Neue Steuerpläne für Dienstwagen – SPD und Grüne wollen Elektroautos stärker begünstigen

Der Absatz von Elektroautos ist in Deutschland nach Kürzung der Fördergelder stark eingebrochen. Jetzt will die Ampelregierung Elektrofahrzeuge für Unternehmen attraktiver machen, indem sie die Regelung für Dienstwagen ändert (Welt: 22.07.23). Die Maßnahme soll für eine Belebung des Gebrauchtwagenmarkts für E-Autos sorgen. SPD und Grüne planen, Dienstwagen mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Elektrofahrzeugen weniger attraktiv zu gestalten. Michael Schrodi, der für Finanzpolitik zuständig ist und zur SPD-Bundestagsfraktion gehört, erklärte: „Unser Ziel ist es, die pauschale Versteuerung stärker zu differenzieren.“


Umstrittene Steuerpläne für Dienstwagen: Weitere Bevorzugung von E-Autos gegenüber Fahrtzeugen mit Verbrennungsmotoren

„Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor möchten wir die Ein-Prozent-Regel in eine 1,2-Prozent-Regel ändern. Dies solle auch dazu dienen die Subventionen zu verringern. Für E-Autos bleibt der Anrechnungssatz unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent.“ Schrodi begründete den Vorschlag für die größere Differenzierung unter anderem damit, dass es bisher keinen gut funktionierenden Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos gibt. Er betonte, dass eine überarbeitete Regelung für Dienstwagen von großer Bedeutung sei. Dadurch könnten in den nächsten drei bis fünf Jahren mehr bezahlbare Elektrofahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt verfügbar werden. Bisher gibt es davon noch zu wenige, was dazu führt, dass Menschen mit niedrigeren Einkommen kaum eine andere Wahl haben als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu nutzen.

Umstrittene Steuerpläne für Dienstwagen: Weitere Bevorzugung von E-Autos gegenüber Fahrtzeugen mit Verbrennungsmotoren geplant
Umstrittene Steuerpläne für Dienstwagen: Weitere Bevorzugung von E-Autos gegenüber Fahrtzeugen mit Verbrennungsmotoren geplant

Die Grünen haben auch das Ziel, die Besteuerung von Dienstwagen zugunsten von Elektrofahrzeugen zu ändern. Der Bundestagsabgeordnete Sascha Müller, der sich bei den Grünen mit diesem Thema beschäftigt, erklärte, dass sie eine gerechte Besteuerung anstreben. Eine Idee sei beispielsweise, die Dienstwagen in verschiedene Klassen je nach CO₂-Ausstoß einzuteilen. Über die Anzahl der Klassen und die Prozentsätze in jeder Klasse wollte Müller jedoch noch keine endgültige Entscheidung treffen.

Die Grünen haben nicht vor, die pauschale Besteuerung komplett abzuschaffen, wie Müller betonte. Dieses Verfahren sei im Vergleich zum Fahrtenbuch einfacher. Dennoch sei es in der Praxis eine klimaschädliche Subvention, da es dazu verleite, privat mehr und mit größeren Fahrzeugen zu fahren.


Streit um E-Auto-Förderung: FDP lehnt einseitige Subventionen ab

Die FDP ist gegen eine stärkere Bevorzugung von Dienstwagen mit Elektroantrieb. Markus Herbrand, der für Finanzpolitik zuständig ist und zur FDP-Bundestagsfraktion gehört, erklärte, dass weder im Koalitionsvertrag noch in der Kabinettseinigung zum Bundeshaushalt eine einseitige Subvention für den Kauf von E-Autos vorgesehen sei.

Da die Zulassungszahlen für Elektroautos bereits hoch sind und es lange Wartezeiten für bestellte Fahrzeuge gibt, sieht er keine Notwendigkeit für zusätzliche staatliche Anreize. Er sprach sich dafür aus, bei der unbürokratischen Dienstwagen-Besteuerung keine weiteren Änderungen vorzunehmen. Bei der privaten Nutzung des Dienstwagens müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Dabei haben sie die Wahl, ein Fahrtenbuch zu führen oder einen pauschalen Steuerabzug zu nutzen.

Aktuell müssen monatlich ein Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bereits jetzt werden teurere Elektroautos und Hybridfahrzeuge besonders gefördert, da sie nur mit 0,5 Prozent ihres Bruttolistenpreises in die Berechnung einfließen. Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro werden sogar nur mit 0,25 Prozent berücksichtigt.

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