Kunden zahlen mit ihrer Stromrechnung den verbrauchten und produzierten Strom. Doch es gibt hier einen Unterschied, denn die Stromproduktion liegt über dem Stromverbrauch. Der Grund: Stromverlust im Netz.
Auf dem Weg durch das Kabel von Kraftwerk zu Verbraucher geht bereits Strom verloren. Auf der Stromrechnung erkennt man jedoch nur den verbrauchten Strom. Den Stromverlust im Netz zahlt der Endverbraucher jedoch ebenfalls. Der Wert versteckt sich in den Netzentgelten und ist alles andere als transparent.
Wer nun denkt, die Verluste im Stromnetz sind Peanuts, irrt sich gewaltig. Für das Jahr 2021 gaben die vier großen Netzbetreiber folgende Werte für die Verluste in ihrem Netz an: 50Hertz 2,38 TWh, Tennet: 3,7 TWh, TransnetBW :0,8 TWh und Ampirion: 2,67 TWh
Das sind in Summe 9,55 TWh, die alleine bei den 4 großen Netzbetreibern verloren gehen. Dies entspricht einer kontinuierlichen Leistung vom mehr als 1000 MW über ein ganzes Jahr beziehungsweise fast der Jahresstromproduktion eines ganzen Atomkraftwerkblocks.
Die Entfernung vom Kraftwerk als wichtiger Indikator
Energiekunden in Deutschland zahlen bestimmte Netzentgelte, welche nicht abhängig von der Entfernung zum Kraftwerk sind. Es besteht somit für die Netzbetreiber nicht die Notwendigkeit, eine zielgenaue und transparente Form der Abrechnung zu erstellen, in welcher es ersichtlich wird, wie sich der Stromverlust bemerkbar macht. Diese pauschale Lösung führt dazu, dass keine Transparenz für die Kunden herrscht.
Inwieweit wurde eine Pauschale gezahlt, die am Ende gar nicht mit der entsprechenden Leistung verbunden war? Diese Information erhalten Kunden in Deutschland nicht, da die Bezahlung der Netzentgelte von offizieller Stelle mit einer Briefmarke verglichen wird. Es soll um eine Zahlung gehen, welche zur Nutzung des Stroms berechtigt und dabei eine Unabhängigkeit vom Verlust der eigentlichen Stromstärke herstellt. Egal, wie weit der Kunde also vom erzeugenden Kraftwerk entfernt ist, es gibt keine entsprechende Anpassung des Netzentgelts. Auch der Fakt, dass der Anschlussnetzbetreiber das Entgelt erhebt, jedoch weitere Netzwerke ihren Anteil erheben können, wenn es sich um einen besonders weiten Weg handelt, ist für den Kunden nicht ersichtlich und transparent.
Notwendig ist eine Genehmigung der Entgelte für den Endkunden von Seiten der Bundesnetzagentur. Diese Genehmigung wird an den realen Kosten gemessen. Hier entsteht somit kein Plus an Transparenz für den Kunden.
Eine Pflicht zur Veröffentlichung liegt vor
Bereits seit vielen Jahren ist es gesetzlich klar geregelt, dass eine Veröffentlichung des Energieverlusts auf dem Weg zum Endkunden veröffentlicht werden muss. Dies gilt vor allem für die durchschnittlichen Verluste, welche im Rahmen der Bereitstellung entstehen. Werte von 1,8% Verlust in der Hochspannungsebene sind im Normalbereich. Innerhalb Deutschlands sind es die vier bekannten Netzbetreiber, welche zuständig für die Veröffentlichung des Stromverlusts im Netz sind.
Neben den 4 Großkonzernen gibt es unzählige Marktteilnehmern
Nun könnte die Verteilung des Stroms in Deutschland sehr einfach sein, da die vier Großkonzerne den Kuchen unter sich aufteilen. Ob es sich hierbei um eine wünschenswerte Entwicklung und Situation handeln würde, ist selbstredend eine individuell zu betrachtende Sache.
Das Jahr 2021 bot in puncto Energiemarkt jedoch nicht nur die 4 Großkonzerne in Deutschland, sondern auch insgesamt 868 Stromnetzbetreiber mit Verteilnetzwerken. Nun werden, wie oben genannt, die grundsätzlichen Verluste dargestellt, jedoch ist eine echte Transparenz mit allen relevanten Werten bezüglich des Stromverlusts aufgrund der vielen Marktteilnehmer kaum zu gewährleisten. So sind Verluste der Verteilnetzbetreiber und die Umspannverluste in den veröffentlichten Werten nicht enthalten. Dies bedeutet, dass es bis heute und trotz der vielen Bestimmungen nicht zur wirklichen Transparenz kommen kann. Stattdessen zahlt der Kunde über die Netzentgelt einen pauschalen Betrag für die Stromverluste. Wie viel Strom auf dem Weg zum Kraftwerk bis zum eigenen Stromzähler tatsächlich verloren gegangen ist kann der Endverbraucher selbst nicht transparent erfahren.