Pflicht zum Heizungstausch kommt – Überblick über die verabschiedete Regelung und Förderung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Heizens vereinbart und das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet, um die CO₂-Emissionen des Gebäudesektors in den kommenden Jahren zu reduzieren. Ein Überblick über die verabschiedete Regelung und Förderung (FAZ: 19.04.23).


Deutschland plant ab 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien für neue Heizungen, vollständige Umstellung bis 2045

Heizungen von Gebäuden und die Versorgung mit Warmwasser machen mehr als ein Drittel des deutschen Energiebedarfs aus. Ab 2024 soll daher jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wobei verschiedene Optionen zur Verfügung stehen und die teilweise Nutzung fossiler Energien vorerst erlaubt bleibt.

Reparaturen von Öl- und Gasheizungen bleiben weiterhin möglich, jedoch müssen bis 2045 alle Heizungen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein.

Was Wohneigentümer jetzt wissen müssen. Wer ist betroffen, welche Heizungen müssen getauscht werden und welche Förderung wird es geben
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Förderprogramm für erfolgreichen Umbau: Herausforderungen bei Wärmeversorgung sollen gemeistert werden

Ein neues Förderprogramm soll sicherstellen, dass der Umbau erfolgreich ist. Der Gesetzentwurf betont, dass aufgrund der Vielfalt an Gebäuden und Eigentümern sowie der Auswirkungen auf die Mieter der Umbau der Wärmeversorgung große Herausforderungen mit sich bringt. Daher sollen neue Fördermöglichkeiten sowie angemessene Übergangsregelungen und Ausnahmen helfen.

Es sollen Ausnahmeregelungen für ältere Personen vorgesehen werden, um sie zu schützen. Zudem soll auch Mieterinnen und Mietern vor zu hoher Kostenbelastung bewahrt werden.


Für welchen Personenkreis gelten die Regelungen?

Das neue Förderprogramm ist für Bewohnerinnen und Bewohner von selbst genutztem Wohneigentum sowie für Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohnungen vorgesehen, vorausgesetzt, dass die Vermieter im betreffenden Gebäude selbst wohnen.

Was passiert mit der bisherigen Förderung?

Die bestehenden Förderprogramme werden weiterhin fortgeführt, das neue Programm ergänzt sie lediglich.

Gibt es weiterhin Zuschüsse für den Austausch von Heizungen?

Ja, bereits heute gibt es Zuschüsse für den Heizungstausch. Zum Beispiel können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse von bis zu 40 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe beantragt werden. Auch Sanierungsmaßnahmen, die nicht den Heizungstausch betreffen, wie Dämmung, Fenstertausch oder Komplettsanierung, werden weiterhin wie bisher gefördert.

Werden Öl- oder Gasheizungen noch gefördert?

Nein, Verbrennerheizungen werden nicht mehr gefördert. Eine Ausnahme besteht jedoch für Heizungen, die auch für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind (sogenanntes „H2 ready“). Die zusätzlichen Kosten für die Vorbereitung auf einen Wasserstoffbetrieb sind förderfähig.


Zusätzlich zur bisherigen Förderung wird es vier neue Förderelemente geben:

Förderelement 1 – Grundförderung

Alle Heizungsoptionen, die in Paragraf 71 des neuen Gebäudeenergiegesetzes aufgelistet sind, werden mit einem einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent gefördert.

Förderelement 2 – Klimabonus

Zusätzlich zur Grundförderung wird es Zuschläge in Form eines Klimabonus geben:

Klimabonus I

Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht zur Tauschpflicht ihrer alten Heizung verpflichtet sind, jedoch dennoch freiwillig ihre alte Heizung austauschen, sollen einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten. Dies betrifft beispielsweise Altbesitzerinnen und Altbesitzer, die die Immobilie vor 2002 bewohnt haben, sowie Personen über 80 Jahre. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten, sollen diesen Klimabonus erhalten.

Klimabonus II

Ein zusätzlicher Klimabonus von zehn Prozent wird gewährt für den Austausch von Kohleöfen, Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln, wenn der Austausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum einer gesetzlichen Austauschpflicht erfolgt. Falls der Austausch nach einer bestehenden Austauschpflicht erfolgt, wird der Bonus nur gewährt, wenn der Erneuerbaren-Anteil der neuen Heizung bei mindestens 70 Prozent liegt.

Die Auszahlung der Klimaboni I und II wird zeitlich gestaffelt, um zunächst die ältesten Anlagen zu ersetzen. Ab 2024 sind beispielsweise alle Geräte förderfähig, die älter als 40 Jahre sind. Ab 2025 sind Geräte förderfähig, die älter als 35 Jahre sind, und ab 2026 sind alle Geräte älter als 30 Jahre förderfähig. Damit soll die Nachfrage an die verfügbaren Handwerker- und Produktkapazitäten angepasst werden und preistreibende Effekte vermieden werden.

Klimabonus III

Wenn eine Heizung, die jünger als 30 Jahre ist, irreparabel kaputtgeht, wird ein Bonus von zehn Prozent gewährt, wenn der Austausch gegen eine neue Heizung innerhalb von einem Jahr erfolgt und damit die gesetzliche Frist von drei Jahren nicht ausgeschöpft wird

Förderelement 3

Für den Heizungstausch werden zinsgünstige Kredite bis zu 60.000 Euro angeboten. Das Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen.

Förderelement 4 

Die bestehende steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (Paragraf 35c im Einkommensteuergesetz) gilt weiter. Selbstnutzende Eigentümer können so 20 Prozent ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommensteuerlast abziehen. Derzeit berät die Koalition über Erweiterungsoptionen.


Keine Einkommensprüfung für Förderung

Eine Einkommensprüfung bei Förderungen wurde in der Koalition nicht vereinbart, so Habeck. Früher betonte der Grünen-Politiker die Bedeutung einer sozialen Staffelung bei der Förderung des Heizungsaustauschs. Noch im März sagte er, dass junge Familien mit geringem Einkommen und Rentner mit knappen Renten anders unterstützt werden müssten als „Millionäre mit drei Villen“.

Das Gesetzesvorhaben gilt als ehrgeizig und war in der Regierung umstritten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte nun: „Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde.“ Habeck betonte erneut, dass bestehende Heizungen weiterhin betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können. „Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen.“

Förderung gesichert: Finanzierung aus Klima- und Transformationsfonds laut Habeck gesichert

Die Finanzierung der Förderprogramme soll aus dem Klima- und Transformationsfonds erfolgen, der hauptsächlich aus Einnahmen des Europäischen Emissionshandelssystems gespeist wird. „Die Finanzierung ist gesichert“, sagte Habeck am Mittwoch. Zuvor hatte das Finanzministerium Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf geäußert.

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