Steuergeldverschwendung im Finanzministerium: 35 Millionen Euro für unbrauchbare Smartphones

Das Bundesfinanzministerium verursachte mit dem Kauf von 17.321 Sicherheits-Smartphones für die Zollverwaltung eine Steuergeldverschwendung von rund 35 Millionen Euro, weil die Geräte wegen fehlender IT-Freigaben und gravierender Funktionsmängel kaum genutzt werden konnten. Der Bundesrechnungshof legte den Vorgang offen, während die Zollverwaltung praktisch leer ausging. Damit steht eine kostspielige staatliche Beschaffung im Fokus, die weder technisch noch organisatorisch funktionierte (pcwelt: 15.12.,25).


Steuergeldverschwendung durch Fehlplanung im Finanzministerium

Zwischen Oktober 2021 und Dezember 2022 beschaffte das Finanzministerium tausende Sicherheits-Smartphones, obwohl zentrale Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Geräte sollten eine verschlüsselte Kommunikation nach Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglichen, und zwar bis zum Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“. Genau dieses Ziel verfehlte die Maßnahme jedoch.

35 Millionen Euro für über 17.000 unbrauchbare Smartphones - warum Beschaffung des Finanzministeriums zur Steuergeldverschwendung wurde
35 Millionen Euro für über 17.000 unbrauchbare Smartphones – warum Beschaffung des Finanzministeriums zur Steuergeldverschwendung wurde

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die IT-Infrastruktur des Informationstechnikzentrums Bund keine entsprechende Freigabe besaß. In seinem Bericht heißt es wörtlich: „Die für Verschlusssachen freigegebenen Smartphones waren in eine IT-Infrastruktur eingebunden, die bis Juni 2025 keine VS-NfD-Freigabe hatte.“ Dadurch durfte die Zollverwaltung die Geräte nicht wie vorgesehen einsetzen, obwohl sie bereits vollständig ausgeliefert waren. Diese Form der Steuergeldverschwendung hätte sich durch realistische Planung vermeiden lassen.

Sicherheits-Smartphones ohne praktischen Nutzen

Neben den formalen Problemen traten im Alltag erhebliche technische Einschränkungen auf. Die Sicherheits-Smartphones boten kaum Funktionen, die für den täglichen Dienst erforderlich sind. Kalender, Telefonverzeichnis und dienstliche E-Mails standen nicht zur Verfügung, während auch Bildübertragungen ausfielen.

Viele Beschäftigte der Zollbehörde entschieden sich deshalb bewusst gegen die Nutzung der neuen Geräte. Der Bundesrechnungshof hält fest: „Viele Beschäftigte des Zolls verzichteten daher darauf, die neuen Geräte zu nutzen.“ Statt moderner Diensthandys blieb der Arbeitsalltag unverändert, und einfache Mobiltelefone ersetzten die teure Technik. Damit vertiefte sich der Eindruck einer massiven Ressourcenverschwendung.

Bundesrechnungshof kritisiert hohe Kosten

Die finanzielle Dimension verstärkte die Kritik deutlich, denn jedes einzelne Gerät kostete mehr als 2.000 Euro. In dieser Summe enthalten waren Zubehör und Lizenzen, obwohl der tatsächliche Nutzen ausblieb. Der Rechnungshof spricht deshalb von einer klaren Fehlallokation öffentlicher Mittel.

Hinzu kam ein weiterer technischer Mangel, der sich erst im Betrieb zeigte. Die Sicherheits-Smartphones wiesen einen ungewöhnlich hohen Stromverbrauch auf, wodurch sich die Akkulaufzeit stark verkürzte. Gerade im mobilen Einsatz der Zollverwaltung stellte dies ein zentrales Problem dar, weil zuverlässige Erreichbarkeit unerlässlich ist. Auch dieser Aspekt trug zur Steuergeldverschwendung bei.


Austausch statt nachhaltiger Beschaffung

Im Jahr 2024 zog das Bundesfinanzministerium schließlich Konsequenzen, jedoch erst nach erheblichem Schaden. Der Bundesrechnungshof berichtet: „Das Gros der sicheren, aber praxisuntauglichen Smartphones wurde im Jahr 2024 schon wieder ausgetauscht.“ Damit bestätigte sich, dass die ursprüngliche Beschaffung keinen nachhaltigen Nutzen brachte.

Der Rechnungshof formuliert seine Bewertung unmissverständlich. „35 Mio. Euro für sichere Smartphones hat das BMF daher fehl investiert“, heißt es wörtlich. Diese Aussage unterstreicht erneut, dass Steuergeldverschwendung nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch der fehlenden Bedarfsermittlung ist.

Verteidigung des Bundesfinanzministeriums

Das Finanzministerium verweist auf die damaligen Rahmenbedingungen und betont die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. „Seinerzeit erfüllte nur die beschaffte Smartphone-Lösung die Anforderungen des BSI“, erklärt das Haus. Der hohe Energieverbrauch und die kurze Akkulaufzeit seien zunächst nicht bekannt gewesen und hätten sich erst im Wirkbetrieb gezeigt.

Diese Erklärung überzeugt jedoch nur begrenzt, denn der praktische Nutzen blieb gering. Für die Zollverwaltung änderte sich wenig, während der Schaden für den Bundeshaushalt bestehen blieb. Der Fall gilt deshalb als Beispiel ineffizienter staatlicher Beschaffung und als warnendes Signal für künftige IT-Projekte.

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