In Schleswig-Holstein steht die LNG-Pipeline „ETL 180“ wegen vermuteter Sabotage im Fokus. Unbekannte haben die Pipeline an mehreren Stellen angebohrt. Die Bundesanwaltschaft untersucht nun Schäden an der Leitung. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 1,6 Millionen Euro (Spiegel: 09.01.24).
Sabotage an LNG-Pipeline in Schleswig-Holstein – Pipeline gezielt angebohrt – 1,6 Millionen Euro Schaden
Diese Pipeline, betrieben von Gasunie, einem niederländischen Energiekonzern, sollte ab Ende 2023 Gas von Brunsbüttel ins bundesweite Netz einspeisen. Doch im November hat der Betreiber bei einem elektronischen Test Beschädigungen entdeckt und der Polizei gemeldet. Der Spiegel berichtet, dass die Pipeline an mindestens acht Stellen angebohrt wurde. Der dadurch entstandene Schaden wird auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt.
Nach Angaben des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein verwendeten die Täter professionelles Werkzeug, darunter einen kleinkalibrigen Bohrer. Die Löcher in der Pipeline hatten einen Durchmesser von etwa zehn Millimetern. Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (shz) berichtet, dass diese von außen kaum zu erkennen waren, da die darüberliegende Kunststoffschicht sich nach dem Bohren wieder zusammenzog.
Sabotage-Alarm bei LNG-Pipeline: Bundesanwaltschaft untersucht verfassungsfeindlichen Akt
Die Pipeline gehört zur kritischen Infrastruktur der deutschen Energieversorgung. Daher hat die Bundesanwaltschaft Anfang Januar Ermittlungen wegen Verdachts auf verfassungsfeindliche Sabotage eingeleitet. Weitere Details haben die Behörden bisher nicht bekannt gegeben.
Bereits seit Baubeginn ist die Pipeline umstritten. 2022 besetzten Aktivisten das Baugelände, um gegen den Einsatz von Gas zu protestieren. Im Frühjahr 2023 entdeckte man ein angesägtes Rohr. Die Ermittlungen dazu wurden jedoch eingestellt, da keine Tatverdächtigen gefunden wurden. Im August blockierten Mitglieder von „Ende Gelände“ den Bau. „Mit dem Bau der Pipeline findet ein Klimaverbrechen statt“, erklärte eine Sprecherin der Gruppe. Auch Klagen von Landwirten gegen den Bau wurden vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Die Entwicklungen rund um die LNG-Pipeline in Schleswig-Holstein verdeutlichen die Spannung zwischen Energieversorgung und Umweltschutz. Der Fall bleibt weiterhin im Blickpunkt, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsaspekte kritischer Energieinfrastruktur.
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