Betrug mit Windpark-Verträgen: Prokon fordert 764.210 Euro zurück

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat im Juni 2026 einen Mann wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung angeklagt. Er soll Prokon angeblich geschlossene Flächenverträge für einen Windpark und weitere Energieprojekte rund um Neubrandenburg vorgelegt haben. Mehrere Grundstückseigentümer bestritten jedoch die Verträge und ihre Unterschriften. Prokon entdeckte die Unstimmigkeiten durch direkte Kontrollen und erstattete deshalb Anzeige. Die Anklage umfasst 51 mutmaßliche Taten, während ein Zivilgericht dem Unternehmen bereits 764.210,92 Euro zugesprochen hat.


Betrug mit Flächenverträgen: Eigentümer kannten die Projekte nicht

Der Beschuldigte soll behauptet haben, Grundstücke exklusiv für Windkraft- und Solarprojekte gesichert zu haben. Solche Verträge besitzen einen hohen wirtschaftlichen Wert, weil Projektentwickler frühzeitig geeignete Standorte benötigen. Prokon zahlte deshalb nach bisherigen Angaben einen sechsstelligen Betrag. Das Unternehmen ging zunächst davon aus, dass die eingereichten Vereinbarungen von den genannten Eigentümern stammten.

Betrug bei Windpark-Verträgen: Prokon entdeckt falsche Unterschriften und erhält vor Gericht mehr als 764.000 Euro zugesprochen
Betrug bei Windpark-Verträgen: Prokon entdeckt falsche Unterschriften und erhält vor Gericht mehr als 764.000 Euro zugesprochen
Bild: Shutterstock

Später kontaktierten Mitarbeiter mehrere Grundstücksbesitzer und verglichen deren Angaben mit den Unterlagen. Die Eigentümer erklärten jedoch, sie hätten keine entsprechenden Vereinbarungen geschlossen. Einige kannten außerdem die angeblich geplanten Energieprojekte nicht. Der mögliche Betrug fiel somit erst auf, als Prokon die Vertragsangaben unabhängig überprüfte.

Staatsanwaltschaft zählt 51 mutmaßliche Taten

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Betrugstatbestände und Urkundenfälschungen in zahlreichen Fällen vor. Das Amtsgericht Waren muss jedoch noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Erst danach könnte eine öffentliche Hauptverhandlung beginnen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt deshalb die Unschuldsvermutung.

Parallel verlangte Prokon das gezahlte Geld auf dem Zivilweg zurück. Der Beklagte erschien jedoch nicht zur Verhandlung vor dem Landgericht Neubrandenburg. Das Gericht erließ deshalb ein Versäumnisurteil über 764.210,92 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, während das Strafverfahren davon rechtlich getrennt bleibt.

Flächenverträge bilden die Grundlage neuer Windparks

Projektentwickler sichern Grundstücke meist lange vor dem Genehmigungsverfahren. Denn ohne belastbare Nutzungsrechte können sie weder Anlagenstandorte noch Zufahrten und Kabeltrassen verbindlich planen. Grundstückseigentümer erhalten dafür häufig Reservierungszahlungen oder spätere Pachteinnahmen. Die Verträge entscheiden deshalb wesentlich über den Wert eines geplanten Windparks.

Die frühe Projektphase bleibt jedoch häufig vertraulich. Entwickler wollen mögliche Standorte nicht vorzeitig gegenüber Wettbewerbern offenlegen. Eigentümer veröffentlichen außerdem nur selten Vertragsinhalte oder vereinbarte Zahlungen. Diese geringe Transparenz erleichtert Manipulationen, sofern Unternehmen Angaben externer Vermittler nicht direkt kontrollieren.


Direkte Prüfungen können hohe Schäden verhindern

Unternehmen können Unterschriften, Eigentumsverhältnisse und Vertretungsvollmachten bereits vor einer Auszahlung prüfen. Zudem sollten sie Eigentümer über bekannte Kontaktdaten selbst ansprechen. Digitale Signaturverfahren und dokumentierte Identitätsprüfungen erschweren außerdem den Einsatz gefälschter Unterlagen. Solche Kontrollen verursachen Aufwand, verhindern jedoch deutlich größere finanzielle Verluste.

Der Fall zeigt, wie Betrug bei der Flächensicherung ganze Energieprojekte gefährden kann. Gefälschte Verträge verzögern Planungen und binden außerdem Personal sowie Kapital. Für betroffene Unternehmen entstehen neben Rückforderungen häufig zusätzliche Rechts- und Prüfungskosten. Projektentwickler sollten deshalb Vermittler, Dokumente und Grundstücksrechte getrennt voneinander verifizieren.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Ostsee Zeitung (15.06.26)Walsroder Zeitung (15.06.26)Clean Thinking (15.06.26)Hannoversche Allgemeine (14.06.26)

Lesen Sie auch:

Nach oben scrollen