Bundeskanzler Scholz hat zur Abmilderung der Energiekrise mit dem Doppel-Wumms ein großangelegtes Hilfspaket mit einem Umfang von 200 Milliarden angekündigt. Das Paket will die Regierung über neue Schulden finanzieren, die man als solche nicht im Staatshaushalt benennen will. Wie zur Finanzierung der Bundeswehr nennt man diese Schulden jetzt Sondervermögen. Doch diese Sondervermögen verstoßen nach Ansicht des Bundesrechnungshofs gegen das Grundgesetz und sind somit verfassungswidrig (Zeit: 18.10.22).
Finanzierung des Doppel-Wumms Pakets verfassungswidrig
Das von der Bundesregierung medienwirksam angekündigte und als Doppel-Wumms bezeichnete Maßnahmenpaket gegen die hohen Energiepreise ist nach der neusten Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht verfassungskonform. Im neusten Bericht des Haushaltsausschusses heißt es dazu: „Die vorgesehene Kreditaufnahme auf Vorrat verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit.“
Mit einem sogenannten Sondervermögen plant die Bundesregierung ein Hilfspaket im Umfang von 200 Milliarden Euro anzulegen. Über dieses Sondervermögen sollen dann bis zum Jahr 2024 alle Ausgaben für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen finanziert werden.
Rechnungshof schlägt Finanzierung über normalen Haushalt vor
Das Problem dabei: Die im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan nur für ein Jahr aufgestellt gelten darf. Ein Minus im Haushaltsplan im selben Jahr muss der Bund dann durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen. Deshalb plädiert der Rechnungshof in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.
„Die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen verstärkt die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans“, kritisierte der Rechnungshof die aktuelle Vorgehensweise der Regierung. Mittlerweile gäbe es bereits sehr viele Sondervermögen wie zum Beispiel den Klimafonds, einen zur digitalen Infrastruktur und einen zur Modernisierung der Bundeswehr, die allesamt nicht verfassungskonform wären.
Lindner sitzt in der Zwickmühle
Außerdem bezweifelt der Bundesrechnungshof, dass für die 200 Milliarden eine Ausnahme von der Schuldenbremse des Grundgesetzes möglich ist. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes müsse es sich bei der Maßnahme um eine außerordentliche Notlage handeln, die dadurch gekennzeichnet sei, dass sie „unvorhergesehen eintritt und sich genauso unvorhergesehen verändern kann“. Auch deshalb müsste der Staat das Maßnahmenpaket über den normalen Haushalt finanzieren.
Die Argumentation des Rechnungshofs bringt Finanzminister Linder in Bedrängnis, denn wenn er den Doppel-Wumms über den normalen Haushalt finanziert, verstößt er gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse und handelt ebenfalls verfassungswidrig.
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