Die Bundesnetzagentur hält im AgNes-Verfahren am Privileg für Batteriespeicher fest. Sie verzichtet damit auf ein vorzeitiges Ende der Netzentgeltbefreiung, obwohl der Speicherboom die Netze stärker beansprucht. Betreiber, Investoren und Netzbetreiber erhalten Planungssicherheit, während die künftige Kostenverteilung im Stromsystem offen bleibt (handelsblatt: 27.05.26).
Privileg für Batteriespeicher bleibt bis 2029 bestehen
Batteriespeicher, die bis zum 4. August 2029 ans Netz gehen, behalten die Befreiung von Netzentgelten. Diese Regel gilt jedoch nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Danach können Betreiber das Modell für 20 Jahre nutzen.

Die Bundesnetzagentur hatte zuvor geprüft, ob Speicher künftig Kapazitätsentgelte zahlen sollen. Der Schritt hätte jedoch viele laufende Projekte getroffen. Deshalb wertete Behördenchef Klaus Müller den Vertrauensschutz höher als den kurzfristigen Steuerungseffekt neuer Abgaben.
Investoren erhalten Sicherheit, Netze bleiben belastet
Für Projektentwickler zählt die Entscheidung stark. Viele Finanzierungen beruhen auf der bisherigen Netzentgeltbefreiung. Außerdem hätten zusätzliche Kosten die Rendite gesenkt und einzelne Vorhaben verzögert.
Das Privileg löst jedoch nicht alle Netzprobleme. Speicher können Strom aus Solar- und Windanlagen aufnehmen und später abgeben. Zugleich entstehen neue Lastspitzen, wenn viele Anlagen gleichzeitig laden oder entladen.
Reform der Netzentgelte geht weiter
Die Netzentgeltreform AgNes läuft deshalb weiter. Die Bundesnetzagentur will im Sommer einen Festlegungsentwurf vorlegen. Danach folgt eine formale Konsultation mit Marktteilnehmern, Netzbetreibern und Verbänden.
Im Zentrum steht die Frage, wer die steigenden Netzkosten trägt. Haushalte sollen weiter Grundpreise und Arbeitspreise zahlen. Prosumer mit eigener Erzeugung sollen jedoch stärker an der Finanzierung beteiligt werden.
Kleine Solaranlagen sollen geschont werden
Steckersolargeräte und sehr kleine Anlagen sollen von zusätzlichen Grundpreisen ausgenommen bleiben. Diese Abgrenzung soll Bürokratie vermeiden. Außerdem würde ein neuer Grundpreis kleine Balkonkraftwerke unverhältnismäßig treffen.
Größere Eigenversorger rücken dagegen stärker in den Fokus. Sie nutzen das Netz weiterhin als Reserve, zahlen aber oft weniger verbrauchsabhängige Entgelte. Deshalb sucht die Behörde nach Regeln, die Eigenverbrauch und Netzfinanzierung besser verbinden.
Speicherbranche gewinnt Zeit, aber keine Dauerzusage
Das Privileg verschafft der Speicherbranche Zeit. Es schützt vor einem abrupten Eingriff in laufende Geschäftsmodelle. Jedoch bleibt die Frage nach netzdienlichem Betrieb zentral.
Künftige Regeln können ab 2029 neue Anreize setzen. Speicher sollen dann stärker helfen, Engpässe zu vermeiden und Preisspitzen zu glätten. Für Stromkunden, Industrie und Betreiber bleibt die Reform deshalb ein zentraler Kostenfaktor.
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