Neue Klage gegen Mittelplate – Umwelthilfe will Ölförderung stoppen

Vor der Küste Schleswig-Holsteins verschärft sich der Rechtsstreit um Mittelplate, Deutschlands größtes Erdölfeld. Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre bestehende Klage auf den neuen Betriebsplan bis 2028 ausgeweitet. Außerdem beantragte sie Ende Juli beim Verwaltungsgericht Schleswig erneut einen sofortigen Förderstopp. Aus Sicht der DUH fehlt eine erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Betrieb im geschützten Wattenmeer. Betreiber Harbour Energy darf jedoch zunächst weiter Öl fördern. Von der Produktion hängen nach Unternehmensangaben direkt und indirekt rund 2.000 Arbeitsplätze ab.


Mittelplate: Neuer Betriebsplan bringt alten Konflikt zurück

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie genehmigte den neuen Hauptbetriebsplan am 27. Mai 2026. Damit darf Harbour Energy die Förderinsel grundsätzlich bis 2028 weiterbetreiben. Die Zulassung enthält jedoch Nebenbestimmungen und basiert auf dem bereits genehmigten Anlagenzustand. Die DUH hält das Verfahren trotzdem für unzureichend. Nach ihrer Darstellung fand weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch eine entsprechende Vorprüfung statt.

Mittelplate liefert mehr als die Hälfte des deutschen Erdöls. Die Deutsche Umwelthilfe verlangt einen Förderstopp und klagt
Mittelplate liefert mehr als die Hälfte des deutschen Erdöls. Die Deutsche Umwelthilfe verlangt einen Förderstopp und klagt
Bild: Ralf Roletschek (talk) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.deCC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Genau dieser Punkt beschäftigt die Gerichte bereits seit Monaten. Das Verwaltungsgericht Schleswig stoppte die Förderung am 26. Februar zunächst im Eilverfahren. Entscheidend war dabei der besondere Schutzstatus des Wattenmeers. Das Gebiet erhielt diesen Status erst nach den ursprünglichen Genehmigungen für die Anlage. Deshalb hielt das Gericht eine nachträgliche Prüfung der Naturverträglichkeit für erforderlich.

Oberverwaltungsgericht ließ die Förderung wieder zu

Im Mai änderte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Entscheidung jedoch. Das Gericht erlaubte die Förderung wieder und verwies auf die schwierige Rechtslage. Über die eigentliche Klage entschied es damit ausdrücklich nicht. Stattdessen nahm der Senat eine Folgenabwägung vor. Dabei erhielten Versorgung, Beschäftigung und wirtschaftliche Interessen vorläufig größeres Gewicht.

Zugleich sah das OVG bis zur Entscheidung im Hauptverfahren keine hinreichend wahrscheinlichen schweren Umweltschäden. Die naturschutzrechtliche Grundsatzfrage blieb deshalb offen. Genau hier setzt der neue Vorstoß der DUH an. Denn der bisherige Betriebsplan lief im Mai aus, während inzwischen eine neue Genehmigung gilt. Der Verband versucht nun, auch deren Vollzug gerichtlich auszusetzen.


Mehr als die Hälfte der deutschen Erdölförderung stammt aus dem Feld

Auch wirtschaftlich besitzt das Feld eine außergewöhnliche Stellung. Aus Mittelplate kamen 2025 rund 686.000 Tonnen Erdöl. Das waren etwa 44 Prozent der gesamten deutschen Förderung. Zusammen mit dem zur gleichen Lagerstätte gehörenden Feld Dieksand waren es rund 857.000 Tonnen. Damit entfielen rund 55 Prozent der deutschen Erdölproduktion auf dieses Fördergebiet nördlich der Elbe.

Für Deutschland insgesamt bleibt die heimische Produktion dennoch vergleichsweise klein. Sie deckt nur einen geringen Teil des nationalen Erdölbedarfs. Regional wären die Folgen eines Stopps jedoch erheblich. Raffinerien und Chemiebetriebe an der Westküste erhalten das Öl teilweise direkt über Pipelines. Außerdem nennt Harbour Energy rund 2.000 Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette. Die Förderabgabe brachte Schleswig-Holstein 2025 zudem rund 45 Millionen Euro ein.

Förderung im Wattenmeer endet spätestens 2041

Ein dauerhafter Betrieb ist politisch ohnehin ausgeschlossen. Schleswig-Holstein will im Wattenmeer keine neuen Erdölfelder mehr erschließen lassen. Die bestehende Förderung soll deshalb spätestens 2041 enden. Harbour Energy sieht in dem heimischen Öl bis dahin jedoch einen Beitrag zur Rohstoffversorgung. Zugleich verweist der Konzern auf frühere Umweltprüfungen einzelner Betriebsmaßnahmen und strenge Sicherheitsvorgaben.

Die DUH hält diese Prüfungen allerdings nicht für ausreichend. Deshalb geht es im neuen Verfahren um mehr als den Betrieb einzelner Bohrungen. Das Gericht muss erneut bewerten, welche naturschutzrechtlichen Anforderungen für eine seit 1987 bestehende Anlage heute gelten. Bis zu einer gegenteiligen gerichtlichen Entscheidung läuft die Förderung weiter. Damit bleibt der Konflikt zwischen Naturschutz und heimischer Rohstoffgewinnung vorerst ungelöst.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Welt (28.08.26)SAT1 regional (24.08.26)Cuxhavener Nachrichten (14.08.26)

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