Droht Limitierung des Strombezugs? Wie schon im Artikel „Warum auf einem Blackout vorbereiten?“ erwähnt, steigt der Strombedarf aufgrund zunehmender Installationen von Wärmepumpenheizungen und Elektrofahrzeugen. Sowohl die Umrüstung alter Ölheizungen als auch der Verkauf vollelektrischer Fahrzeuge BEV und Plug in Hybride PHEV stiegen im Jahr 2020 aufgrund der hohen staatlichen Förderung stark an. Fehlende Infrastruktur führt dazu, dass vollelektrische Fahrzeuge und PHEV Hybride nachts geladen werden.
Wer tagsüber mit seinem Fahrzeug bei der Arbeit ist, hat kaum eine Möglichkeit seinen Fahrzeugbatterie während der Arbeitszeit aufzuladen. Hier fehlt es an der notwendigen Infrastruktur, sowohl bei den Arbeitgebern, als auch im öffentlichen Bereich. Im Winter, wenn zusätzlich die Wärmepumpenheizungen laufen, fallen die Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung fast vollständig aus.
Zu einem gibt es in den Wintermonaten jahreszeitlich bedingt nur wenige Sonnenstunden und zum anderen steht die Sonne tagsüber in unseren Breiten so tief, dass die Anlagen selbst bei wolkenfreiem Himmel nur einen Bruchteil ihrer Installationsleistung liefern können.
Winter besonders kritisch – Droht Limitierung des Strombezugs?
Außerdem kommt es vor dass es im Winter in unseren Breiten schneit. Liegt Schnee auf der Solaranlage liefert diese auch tagsüber keinen Strom. Im Durchschnitt produziert eine Solaranlage in Deutschland ca. 28% der Jahresproduktion in den Monaten Oktober bis März und 72 % vom April bis September.
Wenn man im Winter nachts auch noch die E-Fahrzeuge lädt, steigt im Netz der Strombedarf steil an während die Ökostromproduktion eher gedrosselt läuft. Dass dies die Netzstabilität stark gefährden kann hat jetzt auch die Bundesregierung erkannt und versucht im Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes regulierend einzugreifen.
Geplant ist eine Begrenzung des Strombezugs durch digitale Stromzähler für alle Haushalte, die über einem Jahresbedarf von mehr als 6000 KWh liegen. Der Netzbezug soll hier bei Spitzenbelastung des Netzes auf maximal 5 KW beschränkt werden. Grundlage dafür ist ein Gutachten „Digitalisierung der Energiewende“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Gutachten – Digitalisierung der Energiewende
In diesem Gutachten werden die Verbraucher in drei Gruppen eingeteilt:
Der klassische Verbraucher ohne flexible Verbrauchseinrichtung
Dieser Kunde hat keine Wallbox und auch keine Wärmepumpenheizung und hat kaum mit einer Limitierung zu rechnen.
Teilflexible Kunden
Teilflexible Kunden haben eine Wallbox oder Ladesäule für E-Fahrzeuge oder eine Wärmepumpenheizung. Diese Kunden müssen mit einem Eingriff das netzorientierte Management rechnen. Im Gutachten heißt es hier: „Der teilflexible Kunde kann abweichend vom Standardfall auch für seine flexiblen Verbrauchseinrichtungen eine unbedingte Netznutzung realisieren. Er muss dann eine ausreichende unbedingte Leistung im Netzanschlussvertrag vorsehen und entsprechend unbedingte Leistung in der fortlaufenden Netznutzung bestellen“. Das läuft darauf hinaus dass derjenige der unbedingt mehr Strom benötigt als die Limitierung vorgibt einen höheren Strompreis bezahlen muss.
Vollflexible Kunden
Der vollflexible Kunde verpflichtet sich die Limitierung mit einem Energiemanagementsystem immer einzuhalten. Eine Überschreitung der vorgegebenen Grenzen wird nicht toleriert. Dies gilt auch wenn dieser Kunde den Strom selbst z.B. über eine Solaranlage erzeugt. Im Limitierungsfall verpflichtet sich der vollflexible Kunde den über dem Limit produzierten Strom ins Netz einspeisen.
Netzbetreiber machen Druck
Das alles ist noch in der Diskussion aber auch die Netzbetreiber machen hier bereits Druck auf die betroffenen Ministerien. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die entsprechende Umsetzung kommt.