Die Netzentgelte in Deutschland variieren stark von Region zu Region, was sich ab nächstem Jahr ändern soll. Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf zur Diskussion gestellt. Dieser soll voraussichtlich im dritten Quartal erlassen werden. Ziel ist eine faire Verteilung der Netzkosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien (pv-magazine: 15.05.24).
Neue Regelung: So sollen die stark schwankenden Netzentgelte bald gerechter verteilt werden
Derzeit schwanken die Netzentgelte zwischen weniger als 5 und mehr als 15 Cent pro Kilowattstunde. Regionen mit vielen Photovoltaik- und Windkraftanlagen haben höhere Netzausbaukosten, die an die Verbraucher weitergegeben werden.
Die Bundesnetzagentur möchte jedoch für eine gerechtere Verteilung dieser Kosten sorgen. Am Mittwoch legte sie einen Feststellungsentwurf zur zweiten Konsultation vor. Stellungnahmen können bis zum 14. Juni abgegeben werden. Die endgültige Entscheidung ist für den Spätsommer geplant, die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Bundesnetzagentur: Neues Stufenmodell für die Netzkosten – Was sich 2025 ändert
Bereits im Dezember stellte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier vor. Auf Basis von 102 Stellungnahmen wurde das Modell weiterentwickelt. Der aktuelle Entwurf schlägt ein gestuftes Modell vor. Zunächst wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber besonders hohe Kosten durch den Erneuerbaren-Ausbau hat. Die Behörde kann dann eine Kennzahl festlegen, die sich aus der ans Netz angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung im Verhältnis zur Verbrauchslast im Netzgebiet ergibt. Neu ist, dass auch die Rückspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. „Das erhöht die individuellen Kennzahlen“, erläutert die Bundesnetzagentur.
Schritte zur Ermittlung und Verteilung der Netzkosten
Wenn die Kennzahlen den Schwellwert von 2 überschreiten, erfolgt im nächsten Schritt die bundesweite Verteilung der ermittelten Mehrbelastung. Ein Korrekturfaktor von zehn Prozent wird einbezogen. Dies bedeutet, dass 90 Prozent der Mehrkosten weitergegeben werden können und die Netzentgelte im betroffenen Verteilnetzgebiet sinken. Nach aktuellen Berechnungen wären 26 Netzbetreiber zur Weitergabe der Mehrkosten berechtigt. Die Netzentgelte in ihren Gebieten würden um bis zu 39 Prozent sinken, lägen aber teilweise noch leicht über dem Bundesschnitt.
Ausgleich für Mehrbelastung und bundesweite Verteilung
Im dritten Schritt sieht der Entwurf einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung der Netzbetreiber vor. Diese Kosten sollen auf alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden. Dafür nutzt die Bundesnetzagentur den Mechanismus nach Paragraph 19 StromNEV. Dieser Mechanismus gleicht bereits jetzt entgangene Erlöse eines Netzbetreibers aus, die entstehen, wenn bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.
Die zusätzlichen Kosten durch die Entlastung in den betroffenen Regionen beziffert die Bundesnetzagentur für einen Durchschnittshaushalt auf etwa 21 Euro pro Jahr. Der Aufschlag auf die Netzentgelte würde für dieses Jahr bei 1,008 statt 0,403 Cent pro Kilowattstunde liegen. Für 2025 liegen noch keine Zahlen vor. Für Großverbraucher bleibt die Reduzierung der Umlage nach § 19 StromNEV unverändert. Die Mehrbelastung für Industrie und Großverbraucher durch den Mechanismus beträgt maximal etwa 6.050 Euro im Jahr.
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