Wirtschaftsminister Habeck lehnt die Laufzeitverlängerung für die letzten verbliebenen Atomkraftwerke ab. Dabei verweist er auch auf technische Probleme und das Sicherheitsrisiko, welches eine Verlängerung nicht zulassen würden. Diese Entscheidung wird aber von Experten massiv kritisiert. Insbesondere, weil diese Entscheidung ausschließlich das Umwelt- und Wirtschaftsministerium getroffen hat. Eine Einbeziehung von entsprechenden Experten gab es dabei nicht.
Betreiber der Kernkraftwerke sehen weder technische Probleme noch Sicherheitsrissiken
Die Betreiber, wie zum Beispiel die EnBW, sehen weder die technischen Probleme noch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Der Vorstandsvorsitzende der EnBW, Mastiaux, sagt zu einem Betrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim 2 über das gesetzliche Abschaltdatum am 31. Dezember hinaus. „Die technischen Voraussetzungen sind gegeben. Das ist ein sehr, sehr sicheres Kraftwerk.“ Laut Wirtschaftsminister, Habeck und Umweltministerin Lemke gibt es für den Weiterbetrieb des EnBW-Kraftwerks aber höchste Sicherheitsbedenken.
Mastiaux bestätigte auch, dass sich Baden-Württemberg bereits jetzt nicht mehr autark mit Strom verzogen könne und mehr als ein Viertel seines Strombedarfs importieren muss. Dies würde sich mit der Abschaltung von Neckarwestheim 2 noch weiter verschärfen.
TÜV bestätigt: kein Sicherheitsrisiko bei einer Laufzeitverlängerung l
Die Entscheidung der Minister Habeck und Lemke, die drei letzten deutschen Kernkraftwerke aufgrund von Sicherheitsrisiken planmäßig abzuschalten, kritisiert allerdings auch der zuständigen TÜV. Dem TÜV obliegt die Sicherheitsprüfung kerntechnischer Anlagen. Der TÜV bescheinigt allerdings, dass alle drei verbliebenen Kernkraftwerke die erforderlichen strengen Anforderungen erfüllen würden. Laut TÜV-Gutachten könnten alle drei Anlagen sicher weiterbetrieben werden.
Der TÜV bestätigt sogar, dass die am 31. Dezember vergangenen Jahres abgeschalteten Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C mit geringem Aufwand wieder angefahren werden könnten.
Wirtschafts- und Umweltministerium haben Entscheidung ohne Befragung von Experten getroffen
Man kann davon ausgehen, dass die Entscheidung aus den zwei grünen Ministerien eine rein ideologische Entscheidung war. Denn dazu wurde weder die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) noch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) kontaktiert oder befragt. Diese haben bereits öffentlich erklärt, dass eine Laufzeitverlängerung mit technischer Sicherheit durchaus organisierbar wäre.
Wie bereits in unserem Artikel „Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke laut Betreiber kein Problem“ berichtet haben, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV) dazu erklärt, dass eine Befragung der beiden Fachgremien GRS und RSK nicht notwendig sei. „Im BMUV ist genügend eigene fachliche Kompetenz vorhanden, um die sicherheitstechnischen Folgen einer Laufzeitverlängerung zu beurteilen“ hieß es diesbezüglich aus dem Ministerium.