Zum wiederholten Mal haben Aktivisten der Gruppe „Die letzte Generation“ eine Öl-Pumpstation besetzt. Dabei drehten sie die Pipeline an der Pumpstation Glantzhof in Mecklenburg-Vorpommern ab und klebten sich an der Anlage fest (focus: 18.10.22).
„Letzte Generation“ stellt Pipeline in Mecklenburg-Vorpommern ab
Die sogenannten Aktivisten schnitten dazu ein Loch in den Zaun, um in die Anlage zu kommen. Danach stellten sie die Pipeline über eine Notvorrichtung ab und klebten sich daran fest. Eine Aktivistin begründete die Aktion damit, dass „Die letzte Generation“ damit auf eine Unterlassungsverfügung gegen eines ihrer Mitglieder reagiere, die erlassen wurde, nachdem dieser die Pumpstation bereits Anfang des Jahres besetzt hatte. „Wir wollen zeigen, dass wir der Meinung sind, dass es kein Verbrechen ist, dass wir eine Pipeline zudrehen. Es ist ein Verbrechen, dass hier immer noch Erdöl durch die Gegend fließt“, begründet die Gruppe ihre Aktion. Die letzte Generation würde sich durch diese Unterlassungsverfügung nicht einschüchtern lassen und weiterhin solche Aktionen durchführen, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen.
Landgericht Neubrandenburg bestätigt einstweilige Verfügung
Das Mitglied Raúl Semmler hat im April dieses Jahres an mehreren Werksorten der PCK Pipeline die Notabschaltung betätigt und so den Ölfluss unterbrochen. Als Motiv gab er an, die „Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch fossile Brennstoffe beenden zu wollen.“ Am 11. Oktober bestätigte eine Richter am Landgericht Neubrandenburg eine einstweilige Verfügung gegen den Schauspieler und Drehbuchautor. „Wenn jeder meinen würde, er könne, wenn ihm etwas nicht gefällt, eine Straftat begehen, dann landen wir im Chaos“, kommentierte Richter Seligmüller das Urteil. Er bewertete die Besetzung der Pumpstation als Hausfriedensbruch und somit als eine Straftat.
Aktivisten ignorieren Gerichtsurteil
Die „Letzte Generation“ hatte im Frühjahr mehrfach Pumpstationen der Erdöl-Pipeline von Rostock ins brandenburgische Schwedt besetzt und die Bilder veröffentlicht. Die Umweltgruppe begründet ihre Aktionen damit, die fossile Zerstörung stoppen zu wollen, die in eine Klimakatastrophe führe. Mittlerweile ermittelt die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft in zwölf solcher Verfahren wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen mehrere Aktivisten. Man könne sich für Klimaschutz einsetzen, aber bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln, sagte Richter Seligmüller bei der Bestätigung der einstweiligen Verfügung. Mit der erneuten Aktion zeigt die „Letzte Generation“ dass sie nicht bereit ist, sich an geltendes Recht zu halten. Damit ist die Gruppe eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz.
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