In einigen deutschen Bundesländern gibt es bereits eine Solardachpflicht, während sie in anderen noch eingeführt wird. Wenn man diese Pflicht ignoriert, drohen den betroffenen Besitzern von Immobilien hohe Geldstrafen (t-online: 10.07.23).
Kontrolle der Solardachpflicht: Funktioniert der Plan und wer überwacht die Umsetzung?
Die Politiker diskutieren immer wieder, ob es eine einheitliche Solardachpflicht für alle Dächer in Deutschland geben sollte. Diese Pflicht würde sowohl für Neubauten als auch für bereits bestehende Gebäude nach einer Dachsanierung gelten. Die genauen Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer sind bereits weiter fortgeschritten und haben die Solardachpflicht bereits eingeführt. Beispiele dafür sind Berlin und Baden-Württemberg.
Die Frage ist jedoch, ob dieser Plan auch in der Praxis funktioniert. Außerdem stellt sich die Frage, wer überhaupt die Umsetzung der Solarpflicht kontrolliert.
Als die Politiker über die Einführung einer allgemeinen Solarpflicht diskutierten, kam auch der Vorschlag auf, eine spezielle Behörde namens Solarpolizei einzurichten. Diese Behörde sollte dann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Andernfalls können die Behörden hohe Geldstrafen verhängen und den Eigentümer dazu verpflichten, das Dach entsprechend nachzurüsten.
Erfüllung der Solardachpflicht: So wird in Berlin kontrolliert und dokumentiert
In Berlin erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Solardachpflicht durch die Bauaufsichtsämter in Stichproben (gemäß § 8 Abs. 1 Solargesetz Berlin), wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mitteilt. Laut der Senatsverwaltung muss der Eigentümer die Erfüllung durch die Verwendung der bereitgestellten Formulare auf der Internetseite der Senatsverwaltung dokumentieren.
Die Beamten überprüfen hauptsächlich die schriftlichen Angaben, die der Eigentümer dem Amt gegenüber gemacht hat. „Gemäß der Gesetzesbegründung kann diese Überprüfung sowohl durch eine Kontrolle vor Ort als auch über das Marktstammdatenregister erfolgen“, so die Senatsverwaltung.
Erfüllung der Solardachpflicht in Baden-Württemberg: So wird kontrolliert
In Baden-Württemberg genügt es, um die Erfüllung der Solardachpflicht nachzuweisen, eine Bestätigung vorzulegen, dass die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert ist. Diese Nachweise werden dann von der Baurechtsbehörde überprüft.
„Falls es Hinweise gibt, dass die Solardachpflicht nicht erfüllt wurde, kann die Behörde das Bauvorhaben vor Ort begutachten.“ Wenn dabei festgestellt wird, dass keine Photovoltaikanlage vorhanden ist, setzt die zuständige Behörde dem Bauherren eine angemessene Frist zur Nachrüstung gemäß § 10 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung.
Verstoß gegen Solardachpflicht: In Berlin und Baden-Württemberg drohen hohe Geldstrafen
In Berlin gibt Strafen für Hauseigentümer, die gegen das Solargesetz verstoßen und keine Photovoltaikanlage installiert haben. Zusätzlich müssen sie innerhalb eines Jahres ihre Pflicht erfüllen und eine PV-Anlage installieren. Wenn sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, begehen sie laut § 9 des Solargesetzes Berlin eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass den Hauseigentümern eine Geldstrafe droht. Für Wohngebäude beträgt diese Strafe bis zu 5.000 Euro, für Nicht-Wohngebäude bis zu 50.000 Euro.
Auch in Baden-Württemberg gibt es Strafen, wenn das Solargesetz nicht eingehalten wird. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erklärt: „Wenn die betroffene Person der Aufforderung oder Verpflichtung nicht nachkommt, kann die Baurechtsbehörde von sich aus ein angemessenes Zwangsgeld androhen und festsetzen.“
Allerdings gibt es einen Unterschied zu den Strafen in Berlin: Im Gegensatz zur Geldbuße kann die Behörde die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes so oft wiederholen und den Betrag bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 Euro erhöhen, bis die betroffene Person ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.
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