Eine gerechtfertigte und harte Kritik ist oft sinnvoll und der richtige Kurs für einen Neuanfang. Diesen Weg nahm der Bundesrechnungshof, als er die Umsetzung der Maßnahmen zum Klimaschutz in der Bundesrepublik überprüfte. Der Bundesrechnungshof bewertete in seinem Bericht den erreichten Stand zu den gesteckten Klimazielen in Deutschland und die dazu getroffenen Maßnahmen zur Zielerreichung. Dabei machten die Verantwortlichen deutlich, dass die Lage im Inland im höchste Maße mangelhaft sei. Dabei bezohen sich die Rechnungsprüfer auf den Paragraphen 99 Bundeshaushaltsordnung, der es dem Rechnungshof erlaubt jederzeit über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach die ineffektiven und teuren Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele kritisiert.
Es gibt zwar von der Bundesregierung verabschiedete Klimaprogramme. Wer sich aber ernsthaft auf die fehlerhafte Steuerung verlässt, muss mit einem negativen Ergebnis rechnen. Aus diesem Grund fordern die Prüfer ein effektives Maßnahmen-Monitoring sowie eine Klimagoverance auf hohem und kontrollierbarem Niveau. Außerdem sollte ein Klima-Tracking mit relevanten Kennziffern eingepflegt werden.
Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung auf, einen Maßnahmenkatalog zu formulieren. Dieser soll für alle künftigen Klimaschutzmodule gelten. Auf diesem Weg will man alle Treibhausgase vermindern. Hierbei geht es neben dem Nachweis auch um die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Projekte.
Ein großes Manko ergibt sich auch für die seit 2015 beschlossenen Klimaschutzvorhaben. Sie enthalten keine nachprüfbaren Treibhausgaseinsparungen.
So sollten in der Zukunft nur noch Klimaschutzprojekte verwirklicht werden, die auch jeweils tatsächlich eine Verringerung der Treibhausgase beinhalten.
Welche Maßnahmen sollten die Klimaziele der Bundesregierung flankieren?
Aussagefähige und gezielt eingesetzte Förderprogramme, die mit effektiven Instrumenten verbunden sind, sollen die Klimapolitik vorantreiben. Allerdings hat die bisherige Regierung bereits zahlreiche Förderoptionen ins Leben gerufen. Diese wurden entsprechend den nationalen und europäischen Richtlinien im Sinne einer langfristigen Ökologie ausgeweitet.
Wer sich laut dem Bundesrechnungshof die Förderprogramme im Energie- und Klimaschutz ansieht, stellt eine deutliche Zunahme der Fonds fest. Hier gibt es mittlerweile mehr als hundert Programme, die sich auf verschiedene Energie- und Klimafonds verteilen. Leider stellen diese einen hohen finanziellen Aufwand dar. Jede von der betreffenden Stelle bewilligte Option muss auf jeden Fall die Ausgaben rechtfertigen. Dazu zählen auch die jeweiligen Zielerreichungsgraden. Mit ihr können die Verantwortlichen ermitteln, ob die Haushaltsmittel sparsam und im Sinne des Steuerzahlers eingesetzt werden.
Auch hier haben die Rechnungsprüfer Mängel festgestellt. Antragsteller müssen weder die Minderungsziele noch die jeweils notwendige Fördereffizienz mit ihren Plänen ausreichend nachweisen.
Eindeutige Handlungsempfehlung des Bundesrechnungshofes
Das Bundeskabinett sowie die von ihr beauftragten Stellen haben verantwortungsvolle Aufgaben, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Sie sollten sich bei den meisten aufgelegten Förderprogrammen darauf konzentrieren, dass die Fördereffizienz jeweils einen bedeutend höheren Stellenwert erhält. Leider sind die Handlungsempfehlungen, die bereits 2017 von den Prüfern eingefordert wurden, von der damaligen Regierung nur bedingt angenommen worden.
Steuer- und Abgabensysteme müssen wirkungsvoll eingesetzt werden. Statt die das Klima schädigenden Subventionen am Leben zu erhalten oder auszubauen, sind neue Wege zu beschreiten.
Um die Klimagovernance nachhaltig und im Sinn der Bevölkerung zu verbessern, müssen die beteiligten Verantwortlichen der Ressorts übergreifend zusammenarbeiten. Hier sollte die jetzige Regierung von den Zielvergaben der bisherigen signifikant abweichen. Bis vor einem Jahr standen vornehmlich Aufträge im Mittelpunkt des Klima-Kabinetts, bei denen man weder auf Steuerungs- noch auf Kontrollfunktionen wertlegte. So liefen die Klimaziele der Bundesregierung, die man sich für 2030 gesetzt hatte, meistens ins Leere. Dieser Weg könne, so die Rechnungsprüfer, auf Dauer nicht mehr akzeptiert werden.
Gleichzeitig kritisierte der Bundesrechnungshof die auf nationaler Ebene durchgeführte Berichterstattung. Hier hat die Bundesregierung ein zentrales Ziel zu verfolgen. Nützlich und sinnvoll ist dabei ein Monitoring-Instrument, das aus regelmäßig herausgegebenen Klimaschutzberichten besteht. Diese haben jeweils sehr hohen Ansprüchen zu genügen. Hierzu zählen aktuelle und vollständige Informationen, mit denen sich jeder Verantwortliche und Interessierte ein umfassendes Bild von der derzeitigen Lage des Klimas machen kann. In diesem Rahmen müssen die Verantwortlichen die Haushalts- und Klimaschutzziele extrem eng mit einander verknüpfen. Die bisher getroffen Maßnahmen waren aus Sicht des Rechnungshofs weitgehend unwirksam.