Die Ampel-Koalition plant, das Heizungsgesetz am kommenden Freitag im Bundestag zu verabschieden, ohne die vom Verfassungsgericht geforderten Beratungen durchzuführen. Dies stößt auf starken Widerstand von Seitvonseitenen der Union (ntv: 05.09.23).
Umstrittenes Heizungsgesetz: Ampel-Koalition ignoriert Verfassungsgerichts-Bedenken
Die Opposition konnte den Plan der Ampel-Koalition nicht aufhalten und das Heizungsgesetz wird wie geplant am Freitag im Bundestag behandelt. Die Koalition beabsichtigt, das Gesetz in seiner ursprünglichen Form zu verabschieden, obwohl es bereits vor der Sommerpause kontroverse Diskussionen ausgelöst hatte.
Insbesondere die Union kritisiert, dass die Abgeordneten nach wie vor nicht ausreichend Zeit hatten, den Gesetzentwurf zu beraten. Schon zuvor hatte ein CDU-Abgeordneter beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gestellt, der dazu führte, dass die Verabschiedung des Gesetzes im Juli vorübergehend gestoppt wurde.
Laut Thomas Heilmann, einem CDU-Abgeordneten, ist die alleinige Verschiebung des Heizungsgesetzes nicht ausreichend, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen. Die Abgeordneten haben zwar mehr Zeit erhalten, aber nicht die vom Gericht geforderte Möglichkeit zur Beratung. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass den Abgeordneten nicht nur das Recht zur Abstimmung, sondern auch das Recht zur Beratung zusteht. Dies geschieht in der Regel nicht im Plenum, wo nur Debatten stattfinden, sondern in den Fachausschüssen, wie dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie, dem Heilmann angehört. Die Ampel-Koalition habe laut Heilmann die Beratung des Heizungsgesetzes systematisch behindert.
Heilmann setzt auf laufendes Verfahren gegen Heizungsgesetz der Ampel-Koalition
Heilmann plant keine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Vorgehen der Ampel. Stattdessen setzt er auf das laufende Organstreitverfahren, das er parallel zu seinem Eilantrag im Juni eingereicht hatte. Die Entscheidung hierzu steht noch aus, sie fällt voraussichtlich frühestens im Winter.
Falls die Richter zu dem Schluss kommen, dass die Rechte der Abgeordneten bei der Verabschiedung des Heizungsgesetzes tatsächlich verletzt wurden, könnte die Ampel-Koalition ein ernsthaftes Problem haben, da das Gesetz dann verfassungswidrig wäre, warnt Heilmann.
Die Koalition im Bundestag argumentierte dagegen und wies darauf hin, dass die Unionsfraktion die Möglichkeit habe, am Freitag Änderungsanträge vorzulegen. Die Union lehnte dies jedoch ab, da sie dem Verfahren kein Vertrauen schenkt. Thomas Heilmann erklärte, dass in einer 68-minütigen Plenumsdebatte keine ernsthafte Diskussion über Details möglich sei und Änderungsanträge im Plenum wenig Chancen hätten. In den Ausschüssen sei dies anders, wo die Regierungsmehrheit gelegentlich Vorschläge der Opposition annehme.
SPD will zügige Verabschiedung, CDU warnt vor Mängeln
Die SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast betonte, dass die Koalition das Heizungsgesetz rechtzeitig dem Bundesrat am 29. September vorlegen wolle. Dies sei nur möglich, wenn der Bundestag das Gesetz noch in dieser Woche verabschiede. Heilmann widersprach dieser Ansicht und erklärte, dass das Heizungsgesetz auch Ende Oktober noch im Bundestag beraten werden könne. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, und die Verzögerung würde maximal vier Wochen betragen. Er vermutete, dass die Koalition das Thema schnell erledigen wolle, um es aus den Wahlkämpfen in Hessen und Bayern herauszuhalten, wo am 8. Oktober gewählt wird.
Thomas Heilmann brachte zwei Vertreter einer „Unternehmensinitiative GEG“ als Kronzeugen mit, um die Notwendigkeit von Änderungen am Gebäudeenergiegesetz zu unterstreichen. Diese hatten Ende August einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz geschrieben und auf „wesentliche Schwachstellen“ im Gesetzentwurf hingewiesen. Johannes Rump von der Sanitär- und Heizungsfirma Oventrop, einer der Initiatoren des Briefs, bezeichnete das Gesetz als „schlampig“ und kritisierte „Lücken und Schlupflöcher“, die Missbrauch ermöglichten und das Image der Energiewende schädigen würden.
GEG-Kritik: Förderung von Klimaanlagen durch Schlupflöcher im Gesetz?
Die „Unternehmensinitiative GEG“ bemängelte konkret, dass der Gesetzentwurf es ermögliche, die gesetzlichen Anforderungen formal zu erfüllen, indem man eine kostengünstige Wärmepumpe in Kombination mit einer Gasheizung verwende, die in der Praxis teuer und ineffizient sei. Dies führe dazu, dass Klimaanlagen gefördert würden. Es bleibt jedoch umstritten, ob ein solches Szenario in großem Umfang tatsächlich droht. Die Regierungsfraktionen argumentieren, dass es kontraproduktiv sei, die Chance zur Umrüstung nicht zu nutzen und in den kommenden Jahrzehnten teure Gasheizungen zu betreiben.
Jens Spahn, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, hat angekündigt, dass die Union beabsichtige, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) „im Falle einer Regierungsübernahme nach der Wahl 2025“ aufzuheben. Thomas Heilmann wiederholte diese Drohung nicht, betonte jedoch, dass das GEG „nachlässig ausgearbeitet“ sei. Er erklärte, dass die Union einen anderen Ansatz verfolgt hätte, nämlich die Einführung eines CO₂-Preises und die Förderung umweltfreundlicher Technologien, anstelle von Vorschriften wie im Fall des Heizungsgesetzes. Heilmann unterstrich, dass die Union sich für einen stärkeren Klimaschutz einsetze. Er ist auch Vorsitzender der Klima Union, einer Vereinigung von CDU- und CSU-Mitgliedern.
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