Bundesregierung will Pachtdeckel für Windkraft – Ausbauziele verfehlt, Projektkosten sollen sinken

Berlin – Die Bundesregierung will die Grundstückskosten neuer Windkraftanlagen gesetzlich begrenzen. Dafür sieht die EEG-Novelle 2027 einen Pachtdeckel von grundsätzlich 3,5 Prozent des Anlagenumsatzes vor. Das Bundeswirtschaftsministerium will damit einen Kostenfaktor beim Windkraftausbau reduzieren. Denn Deutschland liegt deutlich hinter den gesetzlich festgelegten Ausbauzielen für Windkraft an Land zurück. Gleichzeitig erhöhen hohe Pachten die Projektkosten und damit teilweise auch den notwendigen Förderbedarf. Eine FfE-Studie errechnet durch die Begrenzung bis 2045 Einsparungen von bis zu 37 Milliarden Euro. Betroffen wären vor allem Grundstückseigentümer, während Projektierer und der Bundeshaushalt von niedrigeren Kosten profitieren könnten.

Deutschland verfehlt seine Windkraftziele. Mit einem Pachtdeckel will die Bundesregierung Projekt- und Förderkosten deutlich senken
Deutschland verfehlt seine Windkraftziele. Mit einem Pachtdeckel will die Bundesregierung Projekt- und Förderkosten deutlich senken
Bild: Shutterstock

Pachtdeckel soll Windkraftausbau billiger machen

Das EEG schreibt für Windkraft an Land konkrete Ausbauziele vor. Ende 2024 sollten bereits 69 Gigawatt installiert sein, tatsächlich waren es nur rund 63,6 Gigawatt. Ende 2025 erreichte Deutschland nach Angaben der Bundesnetzagentur 68,1 Gigawatt. Für Ende 2026 sieht das Gesetz jedoch bereits 84 Gigawatt vor. Damit müsste allein 2026 ein außergewöhnlich hoher Zubau erfolgen, um die entstandene Lücke zu schließen.

Die Bundesregierung setzt deshalb auch bei den Kosten neuer Projekte an. Grundstücke an geeigneten Windstandorten sind knapp, während Projektierer um verfügbare Flächen konkurrieren. Nach Angaben des VKU führte dieser Wettbewerb teilweise zu Pachtmodellen, die nicht mehr zu den wirtschaftlichen Bedingungen neuer Windparks passen. Projektierer müssen solche Projektkosten jedoch über Stromerlöse oder die notwendige EEG-Förderung wieder erwirtschaften. Hohe Pachten verschlechtern deshalb die Wirtschaftlichkeit und können Nachverhandlungen oder Projektverzögerungen auslösen.


Windkraft verfehlt politische Ausbauziele deutlich

Die Größenordnung der Zielabweichung zeigt das Problem. Für 2030 verlangt das EEG eine installierte Onshore-Leistung von 115 Gigawatt. Ende 2025 fehlten dazu noch knapp 47 Gigawatt. Die Bundesnetzagentur errechnete deshalb einen notwendigen durchschnittlichen Zubau von rund 9,4 Gigawatt jährlich. Im Jahr 2025 kamen jedoch lediglich 4,6 Gigawatt hinzu, während gleichzeitig etwa 0,6 Gigawatt endgültig stillgelegt wurden.

Der geplante Pachtdeckel soll nun verhindern, dass Flächenkosten den Ausbau zusätzlich verteuern. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft untersuchte im Auftrag des VKU mehrere Szenarien. Bei einer durchschnittlichen Pacht von zehn Prozent könnte eine Begrenzung auf 3,5 Prozent rund 13 Milliarden Euro sparen. Bei angenommenen 20 Prozent steigt der rechnerische Effekt bis 2045 auf 37 Milliarden Euro. Die niedrigeren Projektkosten könnten außerdem geringere Gebote in den EEG-Ausschreibungen ermöglichen.

Pachtdeckel löst das Ausbauproblem allein nicht

Allerdings wäre es zu pauschal, die bisherigen Zielverfehlungen ausschließlich mit mangelnder Wirtschaftlichkeit zu erklären. Genehmigungen, verfügbare Flächen, lange Planungszeiten und fehlende Netzanschlüsse bremsten den Ausbau ebenfalls über Jahre. Inzwischen hat sich die Projektpipeline sogar erheblich verbessert. Allein 2025 erhielten Windkraftprojekte mit mehr als 20 Gigawatt Leistung Genehmigungen. Außerdem waren die drei bisherigen Ausschreibungsrunden 2026 deutlich überzeichnet. Im August standen 2.520 Megawatt Ausschreibungsvolumen Gebote über 5.250 Megawatt gegenüber.

Gerade diese Entwicklung macht den politischen Ansatz bemerkenswert. Die Bundesregierung versucht nicht nur, mehr Windräder genehmigen zu lassen, sondern auch deren Kostenstruktur zu verändern. Der Pachtdeckel greift deshalb direkt in die Verträge zwischen Flächeneigentümern und Projektierern ein. Der Branchenverband BEE hält die Grenze von 3,5 Prozent jedoch für zu niedrig. Er warnt, dass Eigentümer Flächen zurückhalten und damit neue Projekte erschweren könnten. Damit könnte eine Regelung zur Kostensenkung an einzelnen Standorten sogar einen gegenteiligen Effekt haben.

Die Regierung muss daher zwei Ziele gleichzeitig erreichen. Windkraftanlagen müssen wirtschaftlich genug bleiben, damit Investoren Projekte tatsächlich bauen. Gleichzeitig sollen Grundstückskosten nicht über höhere EEG-Gebote indirekt beim Bundeshaushalt landen. Der Pachtdeckel zeigt damit auch ein grundlegendes Problem der Ausbaupolitik: Politisch festgelegte Leistungsziele allein schaffen noch keine wirtschaftlich realisierbaren Projekte. Ob die 3,5-Prozent-Grenze Kosten senkt, ohne neue Flächenengpässe auszulösen, muss nun das weitere Gesetzgebungsverfahren zeigen.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: VKU (05.10.26) – Deutscher Bundestag (08.10.26) – Fokus (07.10.26) – Stadt+Werk (06.10.26)

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