Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich klar gegen höhere Alkoholgrenzwerte bei Fahrten mit E-Scootern ausgesprochen. Die Expertinnen und Experten des mit diesem Thema befassten Arbeitskreises rieten in ihrer am Freitag in Goslar veröffentlichten Empfehlung, die aktuellen Regelungen beizubehalten. „Dafür spricht insbesondere das festgestellte Fahrverhalten und Unfallgeschehen beim Führen von E-Scootern unter Alkoholeinfluss“, hieß es in ihrer Abschlussmitteilung. Zustimmung kam von Vertretern der Polizei.
Bei der Nutzung von Elektrorollern, wie sie in vielen Städten ausgeliehen werden können, gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, ab einem Alkoholwert von 0,5 Prozent begehen Fahrerinnen und Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille eine Straftat (ZDF: 19.08.22). Gelegentlich wird indes gefordert, den Straftatengrenzwert für E-Scooter auf den höheren Wert für Radfahrer anzuheben. Diese gelten erst ab 1,6 Promille als „absolut fahruntüchtig“ und begehen eine Straftat.
Allerdings hält der Verkehrsgerichtstag zugleich einen automatischen Entzug des Führerscheins bei Trunkenheitsfahrten auf Elektrorollern im Bereich einer Straftat für übertrieben. Anders als bei Autofahrern sei in solchen Fällen auch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots seiner Auffassung nach grundsätzlich „ausreichend“, erklärte der Arbeitskreis. Dem Gesetzgeber werde eine entsprechende Änderung der Rechtslage empfohlen.
Bei Promilleverstößen im Straftatenbereich wird Autofahrern nach geltender Rechtslage für mindestens neun Monate der Führerschein entzogen. Dagegen wird im Fall von Alkoholfahrten im Bereich einer Ordnungswidrigkeit ohne weitere Auffälligkeiten lediglich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Der Verkehrsgerichtstag ist eine jährliche Fachkonferenz, bei der sich Expertinnen und Experten in verschiedenen Arbeitskreisen zu rechtlichen Problemen aus dem Verkehrsbereich austauschen. In diesem Jahr befassten sie sich unter anderem auch mit Haftungsfragen beim autonomen Fahren.
An der mehrtägigen Veranstaltung in Goslar beteiligen sich unter anderem Vertreter von Politik, Justiz, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft. Ihre Empfehlungen beeinflussen später oftmals Debatten über Gesetzesänderungen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte die Positionierung des Verkehrsgerichtstags in der Frage der Promillegrenze für E-Scooter. „Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft befürworten dieses Signal ausdrücklich- viele schreckliche Verkehrsunfälle von E-Scooter-Fahrern ereignen sich unter Alkoholeinfluss“, erklärte Bundeschef Rainer Wendt am Freitag in Berlin. Forderungen nach einer 1,6-Promille-Grenze seien „lebensfremd“.
Zugleich sprach sich Wendt für die Einführung einer Helmpflicht und die Pflicht zum Nachweis grundlegender Verkehrskenntnissen bei der Benutzung solcher Elektrokleinroller aus. Beides dürfe „kein Tabu sein“, fügte er unter Verweis auf stark steigenden Unfallzahlen an. Diese Vorschriften gälten etwa auch beim Mofafahren. Bislang dürfen alle Menschen ab 14 Jahren E-Scooter erlaubnisfrei nutzen. Auch eine Helmpflicht gibt es nicht.
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