EEG-Förderung für 2027 wird eine Milliarde Euro teurer als geplant – Haushaltslücke wächst

Die EEG-Förderung für erneuerbare Energien wird 2027 voraussichtlich eine Milliarde Euro teurer als von der Bundesregierung eingeplant. Die vier Übertragungsnetzbetreiber erwarten einen Finanzierungsbedarf von 17,52 Milliarden Euro. Finanzminister Lars Klingbeil hat im Haushaltsplan jedoch lediglich 16,5 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt die Prognose bereits vor Beginn des Haushaltsjahres um gut sechs Prozent über der Planung. Besonders bemerkenswert ist der zusätzliche Finanzbedarf angesichts hoher Strompreise für 2027. Ursache sind unter anderem sinkende Marktwerte für Solarstrom und langfristige Vergütungszusagen. Die neue Kostenprognose erschwert damit die ohnehin anspruchsvolle Finanzierung des Bundeshaushalts.

Die EEG-Förderung übersteigt den Haushaltsplan 2027 um eine Milliarde Euro. Hohe Strompreise verhindern die zusätzliche Belastung nicht
Die EEG-Förderung übersteigt den Haushaltsplan 2027 um eine Milliarde Euro. Hohe Strompreise verhindern die zusätzliche Belastung nicht
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Milliardenlücke belastet die Haushaltsplanung für 2027

Die Bundesregierung muss ihre Finanzplanung für 2027 bereits während der laufenden Haushaltsberatungen überprüfen. Denn die aktuellen Berechnungen widersprechen dem bisherigen Kostenansatz für die Förderung erneuerbarer Energien. Statt der veranschlagten 16,5 Milliarden Euro erwarten die Netzbetreiber Ausgaben von netto 17,52 Milliarden Euro einschließlich Liquiditätsreserve. Der Finanzbedarf liegt damit rund 1,02 Milliarden Euro über dem Plan. Besonders problematisch ist, dass die höheren Kosten nicht auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückgehen. Vielmehr ergeben sie sich aus den bestehenden Förderverpflichtungen und der prognostizierten Stromerzeugung.

Das Bundesfinanzministerium hat bislang offengelassen, ob es den Haushaltsansatz erhöht. Allerdings erwarten die Netzbetreiber für 2026 einen positiven Ausgleichssaldo von zwei Milliarden Euro. Dieser könnte die zusätzliche Belastung im kommenden Jahr rechnerisch auffangen. Dennoch bleibt die Prognose für 2027 deutlich höher als der ursprünglich vorgesehene Betrag. Der Haushaltsausschuss soll den Etatentwurf am 12. November abschließend beraten. Damit muss die Politik kurzfristig klären, wie sie den höheren Finanzbedarf berücksichtigt.


EEG-Förderung steigt trotz hoher Strompreise

Besonders auffällig ist der Widerspruch zwischen den erwarteten Großhandelspreisen und dem weiterhin hohen Subventionsbedarf. Der Stromterminpreis für 2027 lag am 23. Oktober bei rund 154 Euro je Megawattstunde. Das entspricht etwa 15,4 Cent je Kilowattstunde. Eigentlich sollten höhere Stromerlöse den staatlichen Förderbedarf reduzieren. Doch für Solarstrom erwarten die Netzbetreiber deutlich niedrigere Vermarktungserlöse. Entscheidend ist deshalb nicht der allgemeine Jahresstrompreis, sondern der Preis während der tatsächlichen Einspeisung.

Die Berechnungen der Netzbetreiber zeigen das Ausmaß dieser Entwicklung. Sie verwenden einen Referenzstrompreis von 106,47 Euro je Megawattstunde. Für Solarstrom berücksichtigen sie jedoch nur einen Marktwertfaktor von 41 Prozent. Daraus ergibt sich ein prognostizierter Marktwert von lediglich 43,65 Euro je Megawattstunde. Windstrom an Land erreicht dagegen 80 Prozent des Referenzpreises. Die Differenz verdeutlicht, wie stark das zeitliche Erzeugungsprofil den wirtschaftlichen Wert des Stroms beeinflusst.

Solarstrom verliert durch Überangebot an Marktwert

Der sogenannte Kannibalisierungseffekt verschärft die wirtschaftlichen Folgen des Photovoltaikausbaus. Denn Solaranlagen produzieren besonders an sonnigen Tagen gleichzeitig große Strommengen. Das hohe Angebot lässt die Börsenpreise während dieser Stunden sinken. Bei schwacher Nachfrage können die Preise sogar unter null fallen. Zusätzliche Anlagen erhöhen dann zwar die Stromproduktion, erzielen jedoch häufig nur geringe Erlöse. Der Staat muss dann die wachsende Differenz zwischen dem niedrigen Marktpreis und der gesetzlich garantierten Vergütung der Anlagenbetreiber ausgleichen, wodurch der Finanzierungsbedarf steigt.

Besonders teuer sind ältere Anlagen mit langfristig garantierten Vergütungssätzen. Liegt ihr Marktwert unter dem zugesagten Vergütungsniveau, muss das Fördersystem die Differenz nach den gesetzlichen Regeln ausgleichen. Allein für Photovoltaik erwarten die Netzbetreiber 2027 eine Deckungslücke von rund 9,64 Milliarden Euro. Hinzu kommen etwa 3,43 Milliarden Euro für Biomasse. Windenergie an Land und auf See verursacht zusammen weitere rund 2,52 Milliarden Euro. Damit entfällt der größte Teil des Finanzbedarfs auf die Förderung bestehender Erzeugungsanlagen.

Weitere Ausbauziele können das Kostenproblem verschärfen

Bis Ende 2027 könnte die installierte Photovoltaikleistung in Deutschland auf rund 145 Gigawatt steigen. Damit wächst das Stromangebot besonders während sonniger Mittagsstunden weiter. Ohne zusätzliche Speicher und flexible Verbraucher drohen deshalb weitere Einbußen beim Marktwert. Gleichzeitig benötigen Haushalte und Industrie auch dann zuverlässig Strom, wenn Wind und Sonne kaum Energie liefern. Dafür sind weiterhin steuerbare Kraftwerke und ausreichende Netzkapazitäten notwendig. Die zusätzlichen Systemkosten fallen jedoch größtenteils außerhalb der eigentlichen EEG-Förderung an.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will die Förderung deshalb begrenzen und stärker am Netzausbau ausrichten. Der Bundesverband Erneuerbare Energie warnt dagegen vor schlechteren Investitionsbedingungen. Verbandspräsidentin Ursula Heinen-Esser verweist insbesondere auf Batteriespeicher und flexible Stromnutzung als Möglichkeiten zur Kostensenkung. Außerdem könnten neuere Anlagen mit geringeren Förderansprüchen langfristig Entlastung bringen. Allerdings ändern solche Perspektiven nichts an den bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen. Für 2027 muss der Bund zunächst mit einem deutlich höheren Finanzierungsbedarf rechnen.


Zu optimistische Haushaltsansätze treffen auf steigende garantierte Verpflichtungen

Die neue EEG-Prognose verdeutlicht ein grundlegendes Problem der staatlichen Finanzplanung. Die Bundesregierung kalkuliert ihre Ausgaben mit festen Beträgen, während zahlreiche Verpflichtungen von wirtschaftlichen Entwicklungen abhängen. Bei der Förderung erneuerbarer Energien bestimmen insbesondere Strompreise, Produktionsmengen und garantierte Vergütungen die tatsächlichen Kosten. Entwickeln sich diese Faktoren ungünstiger als erwartet, steigt der Finanzbedarf. Die aktuelle Prognose zeigt deshalb, wie schnell ein ohnehin eng kalkulierter Haushaltsansatz überholt sein kann.

Hinzu kommt, dass die Energiewende weitere Milliardeninvestitionen in Netze, Speicher und gesicherte Kraftwerksleistung erfordert. Diese Kosten verschwinden nicht, wenn der Staat die Förderung neuer Anlagen reduziert. Vielmehr entscheidet das Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch und Infrastruktur über die langfristige Wirtschaftlichkeit des Stromsystems. Die EEG-Förderung liegt für 2027 bereits eine Milliarde Euro über dem Haushaltsansatz, obwohl hohe Strompreise zu erwarten sind. Damit stellt sich für die Haushaltsplanung eine grundsätzliche Frage: Wie belastbar sind die vorgesehenen Ausgaben, wenn bereits bekannte Förderverpflichtungen höhere Kosten verursachen als eingeplant? Die Bundesregierung muss jedenfalls ihre Planung an der aktuellen Prognose messen lassen, statt allein auf spätere Entlastungen zu hoffen.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Netztransparenz (26.10.26) – Handelsblatt (26.10.26) – ZfK (26.10.26)

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