Die Baumarktkette Hellweg hat beim Amtsgericht Essen Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Die Dortmunder Baumarktkette betreibt bundesweit 68 Märkte und beschäftigt rund 2.900 Menschen. In Berlin und Brandenburg befinden sich elf Filialen. Der Geschäftsbetrieb und der Online-Shop laufen jedoch zunächst weiter. Die Löhne sichert das Insolvenzgeld für drei Monate. Dem Verfahren gingen eine längere Sanierungsphase und mehrere Standortschließungen voraus. Einen konkreten unmittelbaren Auslöser nannte das Unternehmen bisher nicht. Unsicher bleibt deshalb, ob die Finanzierung für eine dauerhafte Fortführung ausreicht.
Hellweg führt die Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht
Bei einer Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung einen großen Teil ihrer Befugnisse. Sie steuert deshalb den Geschäftsbetrieb und entwickelt den Sanierungsplan selbst. Das Gericht überwacht das Verfahren dennoch eng. Rechtsanwalt Stefan Denkhaus übernimmt dabei die Aufgabe des vorläufigen Sachwalters. Zwei Sanierungsexperten ergänzen außerdem die bisherige Geschäftsführung der Baumarktkette

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Kunden können weiterhin in den Filialen und im Online-Shop einkaufen. Bereits bestellte Waren sollen ebenfalls ausgeliefert werden. Eine dauerhafte Bestandsgarantie ergibt sich daraus jedoch nicht. Die Verantwortlichen müssen Verträge, Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Standorte prüfen. Weitere Schließungen bleiben deshalb grundsätzlich möglich. Konkrete Entscheidungen zu einzelnen Märkten liegen bisher nicht vor.
Frühere Filialschließungen reichten zur Stabilisierung nicht aus
Das Unternehmen hatte sein Filialnetz bereits vor dem Insolvenzantrag verkleinert. Mehrere Märkte schlossen im Laufe der Jahre 2025 und 2026. Hellweg wollte damit Kosten senken und die verbliebenen Standorte stärken. Die Maßnahmen verhinderten das Eigenverwaltungsverfahren jedoch nicht. Die finanziellen Probleme bestanden demnach trotz der bisherigen Einschnitte fort.
Baumärkte tragen hohe laufende Kosten für Verkaufsflächen, Lager, Energie und Personal. Gleichzeitig konkurrieren sie mit großen Handelsketten und spezialisierten Online-Anbietern. Preisbewusste Kunden vergleichen Angebote deshalb stärker als früher. Zudem schwächt eine geringe Bautätigkeit die Nachfrage nach bestimmten Produkten. Auch zurückhaltende private Investitionen können den Absatz belasten. Diese Kombination erschwert eine schnelle Sanierung.
Beschäftigte erhalten zunächst drei Monate Insolvenzgeld
Für die rund 2.900 Beschäftigten sichert die Bundesagentur für Arbeit vorübergehend das Einkommen. Das Insolvenzgeld deckt jedoch nur einen begrenzten Zeitraum ab. Innerhalb dieser Frist braucht die Geschäftsführung deshalb ein belastbares Fortführungskonzept. Dazu gehören verlässliche Finanzierungszusagen und ein wirtschaftlich tragfähiges Filialnetz. Auch Gespräche mit Vermietern und Lieferanten dürften eine wichtige Rolle spielen.
Berlin und Brandenburg bilden einen bedeutenden regionalen Schwerpunkt der Kette. Dort bestehen derzeit elf Märkte. Aussagen zur Zukunft einzelner Filialen gibt es jedoch noch nicht. Beschäftigte und Kunden müssen deshalb die nächsten Entscheidungen im Verfahren abwarten. Maßgeblich bleiben die Finanzierung des laufenden Betriebs und die Ergebnisse der Standortprüfung.
Die Eigenverwaltung eröffnet die Möglichkeit einer Neuaufstellung ohne sofortige Stilllegung. Sie garantiert jedoch weder den Erhalt aller Märkte noch aller Arbeitsplätze. Entscheidend sind deshalb die kommenden Wochen nach dem Insolvenzantrag. Gelingt eine Einigung mit Gläubigern und Geldgebern, kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Scheitert die Finanzierung, drohen weitere Schließungen und Stellenverluste.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: rbb24 (16.06.26) – Tagesschau (16.06.26) – Ruhr Nachrichten (16.06.26) – Idowa (16.06.26)
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