Mit dem Entfall der EEG-Umlage auf den Strompreis will die Bundesregierung die Bürger bei den Energiekosten ab Juli 2022 entlasten. Die EEG-Umlage beträgt zurzeit, mit dem entsprechenden Anteil der Mehrwertsteuer, rund 4,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4000 kWh würde mit dem Entfall rund 177 Euro weniger im Jahr für Strom bezahlen. Allerdings gleicht diese Entlastung den bisherigen Anstieg der Strompreise nicht annähernd aus.
103 Grundversorger haben bereits Preiserhöhungen zum Juni angekündigt
Laut einer Analyse des Vergleichsportal Verivox haben im ersten Halbjahr 2022 die Grundversorger bereits 740 Preiserhöhungen umgesetzt. Dabei betrug die Erhöhung im Mittel 20 Prozent. Zum Juni dieses Jahres haben bereits mehrere Versorger insgesamt 103 Preiserhöhungen von durchschnittlich 19,6 Prozent bekannt gemacht. Für die betroffenen Kunden steigt damit der Strompreis trotz Senkung der EEG-Umlage, denn diese beträgt nur rund 12 Prozent. Damit verteuert sich der Strom für den betroffenen Musterhaushalt. Trotz des Wegfalls der EEG-Umlage muss dieser durchschnittlich weitere 78 Euro pro Jahr bezahlen.
Energieversorger berufen sich auf hohe Beschaffungspreise
Als Grund geben die Energieversorger laut Verivox die stark gestiegenen Beschaffungspreise für Strom an. Mit dem Krieg in der Ukraine sei eine Kostensenkung für Verbraucher in laut Energieexperte, Thorsten Storck, nicht Sicht: „Angesichts der explodierenden Großhandelspreise gehen wir von weiteren Strompreissteigerungen im zweiten Halbjahr 2022 aus. Die Abschaffung der EEG-Umlage wird diese Entwicklung nur abmildern“, sagt Strock zur aktuellen Preisentwicklung.
Versorger sind gesetzlich verpflichtet, die Entfall der EEG-Umlage weiterzugeben
Die Energieversorger müssen den Entfall der EEG-Umlage an die Kunden weitergeben. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Laut der Erhebung von Verivox haben allerdings bisher nur knapp 30 der mehr als 800 Stromversorger eine entsprechende Entlastung angekündigt. Storck geht davon aus, dass der größte Teil der Stromversorger die Abschaffung der EEG-Umlage wie die zeitweilige Absenkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2020 behandeln wird. Dabei wird die Entlastung mit der nächsten Stromrechnung verrechnet.
Förderung der erneuerbaren Energien erfolgt jetzt aus Steuermitteln
Mit der Einführung der EEG-Umlage im Jahr 2000 fördert der Staat den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Die Betreiber dieser Anlagen erhalten für ihren erzeugten Strom eine Preisgarantie über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Differenz zwischen Marktpreis und garantiertem Preis wird über die EEG-Umlage finanziert. Mit dem Entfall der EEG-Umlage auf den Strompreis erfolgt die Finanzierung zukünftig über Steuergelder. Der Saat spart damit also erst einmal gar nichts ein, sondern bedient sich bei der Finanzierung lediglich aus einem anderen Topf. Statt den Stromkunden zahlen jetzt die Steuerzahler.