Staat die Verantwortung, das noch zur Verfügung stehende Gas an die Verbraucher zu verteilen. Dabei muss er besonders darauf achten, dass die verbleibenden Mengen so eingesetzt werden, dass die Herstellung der lebenswichtigen Dinge gewährleistet ist und Schäden im größten Ausmaß vermieden werden. Zu den lebensnotwendigen Dingen gehören zum Beispiel Chemikalien zur Herstellung von Medikamenten oder Dünger für die Landwirtschaft, sowie die gesamte Verarbeitung von Lebensmitteln. Größere Schäden könnten zu Beispiel in der Glasindustrie entstehen. Dort würde die Glasschmelze in den Öfen erstarren und die Öfen wären dadurch komplett zerstört.


Die Gasverteilung ausschließlich über denn Preis zu regeln, ist deshalb auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb muss die Bundesnetzagentur rechtzeitig die verbleibende Gasmengen rationieren und den Bedarf nach den genannten Kriterien zuteilen. Ob die Netzagentur dieser Aufgabe gewachsen ist mehr als fraglich.

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