Fahrzeuge, die mit einer Geschwindigkeit von weniger als 20 Kilometern pro Stunde unterwegs sind, benötigen bisher keine Versicherung. Die Regierung plant jedoch, dies zu ändern. In Deutschland gibt es tatsächlich langsam fahrende Fahrzeuge, für die bisher keine Versicherungspflicht gilt. Dies betrifft beispielsweise Aufsitzrasenmäher, alte Traktoren oder Einachsschlepper (sueddeutsche: 12.10.23).
Neue Regeln für langsame Fahrzeuge: GDV kritisiert geplante Versicherungspflicht
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) sieht darin jedoch kein Problem. Diese langsamen Arbeitsmaschinen sind normalerweise über die Haftpflichtversicherungen der Halter abgesichert, wie die Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht. Die Bundesregierung plant, die Versicherungspflicht auf Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde auszuweiten.
In Zukunft wird eine Haftpflichtversicherung obligatorisch sein. Dies kann über eine allgemeine Haftpflichtversicherung erfolgen, bei der möglicherweise höhere Versicherungssummen erforderlich sind, oder über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nicht versicherte Fahrzeuge werden ab Ende Dezember 2023 sanktioniert.
Der GDV, der Branchenverband der Versicherer, hält diese Änderung für unnötig. „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und ausreichend“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Es gibt keinen bekannten Fall, in dem die allgemeine Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.
Neue EU-Regelungen zur Versicherungspflicht – GDV warnt vor steigenden Kosten
Der Verband befürchtet jedoch, dass die Kosten für die Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern aufgrund der geplanten Regelung steigen werden. Die Versicherungssummen müssten auf das Niveau der Kfz-Versicherung angehoben werden. Dies bedeutet 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,5 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Der Verband warnt davor, dass bei mehreren hunderttausend Verträgen eine Anpassung erforderlich ist.
Der Gesetzentwurf basiert auf einer EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Versicherungspflicht, die bis zum 23. Dezember 2023 weitgehend umgesetzt werden muss. Ein Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf der Vereinheitlichung der Entschädigung von Verkehrsopfern im Falle der Insolvenz eines Autoversicherers.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf Ende September ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Zeitpunkt, an dem die Fachpolitiker das Vorhaben behandeln werden, ist noch nicht festgelegt. Die Bundesregierung prüft auf Anregung des Bundesrats eine Verschiebung der geplanten Strafen für Nichtversicherung, die für Ende Dezember geplant sind.
Die gute Nachricht ist, dass die neue Versicherungspflicht nur für Fahrzeuge gilt, die auf öffentlich zugänglichem Gelände verwendet werden. Fahrzeuge, die in einem eingezäunten Garten bewegt werden, sind davon ausgenommen.
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