Ampelkoalition streicht im Heizungsgesetz geplante Sonderregel für über 80-Jährige

Die Fraktionen der Ampelkoalition haben im geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich vorgesehene Sonderregel für Menschen über 80 Jahre gestrichen. Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, erklärte, dass die geplante Altersgrenze von 80 Jahren aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht akzeptabel wäre. Stattdessen strebt die Koalition eine zielgenaue Förderung an, die soziale Härten abfedern und eine spezielle Sozialkomponente beinhalten soll. Darüber hinaus will die Regierung über das KfW-Programm die Möglichkeit schaffen, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch nehmen zu können (Zeit: 30.06.23). Dies gelte auch für über 80-Jährige.


Ampelkoalition streicht geplante Sonderregel für über 80-Jährige

Ursprünglich war geplant, dass Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, im Falle eines Heizungsausfalls nicht verpflichtet werden, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Diese Regelung galt nur, wenn eine Reparatur der Heizung nicht mehr möglich war. Nach intensiven Diskussionen haben sich die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP jedoch auf bedeutende Änderungen des Gesetzentwurfs geeinigt. Carina Konrad betonte, dass diese grundlegenden Änderungen sicherstellen sollen, dass der Klimaschutz im Gebäudebereich sowohl wirtschaftlich vernünftig als auch sozial ausgewogen umgesetzt wird.

Ampelkoalition streicht geplante Sonderregel für über 80-Jährige. Stattdessen sollen sie vergünstigte Kredite aufnehmen
Ampelkoalition streicht geplante Sonderregel für über 80-Jährige. Stattdessen sollen sie vergünstigte Kredite aufnehmen

Förderung für klimaneutrale Heizungen auch für ältere Menschen mit niedrigeren Renten

Andreas Audretsch, ein Mitglied der Grünen-Fraktion, äußerte, dass ihr Ziel sei, allen Hausbesitzern den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen zu ermöglichen. Hierfür ist ein Einkommensbonus in der Förderung vorgesehen, der Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen erreichen soll. Die Förderung selbst kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.

Um die restlichen Kosten abzudecken, werden zinsvergünstigte Kreditprogramme angeboten. Diese stehen auch jenen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite erhalten können, einschließlich vieler älterer Menschen mit niedrigeren Renten. Allerdings gibt es weiterhin eine allgemeine Härtefallklausel, die besagt, dass Personen, die aus persönlichen oder baulichen Gründen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen können, von den Pflichten befreit werden können – unabhängig vom Alter.

Lesen Sie auch:

Zuletzt aktualisiert am September 25, 2024 um 11:30 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
Zuletzt aktualisiert am Juli 11, 2024 um 16:06 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
Nach oben scrollen