Ein Kommentar unsers Autors Klaus Bastian:
Die Bundesnetzagentur will Eigentümer von Solaranlagen ab 2029 mit einem höheren festen Netzentgelt belasten. Betroffen sind sogenannte Prosumer. Das sind Haushalte, die Strom aus dem Netz beziehen, zugleich aber mit einer eigenen PV-Anlage Strom erzeugen und selbst verbrauchen. Für diese Haushalte soll der Grundpreis steigen. Die zusätzliche Belastung soll nach Einschätzung der Behörde regional unterschiedlich meist unter 100 Euro pro Jahr liegen. Steckersolargeräte bis zwei Kilowatt bleiben jedoch ausgenommen. Begründet wird der Aufschlag damit, dass Eigenversorger weniger verbrauchsabhängige Netzentgelte zahlen, obwohl ihnen das Stromnetz weiterhin jederzeit zur Verfügung steht.

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Eigentümer von Solaranlagen sollen für geringeren Netzbezug zusätzlich zahlen
Die Begründung klingt zunächst logisch. Wer weniger Strom aus dem Netz bezieht, zahlt weniger über den Arbeitspreis. Trotzdem muss das Netz für diesen Haushalt jederzeit verfügbar bleiben. Deshalb will die Bundesnetzagentur einen größeren Kostenanteil über den festen Grundpreis einziehen. Problematisch ist jedoch, dass der geplante Aufschlag die tatsächliche Netzbelastung kaum berücksichtigt.
Denn ein Haushalt mit PV-Anlage und Speicher kann seinen Netzbezug erheblich reduzieren und Lastspitzen vermeiden. Trotzdem zahlt er grundsätzlich denselben zusätzlichen Grundpreis wie ein Prosumer, der seinen Verbrauch überhaupt nicht nach dem Netz ausrichtet. Selbst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisiert deshalb einen pauschalen höheren Grundpreis als nicht ausreichend kostenorientiert. Ein fixer Betrag schafft außerdem keinen finanziellen Anreiz, Stromverbrauch und Speicherbetrieb netzdienlich zu steuern.
Politik fordert Eigenverbrauch – und verteuert anschließend den Netzanschluss
Damit entsteht ein offensichtlicher Zielkonflikt. Eigentümer von Solaranlagen sollen möglichst viel Strom selbst verbrauchen, Batteriespeicher einsetzen und Einspeisespitzen vermeiden. Genau darauf zielt auch die geplante EEG-Novelle 2027. Neue kleinere Anlagen sollen stärker auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung ausgerichtet werden. Gleichzeitig soll ihre Einspeiseleistung begrenzt werden, um hohe Solarspitzen im Netz zu reduzieren.
Wer diesen Vorgaben folgt, investiert zusätzliches Geld in Speicher, intelligente Steuerung und Energiemanagement. Dennoch schützt netzdienliches Verhalten nicht vor dem geplanten Prosumer-Aufschlag. Genau darin liegt der Konstruktionsfehler des Modells. Ein Haushalt kann das Netz gezielt entlasten, ohne dadurch seinen festen Aufschlag zu reduzieren. Der Bund Erneuerbare Energie kritisiert deshalb, dass ein pauschaler Grundpreis die tatsächliche Netznutzung nicht angemessen abbilde.
Einspeisevergütung wird gleichzeitig zurückgefahren
Zusätzlich verändert die Bundesregierung die wirtschaftlichen Bedingungen für neue Photovoltaikanlagen grundlegend. Die EEG-Novelle 2027 soll neue kleine Anlagen schrittweise aus der bisherigen festen Einspeisevergütung führen. Anlagen unter 25 Kilowatt sollen grundsätzlich nicht mehr dauerhaft über dieses Modell gefördert werden. Vorgesehen ist stattdessen ein vierjähriger Direktvermarktungsbonus. Außerdem soll die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden.
Damit verändert sich die Rechnung für neue Solaranlagen gleich an mehreren Stellen. Der Staat will weniger feste Vergütung zahlen und gleichzeitig stärkere Anreize für Eigenverbrauch setzen. Wer deshalb Speicher installiert und weniger Netzstrom kauft, soll anschließend über höhere Fixkosten stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden. Die einzelnen Maßnahmen lassen sich jeweils begründen. Zusammengenommen senden sie jedoch widersprüchliche wirtschaftliche Signale.
Pauschaler Aufschlag ignoriert die tatsächliche Belastung des Netzes
Niemand bestreitet, dass Prosumer für ein jederzeit verfügbares Stromnetz bezahlen müssen. Entscheidend ist jedoch, nach welchem Maßstab die Kosten verteilt werden. Ein fixer Zuschlag unterscheidet weder nach der Höhe des Netzbezugs noch nach dem Zeitpunkt der Nutzung. Er unterscheidet auch nicht zwischen einem Haushalt, der Lastspitzen verursacht, und einem Haushalt, der sie mit seinem Speicher vermeidet.
Gerade deshalb ist die geplante Konstruktion schwer überzeugend. Die Energiewende verlangt zunehmend flexible Verbraucher, steuerbare Speicher und eine Nutzung des Stroms dann, wenn er reichlich vorhanden ist. Das Netzentgelt sollte dieses Verhalten finanziell belohnen oder zumindest abbilden. Ein pauschaler Prosumer-Aufschlag tut das nicht. Er macht ausgerechnet den Besitz eigener Erzeugungs- und Speichertechnik zum Kriterium für höhere Fixkosten, während das tatsächliche Verhalten des Haushalts weitgehend außen vor bleibt.
Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: BFW (17.09.26) – Kalika (16.09.26) – Solarserver (15.09.26)
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