Für Betreiber vor Luftwärmepumpen kann es zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommen, wenn sich Nachbarn durch Geräusche gestört fühlen. Dies kann sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen die Gerichte teilweise sogar den Rückbau der Wärmepumpen anordnen.
Luftwärmepumpen im Nachbarschaftsstreit: Gerichte urteilen uneinheitlich
Aufgrund ihres brummenden Betriebs und der Tatsache, dass sie sich oft in der Nähe von Nachbargrundstücken befinden, sind Luftwärmepumpen, die Umgebungsluft zum Heizen nutzen, häufig Gegenstand von Nachbarschaftsstreitigkeiten. In solchen Fällen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, bei denen die Gerichte oft anordnen, die Wärmepumpen zurückzubauen. Die Esslinger Zeitung berichtet, dass die verschiedenen Gerichtsinstanzen häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen und Urteilen kommen (Esslinger-Zeitung: 06.3.23).
Mindestabstände bei Wärmepumpen: Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Die Mindestabstände zwischen baulichen Anlagen und Grundstücksgrenzen sind in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt, wobei der Standardabstand in den meisten Ländern drei Meter beträgt. Allerdings ist nicht einheitlich geklärt, ob eine Wärmepumpe als bauliche Anlage gilt. Das Oberlandesgericht in München (3 U 3538/17) entschied beispielsweise im Jahr 2018, dass dies nicht der Fall sei (openjur: 11.04.18).
Ähnlich entschied auch der Landtag in Wiesbaden. Dieser hat im vergangenen Herbst ein Gesetz geändert, das es ermöglicht, Wärmepumpen mit einer Höhe von bis zu zwei Metern und einer Länge von drei Metern auf den freizuhaltenden Abstandsflächen von Baugrundstücken zu installieren.
In Baden-Württemberg ist es ebenfalls erlaubt, eine Wärmepumpe direkt an der Grundstücksgrenze zu installieren, wie es in der Landesbauordnung vorgesehen ist.
Rechtliche Stolperfallen: Warum Wärmepumpen zum Rückbau führen können
Das Landgericht in Meiningen ordnete 2014 den Rückbau einer Wärmepumpe, unabhängig von einer Lärmbelästigung, an, da diese den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze unterschritten hatte. Ähnlich entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Selbst in Bundesländern, in denen Wärmepumpen nicht als bauliche Anlagen gelten oder andere Regeln zum Mindestabstand greifen, können Gerichte die Besitzer zum Rückbau auffordern, wenn die Geräuschentwicklung gegen das bundesweit geltende Emissionsschutzrecht verstößt. Obwohl moderne Luftwärmepumpen leiser sind, sollten Planung und Sorgfalt beachtet werden, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.