Regierung befürchtet mehr Privatinsolvenzen aufgrund gestiegener Energiepreise

Die Kosten für alle Energieträger sind in den letzten Monaten geradezu explodiert. Es ist absehbar, dass viele bald nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Strom- und Gasrechnungen zu bezahlen. Dazu kommt die hohe Inflation, die auch die Preise für Lebensmittel und Dinge für den täglichen Bedarf unaufhaltsam seitigen lässt. Jetzt fürchtet die Bundesregierung eine Zunahme bei den überschuldeten Haushalten. Insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen steigt das Überschuldungsrisiko besonders stark. Dadurch könnte die Zahl von Privatinsolvenzen zunehmen, sagte eine Ministeriumssprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums (Handelsblatt: 04.10.22).


Hohe Inflation treiben Haushalte mit geringem Einkommen in die Privatinsolvenz

Laut Statistischem Bundesamt lag die Inflationsrate im September bei 10 Prozent. Bei den Verbraucherpreisen liegt sie sogar bei fast elf Prozent gegenüber Vergleichszeitraum im Vorjahr und um 2,2 Prozent gegenüber dem August. Der Inflation wird hauptsächlich von den Energiepreisen getrieben. Bei diesen beträgt die Preissteigerung mehr als 43 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Aber auch die Preise für Lebensmittel sind innerhalb eines Jahres um fast 19 Prozent teurer geworden. Im Juni lag der Wert bei Lebensmittel noch bei 12,7 Prozent.

Mehr Privatinsolvenzen bei Haushalten mit geringem Einkommen erwartet. Sozialverbände fordern kostenlose Schuldnerberatung
Mehr Privatinsolvenzen bei Haushalten mit geringem Einkommen erwartet. Sozialverbände fordern kostenlose Schuldnerberatung

Viele Haushalte mit geringem Einkommen werden diese Preissteigerungen nicht mehr bezahlen können. Deshalb warnen auch die Sozialverbände vor der Zahlungsunfähigkeit von privaten Haushalten. Dabei könnten insbesondere hohe Nachzahlungen für Strom und Gas zu einem erheblichen Anstieg bei den Privatinsolvenzen führen.

Sozialverbände fordern kostenlose Schuldnerberatung

Die Schuldnerberater beobachten schon länger einen deutlichen Anstieg von Haushalten, die nicht mehr in der Lage sind ihre Rechnungen zu bezahlen. „Und wir fürchten auch, dass die gestiegenen Preise gerade nach der Pandemie ein erhebliches Überschuldungsrisiko für viele Haushalte darstellen“, sagte die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Ines Moers. „Bei früher Intervention einer Schuldnerberatungsstelle lassen sich Privatinsolvenzen ja oft noch vermeiden“, sagte Moers. Deshalb fordert sie, dass endlich ein Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung im Sozialgesetzbuch verankert wird.        

Bei einer Beantragung einer Privatinsolvenz kann ein Schuldner schon nach drei Jahren wieder schuldenfrei sein und danach einen unverschuldeten Neuanfang starten. Innerhalb dieses Zeitraums wird ein vom Schuldner zu zahlender Betrag festgesetzt, sowie ein Betrag, der nicht mehr gepfändet werden darf, sowie ein zu zahlender Betrag. Danach Ablauf der Dreijahresfrist greift die Restschuldbefreiung und damit die Löschung der noch verbleibenden Schulden. 


Hilfspakete der Regierung reichen nicht aus

Die Ampelregierung versucht zwar, mit immer mehr Hilfspaketen der Kostensteigerung bei Energie gegenzusteuern. doch bei vielen Betroffenen kommt diese Hilfe nicht an oder reicht schlicht nicht aus. Rentner, Studenten und Minijobber sind beim ersten Hilfspaket komplett leer ausgegangen. Maßnahme wie zum Beispiel eine Anhebung des Steuerfreibetrags verpuffen bei diesen Menschen vollständig, da ihr Einkommen so gering ist, dass sie sowieso keine Steuer bezahlen. Die hohen Kosten für Strom und Heizung haben sie trotzdem. Die einzige Maßnahme, die auch bei diesen Menschen ankommen würde, wäre eine Senkung der Steuern auf Lebensmittel und Energie.

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Zuletzt aktualisiert am September 25, 2024 um 11:30 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
Zuletzt aktualisiert am Juli 11, 2024 um 16:06 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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