Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat aufgrund einer Klage der deutschen Umwelthilfe beschlossen, dass der Tagebau Jänschwalde nur noch eine Betriebserlaubnis bis zum 14. Mai dieses Jahres erhält. Das Kraftwerk Jänschwalde ist das drittgrößte Kraftwerk Deutschlands. Die Befeuerung des Kraftwerks erfolgt mit der Braunkohle des Tagebaus Jänschwalde. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgrund der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG das Urteil aufgehoben.
Gericht sieht schwerwiegende Nachteile im öffentlichen Interesse
Das Gericht begründet das Urteil damit, dass eine Einstellung des Tagebaubetriebs mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen verbunden sei. Insbesondere erwähnt das Gericht die gefährdete Energieversorgung in Verbindung mit dem Ukrainekrieg. Das Oberverwaltungsgericht sieht die von der deutschen Umwelthilfe beklagten Folgen bei den Entwässerungsmaßnahmen im betroffenen Gebiet als vergleichsweise gering an.
Oberverwaltungsgericht hebt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus auf
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte der Betreiber Leag den Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai betreiben dürfen. Leag hat deswegen Beschwerde beim OVG eingelegt. Die Einstellung des Tagebaus hätte laut Leag gravierenden Folgen für die Energieversorgung in der Region. Mit dem jetzigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann Leag den Tagebau vorerst weiter betrieben.
Umweltschützer akzeptieren Gerichtsentscheidung nicht
Die Kläger Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga kritisierten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. DUH-Bundesgeschäftsführer, Sascha Müller-Kraenner, kommentiert die Entscheidung so: „Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob der Tagebau derzeit rechtswidrig betrieben wird. Das könne erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Die von der Grundwasserabsenkung betroffene Region wird noch lange mit den Folgen des Tagebaues konfrontiert sein“.
René Schuster von der Grünen Liga merkt dazu an. „Beim Tagebau Jänschwalde fehlen der Leag weiterhin mehrere Zulassungen, um ihre Vorstellungen umzusetzen. So ist offen, ob die bisher nur bis 2022 zugelassene Wasserentnahme wie von der Leag beantragt bis 2044 verlängert werden darf. Wir werden in allen diesen Verfahren intensiv prüfen, wie der durch den Tagebau bedingte Schaden am Wasserhaushalt wirksam minimiert werden kann“.
Gericht teilt Meinung der Umweltschützer nicht
Das Oberverwaltungsgericht sieht dies allerdings nicht so wie die Umweltschützer, denn nach Meinung des Gerichts müsste die Entwässerung des Tagebaus auch bei einer Einstellung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit weiter fortgesetzt werden. Ein Betrieb des Tagebaus ohne das Grundwasser abzusenken ist nicht möglich.
Streit wird in den nächsten Jahren weiter gehen
Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga akzeptieren die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht. Der Streit um das Kraftwerk Jänschwalde dürfte damit in die nächste Runde gehen und die Gerichte weiter beschäftigen. Arbeitsplätze und Sicherheit bei der Energieversorgung spielen bei den beiden Organisationen offensichtlich keine Rolle. Gut, dass es noch Richter gibt, die das kritischer sehen.