Rechtsprechung in Deutschland: Verliert der Staat das Maß?

ein Kommentar unseres Autors Klaus Bastian

Berlin, 25. Juli 2026: Der bekannte Islamist Abdul B. soll den CSD angegriffen haben. Eine Frau starb, außerdem wurden offiziell 31 Menschen verletzt. Das BKA hatte ihn zuvor als Hochrisikoperson bewertet. Dennoch ließ ihn ein Gericht am 12. Mai aus der Untersuchungshaft frei. Dieselbe Rechtsprechung hielt Georg Thiel wegen einer verweigerten Vermögensauskunft 181 Tage fest. Ein Bauingenieur verbüßte zudem 30 Tage Haft nach einer beleidigenden E-Mail an Manuela Schwesig. Drei Tage vor dem CSD-Anschlag durchsuchten Ermittler außerdem die Elternhäuser von sieben Jugendlichen. Anlass war zunächst die rassistische Beleidigung eines Mitschülers.


Rechtsprechung schenkte einem Hochrisikotäter eine weitere Chance

Abdul B. hatte versucht, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn deshalb zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Das Gericht stellte sogar fest, dass eine sofortige Bewährung nicht vertretbar sei. Dennoch hob es den Haftbefehl auf und gewährte eine sechsmonatige Vorbewährung. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dagegen eine längere Strafe und weitere Haft verlangt.

Die Rechtsprechung lässt Hochrisikotäter frei, verfolgt Worte bis zur Haft und durchsucht Wohnungen von Familien wegen Schülerbeleidigungen
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Bild: Ki-generiert

Die Behörden wussten zudem, welches Risiko sie eingingen. Das BKA führte Abdul B. in der höchsten Risikokategorie. Fachleute warnten vor einer erneuten Ausreise oder einem Anschlag. Trotzdem blieb er auf freiem Fuß. Das LKA filmte sogar, wie er am Tattag um 20.58 Uhr sein Haus verließ. Doch Beamte werteten die Kamerabilder erst zeitversetzt aus. Etwa eine Stunde später begann der Anschlag.

Bei Worten und Beiträgen kennt die Justiz keine Nachsicht

Georg Thiel schuldete dem WDR 651,30 Euro Rundfunkbeitrag. Weil er seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegte, kam er in Erzwingungshaft. Der Staat hielt ihn 181 Tage fest und schöpfte damit fast die gesetzliche Höchstdauer aus. Formal saß er nicht wegen der Beitragsschuld ein. Doch ohne diese Forderung hätte es das Vollstreckungsverfahren und die Haft nie gegeben. Selbst das Bundesverfassungsgericht griff nicht ein.

Ähnlich unerbittlich reagierte die Justiz auf eine E-Mail an Manuela Schwesig. Ein Bauingenieur nannte sie „Märchenerzählerin“ und warf ihr vor, „dummes Zeug“ zu verkaufen. Das Gericht verhängte 30 Tagessätze zu jeweils 100 Euro. Weil der Mann nicht zahlte, saß er 30 Tage im Gefängnis. Außerdem durchsuchten Ermittler am 22. Juli die Wohnungen von sieben Jugendlichen. Ausgangspunkt war die mutmaßlich rassistische Beleidigung eines Mitschülers. Die Beamten nahmen Telefone, Computer und Speichermedien mit. Damit traf der Eingriff auch das Privatleben der Eltern, obwohl gegen diese kein Tatvorwurf bekannt ist.


Verhältnismäßigkeit darf kein Fremdwort der Justiz sein

Der Berliner Fall ist kein einmaliger Ausrutscher. Ein verurteilter IS-Unterstützer kam Ende September 2020 in Dresden nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe frei. Er stand zwar unter Führungsaufsicht, doch bereits fünf Tage später griff er ein homosexuelles Paar an. Ein Mann verblutete, sein Partner überlebte schwer verletzt. Bei seiner Festnahme trug der Täter erneut ein Messer. Laut Bundesgerichtshof suchte er bereits nach weiteren Opfern.

Natürlich beruhen Untersuchungshaft, Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe und Durchsuchungen auf unterschiedlichen Vorschriften. Doch dieser Hinweis löst die Schieflage nicht auf. Der Staat nutzt bei Beitragsforderungen, Beleidigungen und Schülerdelikten seine gesamte Zwangsgewalt. Bei bekannten Islamisten setzt er dagegen auf Vorbewährung, Betreuung und verspätet ausgewertete Kamerabilder. Diese Rechtsprechung ist formal erklärbar, aber gesellschaftlich kaum noch zu rechtfertigen. Sie zeigt Härte dort, wo kaum Gefahr für Leib und Leben besteht. Zugleich vertraut sie bei bekannten Hochrisikotätern auf Hoffnung und gute Vorsätze. Das ist keine überzeugende Verhältnismäßigkeit. Es ist ein gefährlicher Verlust staatlicher Prioritäten.

Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: Tagesschau (27.07.26)Gerichte in Berlin (26.07.26)Bayerische Polizei (22.07.26)Welt (18.12.24)Bundesgerichtshof (15.02.26)

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