In Deutschland gibt es einen zunehmenden Diebstahl von Wärmepumpen. Es sieht so aus, als hätten Kriminelle ein neues Geschäftsfeld für sich entdeckt. Besonders betroffen sind die Wärmepumpen im Freien, die außerhalb des Hauses angebracht sind. Die Schäden sind beträchtlich und belaufen sich oft auf einen hohen fünfstelligen Euro-Betrag (Focus: 04.07.23).
Diebstahl von Wärmepumpen: Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden?
Die Probleme sind entsprechend groß, wenn die Pumpe oder Teile davon Dieben zum Opfer fallen. Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale kennt die Sorgen der betroffenen Hausbesitzer. Die wichtigste Frage ist: Bezahlt die Gebäudeversicherung, bei der Entwendung einer Wärmepumpe? „Diese Frage hängt, wie immer, von den genauen Bedingungen des Vertrags ab“, sagt Schaarschmidt. „Die Geschädigten können nicht davon ausgehen, dass die Versicherung in jedem Fall zahlt. In der Regel ist eine zusätzliche Versicherung erforderlich.“
Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kürzlich berichtete, ist es ist tatsächlich so, dass die Gebäudeversicherung nicht automatisch den Schaden übernimmt. In einem konkreten Fall, den die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beschreibt, haben Kriminelle eine Wärmepumpe im Wert von 15.000 Euro gestohlen. Die Versicherung verweigert die Zahlung.
Die Verbraucherzentrale erklärt: „Die Wärmepumpe war nicht in der Gebäudeversicherung enthalten. Da sich die Wärmepumpe außerhalb des Hauses und nicht innerhalb befindet, muss die Hausbesitzerin die Kosten selbst tragen.“
Die Anzahl der Diebstähle von Wärmepumpen nimmt kontinuierlich zu
Teure Wärmepumpen werden immer häufiger zum Ziel von Kriminellen. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bestätigt diese Entwicklung und geht davon aus, dass es in Zukunft einen weiteren Anstieg in diesem Deliktsbereich geben wird.
Die gestohlenen Pumpen finden auf dem internationalen Markt einen Absatz. Bereits jetzt melden mehrere Landespolizeibehörden Fälle von Diebstählen. Neben Baden-Württemberg sind auch den Landeskriminalämtern in Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt solche Fälle bekannt.
In Brandenburg wurden den örtlichen Sicherheitsbehörden zufolge im Jahr 2022 zehn Fälle verzeichnet. Auch das Landeskriminalamt Niedersachsen meldet eine zweistellige Zahl von Diebstählen und einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
Die Polizei geht davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer. In der offiziellen polizeilichen Kriminalstatistik werden zwar Straftaten erfasst, aber nur in einigen Fällen wird das gestohlene Eigentum mit aufgenommen. Die genannten Zahlen basieren daher auf speziellen Auswertungen der Polizeibehörden in Bezug auf Anzeigen.
Vor Kurzem berichtete auch das MDR-Magazin „Umschau“ über den Diebstahl von Wärmepumpen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät in diesem Zusammenhang dringend dazu, den Versicherungsschutz beim Einbau einer neuen Pumpe zu überprüfen. Falls erforderlich, sollte die Wärmepumpe explizit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
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