Nord-Stream-Sprengung – BGH sieht Ukraine als mutmaßlichen Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof bewertet die Sprengung der Nord-Stream-Leitungen als „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt“ im Auftrag eines fremden Staates und der Beschluss nennt die Ukraine als mutmaßlichen Auftraggeber. Der Beschluss ist auch deshalb zentral, weil der BGH die Leitungen ausdrücklich nicht als legitimes militärisches Ziel bewertet und ihren überwiegend zivilen Zweck betont. Der BGH verwarf die Haftbeschwerde des […]
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