250 Meter hohe Windräder bei Borna: Anwohner fordern Mitsprache

Bei Borna im Landkreis Leipzig soll der bestehende Windkraftstandort nahe Thräna 2026 grundlegend verändert werden: Drei ältere Anlagen sollen im Zuge eines Repowering-Verfahrens durch zwei rund 250 Meter hohe Windräder ersetzt werden. Das Vorhaben steht im Kontext der neuen Windkraftplanung für Leipzig-Westsachsen, während Anwohner und die Bürgerinitiative „Gegenwind“ fehlende Mitsprache beklagen. Entscheidend ist jedoch das Genehmigungsrecht: Wenn Schall, Schattenwurf, Artenschutz und weitere Vorgaben eingehalten werden, bleibt politischer Einfluss im konkreten Verfahren begrenzt. Für die betroffenen Orte geht es deshalb um ein verändertes Landschaftsbild, mögliche Belastungen und jahrelange Eingriffe in das direkte Wohnumfeld.


Mitsprache endet oft vor dem konkreten Bauantrag

Der geplante Ausbau betrifft keinen völlig neuen Windstandort. Bei Thräna stehen bereits drei ältere Anlagen mit zusammen rund sechs Megawatt Leistung. Nun sollen sie jedoch durch zwei wesentlich größere Windräder ersetzt werden. Dadurch sinkt zwar die Zahl der Anlagen, die sichtbare Höhe steigt aber deutlich.

Bei Borna sollen zwei 250-Meter-Windräder entstehen. Anwohner kritisieren fehlende Mitsprache im Genehmigungsverfahren
Bei Borna sollen zwei 250-Meter-Windräder entstehen. Anwohner kritisieren fehlende Mitsprache im Genehmigungsverfahren
Bild: Shutterstock

Moderne Windkraftanlagen erreichen im Landkreis Leipzig inzwischen oft 250 bis 290 Meter Gesamthöhe. Die neuen Anlagen bei Borna würden deshalb viele ältere Windparks deutlich überragen. Außerdem prägen solche Bauwerke das Landschaftsbild über weite Entfernungen. Für Anwohner zählt daher nicht nur die Anlagenzahl, sondern vor allem die Höhe.

Genehmigungsrecht begrenzt politischen Einfluss

Der Konflikt entsteht auch durch den Ablauf der Verfahren. Bürger erwarten häufig, dass sie bei konkreten Bauvorhaben direkt mitentscheiden können. Das ist jedoch bei Windenergieanlagen nur begrenzt der Fall. Ab 50 Metern Höhe greift das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.

Bei nur zwei Anlagen läuft ein solches Verfahren häufig vereinfacht. Dann gibt es keine automatische Öffentlichkeitsbeteiligung, sofern keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig wird. Deshalb kann ein Projekt rechtlich voranschreiten, obwohl viele Anwohner mehr Mitsprache erwarten. Die entscheidenden Weichen fallen bereits vorher in der Regionalplanung.

Regionalplan setzt den Rahmen für neue Windflächen

Leipzig-Westsachsen überarbeitet derzeit die Flächenplanung für erneuerbare Energien. Im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung lagen die Unterlagen bis Mitte Juni 2026 öffentlich aus. Bürger, Gemeinden und Verbände konnten dazu Stellung nehmen. Dennoch fühlen sich viele Betroffene später übergangen, wenn ein konkretes Projekt vor der Haustür Gestalt annimmt.

Die Stadt Borna hatte außerdem über Windkraft und Photovoltaik informiert. Auch der Ortschaftsrat Wyhratal befasste sich mit dem Standort Thräna. Trotzdem bleibt der Vorwurf bestehen, dass Information keine echte Mitsprache ersetzt. Aus Sicht der Anwohner reicht ein früher Hinweis nicht aus, wenn später die Genehmigungsbehörde entscheidet.


Landkreis Leipzig fordert Abstände und faire Verteilung

Der Landkreis Leipzig verweist bei der Windkraftplanung auf Mindestabstände, Schutz sensibler Gebiete und eine ausgewogenere Verteilung der Anlagen. Gleichzeitig muss die Region neue Flächen für Windenergie bereitstellen. Sachsen verlangt nach einer Änderung nun 1,3 Prozent der Regionsfläche für Windenergie. Dadurch geraten auch bestehende Standorte stärker in den Fokus.

Repowering gilt deshalb als bevorzugter Weg, weil vorhandene Standorte weiter genutzt werden. Dennoch verändert die neue Anlagengeneration die Dimension vieler Projekte. Aus drei kleineren Anlagen werden bei Borna zwei deutlich höhere Bauwerke. Für die Betreiber erhöht sich die Leistung, während Anwohner eine stärkere optische Präsenz hinnehmen müssten.

Offen bleiben mehrere Punkte, die für die Bewertung zentral sind. Dazu gehören die exakten Standorte, die Abstände zu Thräna, Wyhra und Neukirchen sowie mögliche Auflagen zu Schall, Schattenwurf und Artenschutz. Außerdem ist wichtig, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. Erst diese Details zeigen, wie stark die Belastung für die betroffenen Orte tatsächlich ausfällt.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Leipziger Volkszeitung (20.06.26) Landkreis Leipzig (Stand 30.06.26)Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen (Stand: 30.06.26)

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