Wie kann bei einem schon älteren E-Auto-Akku der aktuelle Energiegehalt festgestellt werden? Wann gelten die Batterien noch als gesund und wann nicht mehr? Richtig beantwortet sind diese Fragen von der deutschen Rechtslage leider noch nicht. Es ist momentan ein sehr wichtiges Thema und stellt ein ziemlich großes Problem dar, was schnellstmöglich gelöst werden muss. Es ist nicht selten, dass es durch diese Unklarheiten zu Streitigkeiten zwischen Autohändlern und Käufern kommt. Denn jeder Autohändler richtet sich nach anderen Faktoren. Das wiederum empfinden viele Käufer als ungerecht.
Von sehr hoher Bedeutung ist der SOH (State of Health). Das ist die Fachbezeichnung für den Energiegehalt der Batterie. Dieser gibt vor, wie viel Energiegehalt die Batterie noch aufnehmen und später somit wieder abgeben kann. Dieser ist so ähnlich aufgebaut, wie bei den Smartphones und mit ihnen vergleichbar. Daher kennen ihn auch viele Menschen. Dieser Wert bestimmt über die Reichweite des E-Autos. Somit nimmt er also auch einen Einfluss auf den Wiederverkaufswert eines Stromers. Hier beginnen dann schließlich die meisten Probleme. Bisher gibt es nämlich noch keine festgelegte Herangehensweise, wie der SOH festgelegt werden muss. Es kommt durch diese Unklarheiten dann oftmals zu heftigen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Käufer und dem Autohändler.
Die gerissenen Herstellergarantien
Viele Hersteller bieten eine auf den ersten Blick sehr großzügig aussehende Garantieleistung an. Oftmals sogar von sechs bis zu acht Jahren. Toyota bietet sogar eine Garantie von bis zu zehn Jahren an. Das hört sich zunächst zwar auch erstmal sehr gut an, aber in vielen Fällen kommen dann noch eine Menge an Einschränkungen hinzu. Viele Menschen fallen aber auf diese Herstellergarantie rein. Ein Beispiel für eine Einschränkung ist die maximale Laufleistung. Oftmals beträgt diese 160.000 Kilometer. Danach verfällt die Garantie komplett. In der Regel schreibt diese einen Wert von 70 Prozent fest. Wenn die Restkapazität von einem E-Auto in der Garantiezeit unter 70 Prozent kommt, verfällt diese Garantie. Somit schauen die Herstellergarantien zunächst für die meisten Käufer sehr gut aus. Oftmals müssen sie später dann aber feststellen, dass sie eher gerissen anstatt großzügig sind.
Weitere Einschränkungen der Garantie bei Batterien
Wer einen genaueren Blick in den Kaufvertrag wirft, wird feststellen, dass noch viele weitere Einschränkungen hinzukommen. Zum Beispiel, dass die Unterschreitung der Batterieleistung nicht zu einem Austausch des gesamten Akkus führt. Tatsächlich sogar in keinem Fall. Zumindest nicht auf Kosten des Herstellers. Der Energiegehalt wird in der Regel nur wieder über die garantierte Leistung angehoben und das auch nur minimal. Es gibt somit gar keine Akkureparatur auf die vollen 100 Prozent, wie man es als Käufer erwarten würde. Der Käufer des E-Autos fühlt sich in den meisten Fällen dadurch natürlich hintergangen. Nur die wenigsten Menschen lesen sich den Kaufvertrag ganz genau durch, bevor sie einen Kauf abschließen.
Eine gesetzliche Klärung wird nun erfordert
Durch diese ganzen Unklarheiten und fehlenden rechtsverbindlichen Auslegungen des SOH ist die Diskussion des Sachverhalts vollkommen überfällig. Um so mehr E-Autos aus technischen Gründen sich der Grenze der Garantieleistung annähern, um so häufiger treten Streitfälle und Probleme auf. Gefordert wird nun eine schnelle und konkrete Regelung für dieses Problem.