Millionenbetrug mit Ökostrom: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Energiewende-Unternehmer

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Oktober 2026 gegen vier Verantwortliche der insolventen Isar-Amper Erneuerbare Energien GmbH. Es besteht der Verdacht auf gewerbsmäßigen Millionenbetrug mit Ökostrom-Investitionen. Hunderte Privatanleger hatten Geld in Blockheizkraftwerke investiert, die langfristige Renditen erwirtschaften sollten. Doch von 65 vorhandenen Anlagen produzierten zuletzt nur elf Strom. Das Unternehmen hinterließ rund 32 Millionen Euro Schulden bei weniger als einer Million Euro Vermögen. Den Anlegern drohen deshalb hohe Verluste und zusätzliche Rückforderungen bereits ausgezahlter Beträge. Der Insolvenzverwalter vermutet ein Schneeballsystem.

Verdacht auf Millionenbetrug bei Ökostrom-Anlagen: Nur elf von 65 Kraftwerken liefen. Anlegern drohen Totalverluste und Rückforderungen
Verdacht auf Millionenbetrug bei Ökostrom-Anlagen: Nur elf von 65 Kraftwerken liefen. Anlegern drohen Totalverluste und Rückforderungen
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Millionenbetrug: Nur elf von 65 Kraftwerken produzierten Strom

Die wirtschaftliche Bestandsaufnahme des Insolvenzverwalters Harald Schwartz offenbart erhebliche Unregelmäßigkeiten. Von insgesamt 65 Blockheizkraftwerken erzeugten zum Insolvenzzeitpunkt lediglich elf Strom. Allerdings arbeiteten selbst diese Anlagen defizitär. Mehr als 40 Kraftwerke lagerten dagegen ungenutzt in Hallen. Außerdem ließen sich nur 21 Geräte den 59 beteiligten Kommanditgesellschaften zuordnen. An einem vorgesehenen Betriebsstandort fehlte sogar die gesamte Anlage.

Das Unternehmen hatte seinen Kunden regelmäßige Einnahmen aus der Ökostromproduktion versprochen. Dafür konnten Privatanleger einzeln oder gemeinsam Blockheizkraftwerke erwerben. Anschließend sollten sie die Anlagen an Isar-Amper verpachten. Das Unternehmen übernahm nach eigenen Angaben den Betrieb und die Wartung. Die Anleger sollten deshalb monatliche Auszahlungen aus den erwirtschafteten Stromerlösen erhalten. Tatsächlich fehlte bei zahlreichen Anlagen jedoch die technische Grundlage für diese Einnahmen.


Mit staatlicher Ökostromförderung wurden hohe Renditen versprochen

Ein Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2014 stellte langfristige Einnahmen über 20 Jahre in Aussicht. Für ein kleines Leistungspaket verlangte Isar-Amper beispielsweise 5.590 Euro. Daraus sollten insgesamt 10.000 Euro an Auszahlungen entstehen. Bei einer Investition von 99.960 Euro versprach das Unternehmen dagegen rund 182.000 Euro Gesamtauszahlungen. Das entsprach monatlich 759,33 Euro. Als Verkaufsargument diente außerdem die gesetzliche Förderung erneuerbarer Energien.

Besonders problematisch war der Verweis auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses sieht unter bestimmten Voraussetzungen langfristige Vergütungen für eingespeisten Strom vor. Allerdings garantiert die gesetzliche Förderung weder die Wirtschaftlichkeit noch den tatsächlichen Betrieb einer Anlage. Ohne Stromproduktion entstehen keine entsprechenden Vergütungsansprüche. Deshalb bot das Fördermodell allein keine Sicherheit für die versprochenen Renditen. Auch staatlich geförderte Stromerzeugung kann wirtschaftlich scheitern.

32 Millionen Euro Schulden – Anlegern droht der Totalverlust

Am 29. Juli 2025 beantragte die Gesellschaft Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg eröffnete das Verfahren am 17. März 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Unter dem Aktenzeichen IN 1105/25 bestellte das Gericht Harald Schwartz zum Insolvenzverwalter. Inzwischen haben mehr als 170 Anleger Forderungen angemeldet beziehungsweise Kontakt zum Insolvenzverwalter aufgenommen. Ihre durchschnittliche Investition beträgt laut Medienberichten etwa 8.000 Euro. Ein einzelner Gläubiger soll dagegen 400.000 Euro fordern.

Die finanziellen Aussichten sind äußerst schlecht. Den Schulden von rund 32 Millionen Euro steht nach Angaben des Insolvenzverwalters ein Vermögen von weniger als einer Million Euro gegenüber. Allerdings droht einigen Anlegern nicht nur der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Der Insolvenzverwalter prüft außerdem die Rückforderung früherer Auszahlungen. Er vermutet, dass diese teilweise aus den Einzahlungen neuer Investoren stammten. Ein Anleger mit ursprünglich 80.000 Euro Einsatz soll deshalb 20.000 Euro zurückzahlen und will sich juristisch wehren.


Staatsanwaltschaft prüft Verdacht auf gewerbsmäßigen Millionenbetrug

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat Ermittlungen gegen vier Verantwortliche des Unternehmens bestätigt. Im Mittelpunkt steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Allerdings haben die Ermittler bislang keine abschließenden Ergebnisse veröffentlicht. Der vermutete Millionenbetrug ist deshalb strafrechtlich noch nicht nachgewiesen. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall verdeutlicht erhebliche Risiken bei direkten Investitionen in erneuerbare Energieanlagen. Denn langfristige Vergütungsmodelle schützen Anleger nicht vor wirtschaftlichem Scheitern oder möglichen Täuschungen. Bereits beim Windparkbetrüger Hendrik Holt verloren Investoren Millionenbeträge durch nicht existierende Projekte. Im Fall Isar-Amper verschärft sich die Situation zusätzlich durch mögliche Rückforderungen. Während die strafrechtliche Aufarbeitung läuft, müssen zahlreiche Privatanleger deshalb um ihr Erspartes bangen.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Apollo News (08.10.26) – Nürnberger Nachrichten (24.09.26) – KSR (20.03.26)

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