Solarfirma EKD insolvent – Kunden drohen hohe Kosten für Reparaturen und Mängelbeseitigung

Die Solarfirma Energiekonzepte Deutschland (EKD), ein bundesweit tätiger Anbieter von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Wärmepumpen, ist insolvent. Das Leipziger Unternehmen stellte am 2. Oktober Insolvenzantrag, nachdem der britische Finanzinvestor Pemberton weitere Finanzmittel verweigert hatte. Trotz mehr als 45.000 installierter Solaranlagen und zuletzt rund 1.000 Installationen monatlich scheiterte die Finanzierung. Der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter, doch zahlreiche Kunden müssen um die Fertigstellung und Reparatur ihrer Anlagen bangen. Besonders kritisch ist die angekündigte Einstellung der Garantieabsicherung durch EKD. Betroffenen drohen deshalb erhebliche Zusatzkosten, während rund 400 Beschäftigte um ihre berufliche Zukunft bangen.

Die Solarfirma EKD ist insolvent. Kunden drohen hohe Zusatzkosten durch mangelhafte Anlagen, ausstehende Reparaturen und unsichere Garantien
Die Solarfirma EKD ist insolvent. Kunden drohen hohe Zusatzkosten durch mangelhafte Anlagen, ausstehende Reparaturen und unsichere Garantien
Bild: Shutterstock

Insolvenz der Solarfirma gefährdet Reparaturen und Garantien

Für zahlreiche Kunden beginnt mit der Insolvenz ein finanziell riskanter Schwebezustand. Rechtsanwalt Daniel Blazek vertritt bereits Dutzende Betroffene mit unterschiedlichen Problemen. Einige warten auf die Fertigstellung ihrer Anlagen, während andere vergeblich die Beseitigung technischer Mängel verlangen. Besonders schwer wiegt jedoch die Ankündigung des Insolvenzverwalters, künftig keine Garantieleistungen mehr abzusichern. Damit könnten Eigentümer notwendige Reparaturen selbst bezahlen müssen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen zwar grundsätzlich fort, ihre Durchsetzung gegen ein insolventes Unternehmen ist jedoch unsicher.

Wie gravierend die Folgen ausfallen können, zeigt ein Fall aus Dresden. Dort kaufte ein Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage samt Batteriespeicher und Wärmepumpe bei EKD. Die Solaranlage darf jedoch nicht in Betrieb gehen, weil der zuständige Netzbetreiber die Elektroinstallation beanstandet. Der Eigentümer berichtet von beschädigten Kabelisolierungen, fehlerhaften Leitungen und fehlenden Prüfunterlagen. Trotz Reklamation blieben die Mängel zunächst bestehen. Damit kann der Kunde seine Investition nicht wie vorgesehen nutzen, während zusätzliche Kosten für die technische Nachbesserung drohen.


Finanzierung gescheitert – Investor zieht sich zurück

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Solarfirma haben eine Vorgeschichte. EKD wurde 2018 gegründet und expandierte während des deutschen Photovoltaikbooms erheblich. Das Unternehmen errichtete bundesweit 15 Standorte und installierte nach eigenen Angaben mehr als 45.000 Solaranlagen. Dennoch geriet das Geschäftsmodell angesichts der rückläufigen Nachfrage und finanzieller Schwierigkeiten ins Wanken. Der Londoner Finanzinvestor Pemberton übernahm EKD 2025 und unterstützte anschließend eine Sanierung. Anfang Oktober stellte er jedoch die weitere Finanzierung ein.

Pemberton begründete den Rückzug mit dem anhaltend schwachen Solarmarkt und fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven. Zuvor hatte der Investor bereits finanzielle Hilfen geleistet, die Unternehmensführung verändert und Umstrukturierungen unterstützt. Diese Maßnahmen reichten offenbar nicht aus, um die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Sechs Gesellschaften der EKD-Gruppe beantragten daraufhin Insolvenz. Für eine siebte Gesellschaft kündigte die Unternehmensgruppe ebenfalls einen Insolvenzantrag an. Die rund 400 Beschäftigten erhalten zunächst Insolvenzgeld für drei Monate, während die Zukunft der Standorte ungeklärt bleibt.

Ausfall der Anlagen-App zeigt zusätzliche Abhängigkeiten

Neben offenen Reparaturen drohen Kunden weitere Schwierigkeiten durch digitale Dienstleistungen. Bei einem betroffenen Eigentümer fiel zeitweise die Steuerungs-App seiner Anlage aus. Hintergrund waren ausgesetzte Zahlungen von EKD an den zuständigen Systembetreiber. Zwar funktioniert die Anwendung inzwischen wieder, doch der Vorfall zeigt eine weitere Schwachstelle. Selbst technisch funktionsfähige Anlagen können Einschränkungen erfahren, wenn notwendige Softwaredienste nicht mehr verfügbar sind.

Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern arbeiten häufig mit digitalen Energiemanagementsystemen. Diese koordinieren unter anderem den Eigenverbrauch, den Speicherbetrieb und teilweise angeschlossene Wärmepumpen. Allerdings hängt der tatsächliche Funktionsumfang von der jeweiligen technischen Ausstattung ab. Eine Insolvenz des Installateurs führt deshalb nicht zwangsläufig zum Stillstand der Anlage. Für Kunden entsteht dennoch ein zusätzliches Risiko, wenn Wartung, Softwarezugang oder Steuerungsfunktionen vom bisherigen Anbieter abhängen.

Insolvenzverwalter verspricht Fortführung – Kunden bleiben im Ungewissen

Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther will die Betriebe zunächst weiterführen und laufende Kundenaufträge abarbeiten. Eine gesicherte Fertigstellung sämtlicher Anlagen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Entscheidend wird die wirtschaftliche Entwicklung während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sein. Nach bisherigen Informationen soll am 1. Dezember über die Verfahrenseröffnung entschieden werden. Erst danach lässt sich verlässlicher beurteilen, welche Verträge das Unternehmen noch erfüllen kann.

Rechtsanwalt Blazek hält eine vollständige Fortführung der bisherigen Unternehmensgruppe für unwahrscheinlich. Er sieht eher die Möglichkeit, dass einzelne Betriebsteile verkauft und anschließend weitergeführt werden. Unterdessen haben sich nach Medienrecherchen bereits Vertriebsmitarbeiter anderen Unternehmen angeschlossen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Kunden deshalb, sämtliche Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise zu sichern. Außerdem sollten sie Kontakt zur Insolvenzverwaltung aufnehmen und keine weiteren ungesicherten Vorauszahlungen leisten.


Kunden könnten auf erheblichen finanziellen Schäden sitzenbleiben

Die Insolvenz verdeutlicht ein grundsätzliches Problem beim Kauf langfristig genutzter Energiesysteme. Hausbesitzer investieren häufig fünfstellige Beträge und kalkulieren mit jahrzehntelangen Einsparungen bei ihren Stromkosten. Scheitert jedoch der Installationsbetrieb, können Gewährleistungsansprüche wirtschaftlich wertlos werden. Hersteller garantieren unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin einzelne Komponenten. Für fehlerhafte Installationen, mangelhafte Verkabelungen oder unvollständige Arbeiten müssen sie dagegen nicht automatisch einstehen.

Besonders schwierig wird die Lage bei bereits weitgehend bezahlten, aber nicht betriebsbereiten Anlagen. Beauftragen Eigentümer andere Fachbetriebe mit der Fertigstellung, entstehen möglicherweise erhebliche Zusatzkosten. Gleichzeitig verzögert sich die Nutzung der Anlage, während Finanzierungsraten gegebenenfalls weiterlaufen. Ob daraus resultierende Schäden ersetzt werden, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und der Insolvenzquote ab. Für die Betroffenen kann sich damit eine vermeintlich wirtschaftliche Investition in eine langfristige finanzielle Belastung verwandeln.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: MDR (25.10.26) – MDR (22.10.26) – EKD (13.10.26) – Handelsblatt (01.10.26)

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