Mieter in Berlin können 500 Euro Förderung vom Senat für eine Mini-Solaranlage auf ihrem Balkon beantragen. Der parteilose Wirtschaftssenator Stephan Schwarz rechnet mit 14.000 Anträgen. Das Land Berlin stellt für das Förderprogramm sieben Millionen Euro zur Verfügung (Berlin: 08.02.23).
Berlin verkündet ehrgeiziges Ziel von 25 Prozent Solarstromanteil
Berlin wolle einen Solarstromanteil von 25 Prozent erreichen, erklärte Schwarz. „Deshalb treiben wir die Solarwende gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern in Berlin voran.“ Der mit dem Steckersolargerät auf dem Balkon produzierte Strom soll in den eigenen Stromkreislauf fließen und so die Energiekosten in den eigenen vier Wänden reduzieren.
Förderung von Balkon-Solaranlagen für Mieter in Berlin – Kritik wegen bürokratischer Hürden und begrenzter Fördersumme
Der Wirtschaftssenator betonte, erster Schritt sei die Einholung des Einverständnisses des Vermieters. Die Mini-Solaranlage muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden – darüber könne der Eigentümer der Wohnung oder ein Elektrofachbetrieb Auskunft geben.
Der Berliner Mieterverein erwartet einen „großen Run“ auf den Zuschuss. Da die Fördersumme „nicht gerade üppig“ sei, dürften die Mittel seiner Einschätzung nach bereits in den nächsten Wochen ausgeschöpft sein. Geschäftsführer Sebastian Bartels monierte zudem, dass die Vermieter die Installationen blockieren könnten. „Langes Gezerre um die Genehmigung ist vorprogrammiert.“
Mieterverein fordert Wohnungsunternehmen zur aktiven Information über Solarförderung auf
Der Mieterverein fordert, dass Wohnungsunternehmen ihre Mieter am besten ungefragt über die Aufstellung einer solchen Anlage und deren Montage informieren sollen. Mieter machen demnach rund 83 Prozent der Stadtbevölkerung aus – sie müssten auf dem Weg zur „Solarcity“ also „mitgenommen werden“.
Interessierte Mieter sollten vor dem Kauf eines Steckersolargeräts prüfen, ob ihr Balkon geeignet ist. Hierbei sollten Faktoren wie eine günstige Sonnenausrichtung, fehlende Verschattung und eine sichere Befestigung berücksichtigt werden. Um Gefahren zu vermeiden, muss das Gerät an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, was entweder der Eigentümer der Wohnung oder ein Elektrofachbetrieb beurteilen kann. Wichtig sei auch, dass die Installation der Solaranlage durch fachkundige Personen erfolgt.
Das Förderprogramm ist Teil des Programms Solarplus der Landesregierung. Es umfasst 2023 laut Senat 23,7 Millionen Euro. Gefördert werden auch Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.
AFP und Blackout News