Habeck verlängert Laufzeit für Kohlekraftwerke um ein Jahr

Statt wie bisher festgelegt Ende April 2023 hat der Bundeswirtschaftsminister die Laufzeit der Reservekohlekraftwerke jetzt auf Ende März 2024 verlängert. Als Grund führt Habeck den akuten Gasmangel an (Zeit: 28.09.22).


Mit der Entscheidung dürfen die Steinkohlekraftwerke, die aus der Reserve zurückgeholt wurden, jetzt ein weiteres Jahr am Netz bleiben als bislang geplant. Solange die Alarmstufe Gas bestehen bleibt oder sogar die Notfallstufe Gas ausgerufen wird, können die Kraftwerke aus der Netzreserve nun bis zum 31. März 2024 weiter Strom produzieren. Bisher galt für die betroffenen Steinkohlekraftwerke, eine maximale Frist bis zum 30. April 2023. Für die Kraftwerkbetreiber soll der Betrieb, laut Wirtschaftsministerium mit der erneuten Verlängerung planbarer und attraktiver werden.

Kohlekraftwerke dürfen jetzt ein Jahr länger laufen als geplant. Habeck verlängert Laufzeit bis Ende März 2024
Kohlekraftwerke dürfen jetzt ein Jahr länger laufen als geplant. Habeck verlängert Laufzeit bis Ende März 2024
Bild: Flo89, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Zudem können ab dem 1. Oktober nach einem Beschluss des Bundeskabinetts Braunkohlekraftwerke ans Netz zurückkehren. Damit will die Ampelregierung Vorsorge für den kommenden Winter treffen. Mit der Rückkehr der Kohlekraftwerke soll die Stromerzeugung aus Gas zurückgefahren werden, um die Vorräte zu schonen.


Unternehmen prüfen, ob Weiterbetrieb wirtschaftlich möglich ist

Mit den Kraftwerken Mehrum in Niedersachsen und Heyden in Nordrhein-Westfalen, sind bisher allerdings nur zwei Kohlekraftwerke an den Markt zurückgekehrt. Weitere Betreiber prüfen derzeit, ob er sie ihre Anlagen unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich betreiben können.

Der Energieversorger Steag will zwei Kraftwerke in Bergkamen (Nordrhein-Westfalen) und in Völklingen (Saarland) weiterlaufen lassen. Diese sollten ursprünglich bis Ende Oktober stillgelegt werden. Das Unternehmen erwägt zusätzlich ab November die Kraftwerke Bexbach und Weiher aus der Netzreserve wieder anzufahren.

Auch Uniper prüft, ob das Steinkohlekraftwerk in Gelsenkirchen bis Ende Oktober, wie geplant, stillgelegt wird oder ob man es weiterbetreibt.

Auch Braunkohlekraftwerke können wieder ans Netz zurück

Das Bundeskabinett ebenfalls beschlossen, dass auch Braunkohlekraftwerke aus der sogenannten Sicherheitsbereitschaft zum 1. Oktober an das Netz zurückkehren können. Davon betroffen wären die Leag-Kraftwerksblöcke Jänschwalde E & F im Lausitzer Revier sowie die RWE-Kraftwerksblöcke Niederaußem E & F und Neurath C im Rheinischen Revier. Der Betrieb wird aber per Gesetz nur bis zum 30. Juni 2023 genehmigt (Blackout-News: 25:09.22).


Habecks ständige Richtungswechsel führen zu immer höheren Kosten

Habecks Eiertanz bei der Energieversorgung sorgt vor allem für eines: weiter steigende Preise. Eine Verlängerung der Laufzeit für Kohlekraftwerke ist für die Betreiber nur noch schwer planbar. Sie wissen nicht, wie viel Strom sie tatsächlich erzeugen dürfen und deshalb ist es für sie kaum planbar, wie viel Brennstoff sie beschaffen müssen. Die Betreiber brauchen nicht nur eine Verlängerung der Laufzeit, sondern auch eine Einspeisegarantie, für den erzeugten Strom beziehungsweise eine Mindestmenge, die garantiert eingespeist werden darf. Nur so lässt sich kalkulieren, ob ein wirtschaftlicher Betrieb tatsächlich möglich ist. Eine solche Garantie gibt es aber nicht. Die Kohlekraftwerke müssen ihre Leistung immer dann zurückfahren, wenn die erneuerbaren Energien genug Strom liefern können. Im Extremfall können die betroffenen Kohlekraftwerke nur wenige Stunden am Tag nennenswerte Strommengen einspeisen, müssen aber die hohen Betriebskosten für die Einsatzbereitschaft bezahlen. Deshalb sind auch nur wenige Betreiber mit ihren Steinkohlekraftwerken wieder ans Netz zurückgekehrt.

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